Beschlussvorlage - 2020/BV/1550

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Die Zustimmung zur überplanmäßigen Auszahlung im Finanzhaushalt in 2020 für die Maßnahme 6654101201801815 – grundhafter Ausbau Dr. Lorenz Weg in Höhe von 300 TEUR wird erteilt. Die überplanmäßige Auszahlung für die Maßnahme 6654101201801815 – grundhafter Ausbau Dr. Lorenz Weg in Höhe von 300 TEUR Produkt: 54101 Gemeindestraßen, Produktkonto 78532000 wird gedeckt durch Mehreinzahlungen im Produkt 54101 Gemeindestraßen Maßnahme 6654101201202016 – Sanierung Ulmenstraße im Produktkonto 54101.68266400 in Höhe von 300 TEUR.

 

 

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Beschlussvorschriften:

 

§ 50 Abs. (1) KV M-V

§   6 Abs. (4) Nr.1, Hauptsatzung

 

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Sachverhalt:

 

überplanmäßig  außerplanmäßig

Teilhaushalt: 66

- in EUR -

Nr. gemäß § 4 (12) i. V. m. § 3 (1) GemHVO-Doppik

Bezeichnung

Gesamter-mächtigung

Verfügbar

zu bewilligender Mehrbedarf

24

Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

3.214.300

 

-3.772.834

     

28

Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

33.443.120

7.547.640

 

29

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus In-vestitionstätigkeit (24-28)

-30.228.820

 

-11.320.475

     

 

 

  1.                                                                                       Mehrauszahlungen  Produkt: 54101 Bezeichnung: Gemeindestraßen

 

 

Nummer

Bezeichnung

Investitionsmaßnahme

6654101201801815

Grundhafter Ausbau Dr. Lorenz Weg

Investitionsposition

2

     

Finanzauszahlungskonto

78532000.09612000

Auszahlungen für Baumaßnahmen (Herstellungskosten) Infrastrukturvermögen

 

Ansatz Pos.2

 

100.000,00

Reste aus Vorjahren (HAR) Pos.2

+

34.459,04

überplanmäßige Auszahlungen

+

0

AO

-

48.842,41 

Aufträge

-

83.421,25

noch verfügbar

=

2.195,38

Neue Haushaltsüberschreitung

 

300.000,00

 

 

 

Begründung der vorgesehenen Mehrauszahlungen zur

 

a) Unabweisbarkeit:

 

Mit Vorlage der Ergebnisse des vorläufigen Artenschutzgutachten sowie der Ergebnisse des Schadstoffgutachtens zum Abriss der Garagen, wurde deutlich, dass die damit verbundenen Auflagen eine Kostensteigerung in der Bauausführung  bedeuten. In diesem Zusammenhang ergibt sich parallel eine Erhöhung der Kosten für den SiGeKo und der Bauüberwachung.

Des Weiteren konnte der Bedarf der notwendigen Leitungsumverlegungen erst im Zuge der Ausführungsplanung von den Versorgern voll umfänglich erfasst und die Kosten dafür ermittelt werden.

Kurzfristig ist mit der Genehmigung für die Baumfällungen und die Arbeiten am zu schützenden Baumbestand die Forderung nach einer Umweltbaubegleitung aufgemacht worden.

Die Leistungen zur Baufreimachung (Baumfällungen, Garagenabriss und Umverlegung des Trafohäuschens der SWR AG) wurden bereits aus den bisher verfügbaren Mitteln als vorgezogene Maßnahme ausgeschrieben und vergeben.

 

 

b) Unvorhersehbarkeit:

 

Es war im Vorfeld nicht absehbar, dass sich die Kosten in dieser Größenordnung erhöhen werden.

Die für 2020 zur Verfügung stehenden Mittel werden für die Umsetzung der Maßnahme nicht ausreichen.  

Der Dr. Lorenz Weg ist Teil der Radschnellwegebeziehung Rostock. Bei diesem Bauvorhaben handelt es sich deshalb um eine Maßnahme höchster Priorität und kommunalpolitischer Brisanz, für das ein Baubeginn im November 2020 (Baufreimachung) und Beginn des Straßen- und Kanalbaus im Frühjahr 2021 vorgesehen und mit der Öffentlichkeit kommuniziert wurde.

Aus diesen Gründen beantragen wir die Bewilligung von zusätzlichen Haushaltsmitteln über 300.000,- €, um das Projekt in der Umsetzung und termingerechten Abarbeitung nicht zu gefährden.

 

 

c) Überschreitung des Teilhaushaltes lt. Punkt 8.1.7

Nein

 

 

 

 

2. Nachweis der Deckung durch Mehreinzahlungen in Höhe von 300.000 EUR

 

Produkt: 54101  Bezeichnung: Gemeindestraßen

 

 

Nummer

Bezeichnung

Investitionsmaßnahme

6654101201202016

Sanierung / Umgestaltung Ulmenstraße

Investitionsposition

10

 

Finanzeinzahlungskonto

68266400.23326640

Anzahlung von Beträgen vom öfftl. Bereich von Zweckverbänden (WWAV)

 

 

- in EUR -

Ansatz

 

0

AO

-

457.604,92

Mehreinzahlungen

=

457.604

bereitgestellt für üpl. o. apl. Ausz

-

0

bereitgestellt für Deckungskreis

-

0

noch verfügbar

=

457.604,92

Als Deckungsmittel einzusetzen

 

300.000,00

 

 

Begründung der Mehreinzahlungen

 

Für die Sanierung /Umgestaltung der Ulmenstraße erfolgten für den 1. und 2. Bauabschnitt Kostenteilungsvereinbarungen zwischen der Hanse- und Universitätsstadt Rostock und dem Warnow-Wasser-und Abwasserverband über den anteiligen Deckenschluss bei der Erneuerung der Regenwasser-, Mischwasser- und Trinkwasseranlagen.

Auf diese Art sind die entstandenen Synergieeffekte für beide Partner von finanziellem Vorteil. Mit der Kostensumme der Schlussrechnung für die Straßenbauleistung erfolgt die Ermittlung der anteilmäßigen Kosten für den Deckenschluss, die auf dieser Grundlage vom WWAV erstattet wurden.

Im Zuge der Haushaltsplanaufstellung war der finanzielle Rahmen des Ausschreibungsergebnisses und der Kostenerstattung noch nicht absehbar. Im Jahr 2020 erfolgten diesbezüglich Mehreinzahlungen in Höhe von 457.604,92 EUR, wobei 300.000 EUR zur Deckung  der Mehrausgaben in der Maßnahme 6654101201801815 – grundhafter Ausbau Dr.-Lorenz-Weg bereitgestellt werden können.

 

 

 

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Nummer

Bezeichnung

Teilhaushalt

66

Tiefbauamt

Produkt

54101

Gemeindestraßen

 

 

 

Produktkonto:

54101

78532000.09612000

 

 

 

Auszahlungen für Baumaßnahmen (Herstellungskosten) Infrastrukturvermögen

Investitionsnummer

6654101201801815

grundhafter Ausbau Dr. Lorenz Weg

Investitionsposition

2

 

 

Bezug zum Haushaltssicherungskonzept: nein

 

 

 

Berechnung Gesamtauszahlungen:

Finanzierung aus HAR

 

EH in EUR

FH in EUR

Haushaltsansatz

HAR

 

               0

100.000,00

34.459,04

offene Aufträge (AU)

 

             0

83.421,25

Anordnungen (AO u. vorm.AO)

 

                   0

      48.842,41

neu beantragte Haushaltsüberschreitung

+

 

300.000,00

Gesamtauszahlungen

=

 

434.459,04

 

 

 

 

 

 

 

 

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Claus Ruhe Madsen

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Beschlüsse

Erweitern

29.10.2020 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

03.11.2020 - Hauptausschuss - ungeändert beschlossen

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