Beschlussvorlage - 2020/BV/1534

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss der Hanse- und Universitätsstadt Rostock beschließt die Förde-rung von Personalkostenzuschüssen für Fachkräfte der Jugendsozialarbeit in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock für den Zeitraum vom 01.01.2020 bis 31.12.2020 aus kommunalen Mitteln bzw. ESF-Mitteln im Rahmen der „Förderung von Personalkosten-zuschüssen für Fachkräfte der Jugendsozialarbeit auf der Grundlage des Operationellen Programms 2014 – 2020" in Höhe von 1.086.840,20 Euro auf der Grundlage der Haushalts-satzung für das Jahr 2020 und für den Zeitraum vom 01.01.2021 bis 31.12.2021 in Höhe von 1.208.802,50 Euro, vorbehaltlich der Beschlussfassung der Bürgerschaft und der Geneh-migung des Haushaltes der Hanse- und Universitätsstadt Rostock für das Haushaltsjahr 2021 durch die Rechtsaufsichtsbehörde.

 

 

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Beschlussvorschriften:  §§ 74, 75 SGB VIII

bereits gefasste Beschlüsse: -
 

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Sachverhalt:

Durch den Landtag M-V wurde die Verstetigung der Jugend- und Schulsozialarbeit beschlossen. Dieser Beschluss bildet die Grundlage für eine weitere verlässliche Förderung der Fachkräfte in der Jugend- und Schulsozialarbeit auf der Grundlage des Operationellen Programms 2014 bis 2020.

 

Die Vereinbarung zur Förderung der Jugend- und Schulsozialarbeit 2018 – 2020 zwischen dem Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung M-V und der Hanse- und Universitätsstadt Rostock wurde im November 2017 geschlossen. Mit dem Zuwendungs-bescheid vom Landesamt für Gesundheit und Soziales M-V vom 20.12.2017 wurde der Hanse- und Universitätsstadt Rostock eine Zuwendung aus Mitteln des Europäisches Sozialfonds (ESF) in Höhe von 1.438.686,00 Euro für den Bewilligungszeitraum 01.01.2018 bis 31.12.2020 gewährt.

 

Auch für die Förderperiode 2021/2022 werden durch das Land finanzielle Mittel bereit-gestellt. Zur Zeit wird durch das  Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung M-V an der Überarbeitung der Zielvereinbarung zur Umsetzung der Förderung der Jugend- und Schulsozialarbeit für den Förderzeitraum 01.01.2021 bis 31.12.2022 gearbeitet. Die zu unterzeichnende Vereinbarung bildet die Grundlage für die weitere Förderung der Jugend- und Schulsozialarbeit. 

 

Für die Förderperiode 2018 bis 2020 sieht die Bewilligung wie folgt aus:

 

2018

2019

2020

Gesamt

493.292,94 Euro

473.857,12 Euro

471.535,94 Euro

1.438.686,00 Euro

 

Abweichend von der vorherigen Förderpraxis wird die neue Förderperiode für 2 Jahre angelegt sein. Für die Förderperiode 2021/2022 werden der Hanse- und Universitätsstadt Rostock voraussichtlich folgende Fördermittel aus dem Programm bereitgestellt:

 

2021

2022

Gesamt

513.485,65 Euro

511.032,60 Euro

1.024.518,25 Euro

 

Die Förderungen des Landes sind zweckgebunden für die Durchführung der Jugend-sozialarbeit. Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock muss sich dabei mit mindestens 50% an den zuwendungsfähigen Personalausgaben beteiligen und sicherstellen, dass die ordnungsgemäße Umsetzung der EU-Verwaltungs- und Kontrollsysteme gewährleistet wird. (Näheres regelt der jeweilige Zuwendungsbescheid an den Träger der freien Jugendhilfe.)

 

Die nachfolgend aufgeführten Träger der freien Jugendhilfe erbringen ein Angebot auf der Grundlage der §§ 1,  13 und 14 SGB VIII. Das Aufgabenfeld Jugendsozialarbeit zählt zu den Leistungen der kommunalen Daseinsvorsorge und ist Bestandteil der Jugendhilfeplanung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock. Die strukturelle und inhaltlich-fachliche Anbindung der Fachkräfte erfolgt im Rahmen der sozialräumlichen Orientierung an die Fachteams der jeweiligen Stadtteil- und Begegnungszentren. Als Schwerpunkt für die Jugendsozialarbeit ist im Rahmenkonzept der Stadtteil- und Begegnungszentren und in den fachlichen Standards der Jugendsozialarbeit,  die Stärkung persönlicher und sozialer Kompetenzen junger Menschen durch Einzel-, Gruppen- und Netzwerkarbeit als Grundlage für Ausbildung/Beruf formuliert.

 

Insgesamt sollen 21,75 Feststellen Fachkräfte der Jugendsozialarbeit aus kommunalen bzw. ESF-Mitteln bei nachfolgend aufgeführten Trägern finanziert werden:

 

Träger

Projekt

            VZÄ

 

Rostocker Freizeitzentrum e. V.

 

 

Jugendsozialarbeit im Stadtteil- und Begegnungszentrum Reutershagen

 

2,0

IN VIA Rostock e. V.

