Dringlichkeitsvorlage - 2020/DV/1552

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss genehmigt die Eilentscheidung des ersten Stellvertreters des Oberbürgermeisters zur Bewilligung außerplanmäßiger Aufwendungen/ Auszahlungen im Ergebnis- und Finanzhaushalt 2020 im Teilhaushalt 40 i. H. v. 200.000 Euro netto in dem Produktkonto 42401.56210010/76210010 durch Deckung in gleicher Höhe aus dem Produktsachkonto 11402.52311020/72311020 aus dem Teilhaushalt 62.

 

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Beschlussvorschriften:

§ 38 (4) S. 3 Kommunalverfassung MV,

§ 6 (4) Nr. 2 Hauptsatzung HRO

bereits gefasste Beschlüsse:

-
 

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Sachverhalt/ Begründung der Dringlichkeit:

Ursache dieser Eilentscheidung ist die Anordnung der sofortigen Schließung der Eissporthalle Schillingallee durch das StALU MM mit Schreiben vom 02.10.2020 und damit verbunden die schnellstmögliche Wiederherstellung des Eissportbetriebes.

 

Im Rahmen der regelmäßig durchgeführten Wartungsarbeiten wurden verstärkte Korrosionen der Rohrbündel in den Verdunstungskühlanlagen festgestellt. Innerhalb dieser Rohrbündel wird flüssiges Ammoniak als Kältetransportmittel eingesetzt. Da auf Grund eines daraus beauftragten Gutachtens erhebliche, sicherheitstechnische Bedenken für einen weiteren Betrieb der Verdunstungskühlanlage festgestellt wurden, war die sofortige Schließung unumgänglich.

 

Diese Schließung der einzigen Eissporthalle in der Größenordnung in Mecklenburg-Vorpommern hat für den Eissport nach der vorzeitigen Schließung in der vergangenen Saison am 13.03.2020 durch die Corona-Pandemie katastrophale Folgen.


Die anderwärtig nicht ersetzbare Eisfläche fehlt in den Eissportarten Short Track als Landesleistungszentrum mit all seinen Kadersportler*innen sowie dem Eishockey mit seinen Mannschaften und dem Eiskunstlaufen, welches besonders im Nachwuchs seinen Schwerpunkt hat.

 

Nicht zu vergessen ist hier die Bedeutung des öffentlichen Eislaufens für die Einwohner*innen der Hanse- und Universitätsstadt Rostock. In den Vormittagsstunden werden Zeiten für Schuleislaufen und –projekte zur Verfügung gestellt.

 

Die Reparaturarbeiten an der Ammoniakkühlanlage werden aufgrund der langen Lieferfristen der Spezialersatzteile frühestens im I. Quartal 2021 abgeschlossen sein.

 

Zur Überbrückung dient die Aufstellung und befristete Anmietung der mobilen Kühlanlage.

 

Die Beauftragung und damit auch Bereitstellung der erforderlichen Mittel musste am 07.10.2020 erfolgen, weil für das Wochenende der 43. KW 2020 ein hochrangig besetztes Eishockeyturnier geplant ist und nur durch die Eilentscheidung der Eintritt einer Konventionalstrafe für die Hanse- und Universitätsstadt Rostock abgewendet werden konnte.

 

Der Sachverhalt war zur letzten planmäßigen Ausschusssitzung am 01.09.2020 unvorhersehbar.  Die Einberufung einer Dringlichkeitssitzung des Hauptausschusses wurde geprüft. Unter Einhaltung der geltenden Fristen wäre die Einberufung einer Dringlichkeitssitzung am 07.10.2020 frühestens zum 12.10.2020 möglich gewesen. Eine Entscheidung erst an diesem Tage durch den Ausschuss treffen zu lassen, hätte die hier erklärte Gefährdungslage massiv verschärft.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Teilhaushalt:  40

 

Ergebnishaushalt

- in EUR -

laufende Nr. EHH

Bezeichnung

Gesamt-ermächtigung

Verfügbar

zu bewilligender Mehrbedarf

10

Summe der Erträge

8.374.600,00

5.190.282,24

     

19

Summe der Aufwendungen

49.015.977,80

9.062.444,21

200.000,00

20

Jahresergebnis

-40.641.377,80

-3.872.161,97

     

 

Finanzhaushalt

- in EUR -

laufende Nr. FHH

Bezeichnung

Gesamt-ermächtigung

Verfügbar

zu bewilligender Mehrbedarf

09

Summe der laufenden Einzahlungen

8.374.600,00

5.477.054,28

     

17

Summe der laufenden Auszahlungen

49.133.528,47

9.136.536,52

200.000,00

18

Jahresbeszogener Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen

-40.758.928,47

-3.659.482,24

     

 


  1. Mehraufwendungen/- auszahlungen 

 

Produkt: 42401  Bezeichnung: Sportstätten – BgA – OE 40

 

 

Ergebnishaushalt

Finanzhaushalt

Produktsachkonto

42401. 56210010

42401. 76210010

Bezeichnung

Mieten und Pachten

Ansatz

 

0,00

0,00

über-/außerplanmäßige

Aufwendungen/Auszahlungen

+/-

0.00

0.00

AO

-

0,00

0,00

Aufträge

-

0,00

0,00

noch verfügbar

=

0,00

0,00

Neue Haushaltsüberschreitung

 

200.000,00

200.000,00

 

 

Begründung der vorgesehenen Mehraufwendungen/-auszahlungen

 

Außer- bzw. überplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen sind nach § 50 Abs. 1 KV M-V nur zulässig, wenn sie unvorhergesehen und unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist.

 

a) Unabweisbarkeit

 

siehe Sachverhalt

b) Unvorhersehbarkeit:

 

Zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung und im Verlauf des Haushaltsjahres war nicht absehbar, dass die Eissporthalle solch gravierende Mängel aufweist, dass eine Schließung erforderlich wird. Damit sind die Aufwendungen, Auszahlungen unvorhersehbar.

 

c) Überschreitung des Teilhaushaltes lt. Punkt 8.1.7

 

Durch die Pandemie Corona sind 2020 im TH 40 bereits zahlreiche Mehraufwendungen, -auszahlungen entstanden bzw. Ertragsausfälle zu verzeichnen, die bis dato alle aus dem eigenen Budget gedeckt wurden. Aufgrund der späten Bewirtschaftung des Haushaltes ist aktuell mit vielen Aufträgen die sowohl aufwands- als auch zahlungswirksam werden zu rechnen.

 


  1. Nachweis der Deckung durch Minderaufwendungen/- auszahlungen in Höhe von 200.000,00­­­­­­­­­­­­­­­­ EUR

 

Teilhaushalt:   62

 

Produkt:  11402           Bezeichnung: Liegenschaften

 

 

Ergebnishaushalt

Finanzhaushalt

Produktsachkonto

11402.52311020

11402.72311020

Bezeichnung

Unterhaltung der Grundstücke – Baufreimachung für den Wohnungsbau

Ansatz

 

2.636.300

2.636.300

über-/außerplanmäßige

Aufwendungen/Auszahlungen

+/-

160.000

160.000

AO

-

43.795,81

43.795,81

Aufträge

-

15161,50

15161,50

bereitgestellt für Deckungskreis

-

 

 

noch verfügbar

=

2.417.342,69

2.417.342,69

Als Deckungsmittel einzusetzen

 

200.000

200.000

Begründung der Deckung

Zum Zeitpunkt der Planung des Doppelhaushaltes 2020/2021 war beabsichtigt, die Flächen der Gartenanlagen bis Ende 2021 zu beräumen und danach für den sich anschließenden Wohnungsbau zur Verfügung zu stellen. Durch Verzögerungen bei der Baulandentwicklung (B-Planverfahren) und die verstärkte Beachtung naturschutzrechtlicher Belange verschieben sich die Aufwendungen größtenteils in die Folgejahre.

 

 

Die finanziellen Mittel sind Bestandteil der zuletzt beschlossenen Haushaltssatzung.

 

Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:

 

X

liegen nicht vor.

 

 

werden nachfolgend angegeben

 

 

 

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in Vertretung

 

 

 

Dr. Chris Müller-von Wrycz Rekowski

Erster Stellvertreter des Oberbürgermeisters

und Senator für Finanzen, Digitalisierung und Ordnung

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Beschlüsse

Erweitern

08.10.2020 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

13.10.2020 - Hauptausschuss - ungeändert beschlossen

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