Beschlussvorlage - 2020/BV/1539

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss der Hanse- und Universitätsstadt Rostock beschließt die Förderung des Trägers Lunte e. V. für das Projekt „pro.beruf plus“ gemäß den §§ 1, 11 und 13 SGB VIII für den Zeitraum 01.01.2020 - 31.12.2020 in Höhe von 40.703,63 EUR auf der Grundlage der Haushaltssatzung für das Jahr 2020. Für den Zeitraum 01.01.2021 – 31.12.2021 wird die Förderung des zuvor genannten Projektes durch den Jugendhilfeausschuss der Hanse- und Universitätsstadt Rostock abgelehnt.

 

 

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Beschlussvorschriften:  §§ 74, 75 SGB VIII


bereits gefasste Beschlüsse: -
 

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Sachverhalt:

Der o. g. Träger der freien Jugendhilfe erbringt ein Angebot auf der Grundlage der §§ 1, 11 und 13 SGB VIII. Die Jugendberufshilfe ist ein wesentlicher Bestandteil der Jugendhilfe-planung. Das Angebot zählt zu den Leistungen der kommunalen Daseinsvorsorge.

 

Der Vorschlag der Verwaltung basiert auf der Grundlage der „Richtlinie zur Förderung von Trägern der freien Jugendhilfe in der Hansestadt Rostock“. Es handelt sich um ein stadtweites Angebot. 

 

Bei dem Projekt „pro. beruf plus“ lernen Jugendliche der 7. – 12. Klassen aller Schularten (einschließlich Förderschulen) aus der Hanse- und Universitätsstadt Rostock zusätzlich zu schulischen Pflichtangeboten verschiedenste Berufsbilder kennen und können sich in den Betrieben vor Ort im Rahmen von Praktika ausprobieren. Ziele des Angebotes sind die Senkung der Ausbildungsabbrecherquote und die Steigerung der Chancen im Übergang von der Schule in den Beruf. In der sozialpädagogischen, handlungsorientierten Gestaltung des Angebots kann der freie Träger seine langjährigen Erfahrungen im arbeitsweltbezogenen Bereich bedarfsorientiert einsetzen.

 

Die Bundesagentur für Arbeit HRO als Kooperationspartner hat ab dem 01.01.2020 die Ko-Finanzierung im Projekt beendet. Der Träger konnte bisher noch keinen neuen Finanzierungspartner akquirieren. Dieser Fehlbetrag konnte für das Haushaltsjahr 2020 durch Restmittel aus dem Bundesprogramm „Jugend stärken im Quartier“ einmalig ausgeglichen  werden. Die Projektarbeit wird so über das gesamte Jahr 2020 gesichert.

 

Der Fördervorschlag für das Haushaltsjahr 2020 bezieht sich auf anteilige Ausgaben für

1 Feststelle, Honorar, Kosten für Aufwendungen Dritter, Miet-, und Sachkosten.

 

Die Gesamtfinanzierung des Projektes stellt für das Haushaltsjahr 2020

wie folgt dar:

Gesamtkosten

74.980,39 EUR

Eigenmittel

0,00  EUR

Drittmittel

34.276,76 EUR

Zuschuss der HRO

40.703,63 EUR

davon Personalkosten

26.022,85 EUR

und Honorar, Miet- und Sachkosten

 

14.680,78 EUR

 

Die Antragstellung wurde durch die Verwaltung geprüft und mit dem Träger erörtert. Der Fördervorschlag entspricht dem beantragten Zuschuss. Eine Förderung der Verwaltungs-kosten erfolgt max. in Höhe von 3 % der geförderten Personalkosten. Der Anteil der Drittmittel beläuft sich auf 45,71 %, der Anteil an Eigenmitteln auf 0,00% und der Anteil der Hanse- und Universitätsstadt Rostock auf 54,29 % gegenüber den Gesamtausgaben im Projekt.

 

Im Haushaltsjahr 2021 ist das Projekt nicht ausfinanziert. Der Träger konnte noch keinen neuen Ko-Finanzierungspartner akquirieren. Eine Anfinanzierung ist ohne gesicherte Gesamtfinanzierung gemäß Zuwendungsrecht, Abschnitt D II Nr. 3, unzulässig. Es wird vorgeschlagen, den Antrag des Lunte e. V. in Höhe von 38.697,37 EUR nicht zu berücksichtigen.

 

Der Träger wurde im Gespräch über die Sachlage informiert. 

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Teilhaushalt:  50

Produkt :  36301                                 

Bezeichnung:  Schul- und Jugendsozialarbeit                                                (§§13,14 SGB VIII)

 

  HHJ              

Produkt/Konto

Bezeichnung

Ergebnishaushalt

 

Finanzhaushalt

 

 

 

Erträge

Auf-

wendungen

Einzahlungen

Auszahlungen

2020

36301.55512015

Leistungen außerhalb von Einrichtungen der Jugendberufshilfe (§ 13 SGB VIII) von der Hansestadt Rostock

 

 

40.703,63 EUR

 

 

2020

36301.75512015

Leistungen außerhalb von Einrichtungen der Jugendsozialarbeit (§ 13 SGB VIII) von der Hansestadt Rostock

 

 

 

 

40.703,63 EUR

2021

 

36301.55512015

Leistungen außerhalb von Einrichtungen der Jugendberufshilfe (§ 13 SGB VIII) von der Hansestadt Rostock

 

0,00 EUR

 

 

2021

36301.75512015

Leistungen außerhalb von Einrichtungen der Jugendsozialarbeit (§ 13 SGB VIII) von der Hansestadt Rostock

 

 

 

0,00 EUR

 

 

x

Die finanziellen Mittel sind Bestandteil der zuletzt beschlossenen Haushaltssatzung.

 

Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:

 

x

liegen nicht vor.

 

 

werden nachfolgend angegeben

 

 

 

 

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In Vertretung



Dr. Chris Müller-von Wrycz Rekowski
Senator für Finanzen, Digitalisierung und Ordnung    

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Beschlüsse

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27.10.2020 - Jugendhilfeausschuss - geändert beschlossen