Beschlussvorlage - 2020/BV/1533
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderung von Leistungen der Jugendhilfe nach §§ 1, 11 und 14 SGB VIII - Jugend-, Sprach- und Begegnungszentrum M-V e. V (JSB) - "Jugend für ein inklusives Rostock"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 15.10.2020
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Jugend, Soziales und Asyl
- Beteiligt:
- Zentrale Steuerung; Kämmereiamt
- Fed. Senator/in:
- S 3, Steffen Bockhahn
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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27.10.2020
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Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss der Hanse- und Universitätsstadt Rostock beschließt die Förderung des Trägers JSB e. V. für das Projekt „Jugend für ein inklusives Rostock“ gemäß den §§ 1, 11 und 14 SGB VIII für den Zeitraum 01.02.2021 bis 31.12.2021 in Höhe von 23.553,12 EUR vorbehaltlich der Beschlussfassung der Bürgerschaft und der Genehmigung des Haus-haltes der Hanse- und Universitätsstadt Rostock für das Haushaltsjahr 2021 durch die Rechtsaufsichtsbehörde.
Sachverhalt:
Der o. g. Träger der freien Jugendhilfe erbringt ein Angebot auf der Grundlage der §§ 1, 11 und 14 SGB VIII. Hierbei handelt sich um ein neues Projekt, welches in die Jugend-hilfeplanung aufgenommen werden soll.
Der Vorschlag der Verwaltung basiert auf der Grundlage der „Richtlinie zur Förderung von Trägern der freien Jugendhilfe in der Hansestadt Rostock“ und den fachlichen Standards der offenen Kinder- und Jugendarbeit.
Das Projektvorhaben „Jugend für ein inklusives Rostock“ fördert die Identifizierung junger Menschen mit der HRO und bietet einen Rahmen für deren ehrenamtliches Engagement. Junge Menschen mit unterschiedlichen Biografien und sozialen Hintergründen begegnen sich, werden für den Inklusionsgedanken sensibilisiert, befassen sich gemeinsam mit Rostock und deren Geschichte, entwickeln und erproben barrierefreie Angebote zur Stadterkundung für Kinder und Jugendliche. Neben dem Ziel der nachhaltigen Sensibilisierung zur Diversität in der HRO wird auch die Erstellung möglichst barrierefreier Angebote zur Stadterkundung von einer heterogenen Multiplikator*innengruppe ange-strebt. Die Gesamtfinanzierung des Projektes stellt sich für das Haushaltsjahr 2021 wie folgt dar:
Gesamtkosten |
29.215,90 EUR |
Eigenmittel |
3.521,59 EUR |
Drittmittel |
0,00 EUR |
Zuschuss HRO |
23.553,12 EUR |
davon Personalkosten |
18.673,82 EUR |
H/M/BK/SK |
4.879,30 EUR |
Differenz: |
2.141,19 EUR |
Die Antragstellung wurde durch die Verwaltung geprüft. Der Fördervorschlag entspricht nicht dem beantragten Zuschuss. Der Differenzbetrag steht ursächlich im Zusammenhang mit einem möglichen Beginn der Förderung des Projektes, frühestens ab dem 01.02.2021 und bestätigtem Haushalt der Hanse- und Universitätsstadt Rostock. Der Eigenanteil des Trägers beträgt 12,05 %, der Anteil der Hanse- und Universitätsstadt Rostock 80,62 % und der Differenzbetrag 7,33 % gegenüber den Gesamtausgaben im Projekt. Eine Förderung der Verwaltungskosten erfolgt in Höhe von max. 3 % des geförderten Personalkostenzu-schusses.
Finanzielle Auswirkungen:
Teilhaushalt: 50
Produkt : 36200
Bezeichnung: Jugendarbeit (§§ 11, 12 SGB VIII)
Haus- haltsjahr |
Produkt/Konto |
Bezeichnung |
Ergebnishaushalt
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Finanzhaushalt |
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Erträge |
Auf- wendungen |
Einzahlungen |
Auszahlungen |
2021 |
36200.54190020 |
Zuschüsse an Verbände und Vereine |
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23.553,12 EUR |
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2021 |
36200.54190020 |
Zuschüsse an Verbände und Vereine |
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23.553,12 EUR |
x |
Die finanziellen Mittel sind Bestandteil der zuletzt beschlossenen Haushaltssatzung.
Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:
x |
liegen nicht vor.
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werden nachfolgend angegeben
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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3,6 MB
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