 

 

Jugendsozialarbeit im Stadtteil- und Begegnungszentrum Lütten- Klein

 

2,0

Volkssolidarität Kreis-verband Rostock-Stadt e. V.

Jugendsozialarbeit im Stadtteil- und Begegnungszentrum Dierkow

 

2,0

Träger

Projekt

            VZÄ

 

Kolping Initiative MV gGmbH

 

Jugendsozialarbeit im Stadtteil- und Begegnungszentrum Lichtenhagen

 

 

3,0

Institut Lernen und Leben

e. V.

 

Jugendsozialarbeit im Stadtteil- und Begegnungszentrum Evershagen

 

1,0

Gemeinnützige Gesell-schaft für Kinder- und Ju-gendhilfe des ASB mbH

 

Jugendsozialarbeit im Stadtteil- und Begegnungszentrum Schmarl

 

3,0

SBZ Südstadt/Biestow gGmbH

 

Jugendsozialarbeit im Stadtteil- und Begegnungszentrum Südstadt/Biestow

2,0

AWO Sozialdienst Rostock gGmbH

 

Jugendsozialarbeit im Stadtteil- und Begegnungszentrum Groß-Klein

2,0

Soziale Bildung e. V.

Jugendsozialarbeit in der KTV, Stadtmitte und Brinckmansdorf

1,75

Jugendwohnen Hansestadt Rostock e. V.

 

Jugendsozialarbeit im Jugendclub „Pablo Neruda“

1,0

 

DRK KV Rostock e. V.

Jugendsozialarbeit im Stadtteil- und Begegnungszentrum Toitenwinkel

2,0

 

Die Antragstellungen wurden durch die Verwaltung geprüft und mit den Trägern erörtert.

Die beantragten Personalkosten auf der Grundlage der vorliegenden tariflichen Bedingungen  werden als zuwendungsfähig  anerkannt, Abweichungen gegenüber dem Tarif des öffentlichen Dienstes sind aus Eigenmitteln zu finanzieren/Besserstellungs-verbot.  Näheres regelt der Zuwendungsbescheid an den jeweiligen Träger.

 

Die Inanspruchnahme der bewilligten ESF- bzw. Landesmittel steht im Vordergrund. Aus diesem Grund wird die Verwaltung  flexibel auf Veränderungen  in Bezug auf Vereinbarkeit von Familie und Beruf reagieren. Dies kann auch zu  Verschiebungen von Stellenanteilen bei den jeweiligen Trägern führen. Näheres wird in den Zuwendungsbescheiden an die Träger der freien Jugendhilfe geregelt.

 

Die Finanzierung der Personalstellen für das Haushaltsjahr 2020 stellt sich somit wie folgt dar:

 

Gesamtkosten

1.098.227,21 EUR

Eigenmittel

11.387,01 EUR

Kommunale Mittel /ESF-Mittel

1.086.840,20 EUR

 

 

Die Finanzierung der Personalstellen für das Haushaltsjahr 2021 stellt sich somit wie folgt dar:

 

Gesamtkosten

1.218.518,24 EUR

Eigenmittel

9.715,74 EUR

Kommunale Mittel /ESF-Mittel

1.208.802,50 EUR

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Teilhaushalt:       50

Produkt :             36301            Bezeichnung:  Jugend- und Schulsozialarbeit 

                                                                                     (§§ 13, 14 SGB VIII)                                  

HHJ

Produkt/ Konto

Bezeichnung

Ergebnishaushalt

 

Finanzhaushalt

 

 

 

Erträge

Auf-

wendungen

Einzahlungen

Auszahlungen

2020

36301.55991000

Zuweisungen und Zuschüsse der sozialen Sicherung an übrige Bereiche - Jugendsozialarbeit

 

1.086.840,20 EUR

 

 

2020

36301.75991000

Zuweisungen und Zuschüsse der sozialen Sicherung an übrige Bereiche - Jugendsozialarbeit

 

 

 

1.086.840,20 EUR

2020

36301.41442014

Zuweisung vom Land - Jugendsozialarbeit

471.535,94 EUR

 

 

 

2020

36301.61442014

Zuweisung vom Land - Jugendsozialarbeit

 

 

471.535,94 EUR

 

2021

36301.55991000

Zuweisungen und Zuschüsse der sozialen Sicherung an übrige Bereiche - Jugendsozialarbeit

 

1.208.802,50 EUR

 

 

2021

36301.75991000

Zuweisungen und Zuschüsse der sozialen Sicherung an übrige Bereiche - Jugendsozialarbeit

 

 

 

1.208.802,50 EUR

2021

36301.41442014

Zuweisung vom Land - Jugendsozialarbeit

513.485,65 EUR

 

 

 

2021

36301.61442014

Zuweisung vom Land - Jugendsozialarbeit

 

 

513.485,65 EUR

 

 

x

Die finanziellen Mittel sind Bestandteil der zuletzt beschlossenen Haushaltssatzung.

 

Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:

 

x

liegen nicht vor.

 

 

werden nachfolgend angegeben

 

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In Vertretung



Dr. Chris Müller-von Wrycz Rekowski
Senator für Finanzen, Digitalisierung und Ordnung      

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27.10.2020 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen