Beschlussvorlage - 2020/BV/1533

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss der Hanse- und Universitätsstadt Rostock beschließt die Förderung des Trägers JSB e. V. für das Projekt „Jugend für ein inklusives Rostock“ gemäß den §§ 1, 11 und 14 SGB VIII für den Zeitraum 01.02.2021 bis 31.12.2021 in Höhe von 23.553,12 EUR vorbehaltlich der Beschlussfassung der Bürgerschaft und der Genehmigung des Haus-haltes der Hanse- und Universitätsstadt Rostock für das Haushaltsjahr 2021 durch die Rechtsaufsichtsbehörde.

 

 

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Beschlussvorschriften:  §§ 74, 75

bereits gefasste Beschlüsse: -
 

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Sachverhalt:

Der o. g. Träger der freien Jugendhilfe erbringt ein Angebot auf der Grundlage der §§ 1, 11 und 14 SGB VIII. Hierbei handelt sich um ein neues Projekt, welches in die Jugend-hilfeplanung aufgenommen werden soll.

 

Der Vorschlag der Verwaltung basiert auf der Grundlage der „Richtlinie zur Förderung von Trägern der freien Jugendhilfe in der Hansestadt Rostock“ und den fachlichen Standards der offenen Kinder- und Jugendarbeit.

 

Das Projektvorhaben „Jugend für ein inklusives Rostock“ fördert die Identifizierung junger Menschen mit der HRO und bietet einen Rahmen für deren ehrenamtliches Engagement. Junge Menschen mit unterschiedlichen Biografien und sozialen Hintergründen begegnen sich, werden für den Inklusionsgedanken sensibilisiert, befassen sich gemeinsam mit Rostock und deren Geschichte, entwickeln und erproben barrierefreie Angebote zur Stadterkundung für Kinder und Jugendliche. Neben dem Ziel der nachhaltigen Sensibilisierung zur Diversität in der HRO wird auch die Erstellung möglichst barrierefreier Angebote zur Stadterkundung von einer heterogenen Multiplikator*innengruppe ange-strebt. Die Gesamtfinanzierung des Projektes stellt sich für das Haushaltsjahr 2021 wie folgt dar:

Gesamtkosten

29.215,90 EUR

Eigenmittel

3.521,59 EUR

Drittmittel

0,00 EUR

Zuschuss HRO

23.553,12 EUR

davon Personalkosten

18.673,82 EUR

H/M/BK/SK

4.879,30 EUR

Differenz:

2.141,19 EUR

 

Die Antragstellung wurde durch die Verwaltung geprüft. Der Fördervorschlag entspricht nicht dem beantragten Zuschuss. Der Differenzbetrag steht ursächlich im Zusammenhang mit einem möglichen Beginn der Förderung des Projektes, frühestens ab dem 01.02.2021 und bestätigtem Haushalt der Hanse- und Universitätsstadt Rostock. Der Eigenanteil des Trägers beträgt 12,05 %, der Anteil der Hanse- und Universitätsstadt Rostock  80,62 % und der Differenzbetrag 7,33 % gegenüber den Gesamtausgaben im Projekt. Eine Förderung der Verwaltungskosten erfolgt in Höhe von max. 3 % des geförderten Personalkostenzu-schusses.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Teilhaushalt:  50

Produkt :  36200                      

Bezeichnung:  Jugendarbeit (§§ 11, 12 SGB VIII)                                                                                    

Haus-

haltsjahr

Produkt/Konto

Bezeichnung

Ergebnishaushalt

 

Finanzhaushalt

 

 

 

Erträge

Auf-

wendungen

Einzahlungen

Auszahlungen

2021

36200.54190020

Zuschüsse an Verbände und Vereine

 

23.553,12 EUR

 

 

2021

36200.54190020

Zuschüsse an Verbände und Vereine

 

 

 

23.553,12 EUR

 

x

Die finanziellen Mittel sind Bestandteil der zuletzt beschlossenen Haushaltssatzung.

 

Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:

 

x

liegen nicht vor.

 

 

werden nachfolgend angegeben

 

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In Vertretung


Dr. Chris Müller-von Wrycz Rekowski
Senator für Finanzen, Digitalisierung und Ordnung      

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Anlagen

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Beschlüsse

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27.10.2020 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen