Stellungnahme - 2020/AN/1459-01 (SN)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

Mit dem Antrag 2020/AN/1459 wird beabsichtigt, den Oberbürgermeister zu beauftragen, die im Jahr 2021 anstehende (planmäßig vorgesehene) Fahrpreiserhöhung bei der RSAG durch einen erhöhten Zuschuss auszugleichen. Dazu sind mit allen im Verkehrsverbund Warnow verbundenen Aufgabenträgern (Landkreis Rostock (REBUS, Molli GmbH), Land Mecklenburg - Vorpommern (Deutsche Bahn AG und Weiße Flotte GmbH) Verhandlungen aufzunehmen und zum erfolgreichen Abschluss zu bringen.

 

Hierzu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

Zum Verbundtarif ist Nachfolgendes anzumerken:

Auf dem Gebiet der Hanse- und Universitätsstadt Rostock gilt grundsätzlich der Verbundtarif des Verkehrsverbundes Warnow (VVW-Tarif). Mit einem Ticket können alle Verkehrsmittel genutzt werden ("Verbinde, was du willst"). Die Verkehrsverbund Warnow GmbH ist der Zusammenschluss der in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock und im Landkreis Rostock tätigen Verkehrsunternehmen. Dazu gehören die Rostocker Straßenbahn AG, die DB Regio AG, die rebus Regionalbus Rostock GmbH, die Mecklenburgische Bäderbahn "Molli", die Weiße Flotte und die Ostdeutsche Eisenbahn GmbH (ODEG) sowie die Mecklenburg-Vorpommersche Verkehrsgesellschaft mbH (MVVG) als Kooperationspartner.

 

Mit der beantragten Tariferhöhung in 2021 wird ein verbundweiter Mehrerlös von 2 Mio € prognostiziert. Davon würden ca. die 60 % an die RSAG und 40 % an die anderen Verbundpartner gehen. Eine Aussetzung der Fahrpreiserhöhung alleinig für das Verkehrsunternehmen RSAG ist nicht möglich. Tarifliche Maßnahmen müssen im Verkehrsverbund Warnow zwingend mit allen Verbundpartnern und in Abstimmung mit den Aufgabenträgern entwickelt und erörtert werden.

 

Tarifanpassungen finden im Verkehrsverbund Warnow alle zwei Jahre statt - das nächste Mal zum 1. Februar 2021. Die turnusmäßige Tarifanpassung ist erforderlich, um allgemeine Kostensteigerungen (z.B. steigende Personalkosten durch Tarifabschlüsse) ausgleichen zu können. Es handelt sich um keine coronabedingten Fahrpreiserhöhungen im Verkehrsverbund Warnow, womit der Bürgerschaftsbeschluss (2020/AN/0996) gewährleistet werden kann. Derzeit befindet sich die Verkehrsverbund Warnow GmbH im Genehmigungsprozess mit den Beteiligten in Stadt, Landkreis und Land M-V. Die notwendigen Tarifanträge sind mit Gesellschafterbeschluss BV 18/2020 gestellt.

 

Die Berechnung und die Umsetzbarkeit derartiger Tariferhöhungen erfolgt anhand eines sogenannten Tarifergiebigkeitskorridors. Hierbei wird der neue Tarif mit einer durchschnittlichen Preissteigerungsrate M-V sowie mit branchenspezifischen Indizes in Kontext gesetzt. Zur Eichung des Tarifergiebigkeitskorridors wird dieser mit einem Preisindex von ausgewählten Verkehrsverbünden im Gebiet der fünf neuen Bundesländer verglichen. Voraussetzung für die Zustimmung zu den geplanten Tarifmaßnahmen seitens der Genehmigungsbehörde für die Eisenbahnverkehrsunternehmen ist, dass sich die Auswirkungen dieser Tarifänderungen in diesem Korridor wiederfinden. Nur ein solcher Tarif wird durch den VVW in den Genehmigungsprozess gegeben.

 

Eine weitere Attraktivierung des ÖPNV wird mit der aktuell laufenden Fortschreibung des Nahverkehrsplanes für die Region Rostock (Hanse- und Universitätsstadt Rostock und Landkreis Rostock) erfolgen. Mit Beschluss Nr. 2019/BV/0602 wurde die "Verkehrspolitische Zielsetzung" verabschiedet. Diese bildet die Grundlage für die Erstellung des neuen Nahverkehrsplanes. Sie umfasst die Entwicklung und Bewertung von angebots- und qualitätsverbessernden Maßnahmen. Mit dem Änderungsantrag 2019/BV/0602-02 (ÄA) wurde zudem beschlossen, dass im Maßnahme- und Handlungskonzept Vorschläge zu erarbeiten sind, die eine Stabilität der Ticketpreise anstreben und strategisch auch Preissenkungen nicht ausschließen. Eine gesamtheitliche Bewertung und Abwägung von Maßnahmen wie z. B. neue Linienführungen, verbesserte Takte und tarifliche Maßnahmen wird in diesem Zusammenhang geführt und der Bürgerschaft mit dem Entwurf des Nahverkehrsplanes Ende 2021 zur Beschlussfassung vorgelegt. Die Maßnahmenvorschläge werden im Vorfeld in den bekannten Gremien diskutiert.

Eine solide Finanzierung des ÖPNV wird insgesamt wie auch zur Umsetzung der Maßnahmen des neuen NVP erforderlich sein, damit der ÖPNV seinen erwarteten Beitrag zum Erfüllen der verkehrs-, umwelt- und klimapolitischen Ziele leisten kann. Die Tarifanpassung 2021 strebt dabei einen für die Fahrgäste ausgewogenen und zugleich für die Unternehmen auskömmlichen Verbundtarif an, der im Wesentlichen die Kostensteigerungen insbesondere im Bereich Personal in Folge des Tarifvertrags Nahverkehr (TV-N) berücksichtigen. Für eine weiterhin sozial gerechte und attraktive Ausgestaltung werden wie bisher weitere tarifliche Maßnahmen durch den Verkehrsverbund Warnow angestrebt (z. B. Stärkung des Warnow-Pass-Mobil, JobTicket small für kleinere Unternehmen, Einführung eines landesweiten Azubi-Tickets).

 

Haushaltsrecht

Der von der Fraktion DIE LINKE.PARTEI eingebrachte Antrag 2020/AN/1459 zum Ausgleich der Fahrpreiserhöhung ist nicht zulässig, da ein Antrag, durch den der Gemeinde Mehr-aufwendungen/Mehrauszahlungen entstehen, nach § 31 (2) Satz 2 Kommunalverfassung M-V eine Deckungsquelle zu bestimmen hat sowie wie die zu ihrer Deckung erforderlichen Mittel aufzubringen sind.

Darüber hinaus besteht derzeit keine Möglichkeit aufgrund der nunmehr wieder angespannten Haushaltslage (Erarbeitungsstand Ergänzungsbeschluss zum Doppelhaushalt 2020/2021) zusätzliche freiwillige Verpflichtungen einzugehen. Insbesondere auf Grund der Auswirkungen durch die Coronapandemie wird die Darstellung des gesetzlich erforderten Haushaltsausgleichs im Finanzhaushalt ab dem Jahr 2021 nicht möglich sein.

 

Aus vorgenannten Gründen wird empfohlen, diesen Antrag abzulehnen.

 

 

Holger Matthäus

 

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Beschlüsse

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21.10.2020 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben