Beschlussvorlage - 2020/BV/1532
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderung von Leistungen der Jugendhilfe nach §§ 1, 11, 13 und 14 SGB VIII - Jugendwohnen Hansestadt Rostock e. V. - "Jugendclub Pablo Neruda"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 15.10.2020
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Jugend, Soziales und Asyl
- Beteiligt:
- Zentrale Steuerung; Kämmereiamt
- Fed. Senator/in:
- S 3, Steffen Bockhahn
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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27.10.2020
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Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss der Hanse- und Universitätsstadt Rostock beschließt die Förderung des Trägers Jugendwohnen Hansestadt Rostock e. V. für das Projekt „Jugendclub Pablo Neruda“ gemäß den §§ 1, 11, 13 und 14 SGB VIII für den Zeitraum 01.01.2020 bis 31.12.2020 in Höhe von 112.072,94 Euro auf der Grundlage der Haushalts-satzung für das Jahr 2020 und für den Zeitraum 01.01.2021 bis 31.12.2021 in Höhe von 117.276,02 Euro, vorbehaltlich der Beschlussfassung der Bürgerschaft und der Geneh-migung des Haushaltes der Hanse- und Universitätsstadt Rostock für das Haushaltsjahr 2021 durch die Rechtsaufsichtsbehörde.
Sachverhalt:
Der o. g. Träger der freien Jugendhilfe erbringt ein Angebot auf der Grundlage der §§ 1, 11, 13 und 14 SGB VIII. Das Angebot zählt zu den Leistungen der kommunalen Daseinsvorsorge und ist Bestandteil der Jugendhilfeplanung.
Der Vorschlag der Verwaltung basiert auf der Grundlage der „Richtlinie zur Förderung von Trägern der freien Jugendhilfe in der Hansestadt Rostock“.
Der Jugendwohnen Hansestadt Rostock e. V. stellt mit seinem Projekt „Jugendclub Pablo Neruda“ ein etabliertes Angebot im Rahmen der Jugendhilfe im Sozialraum Evershagen bereit. In Kooperation mit dem „Stadtteil- und Begegnungszentrum Evershagen“ wird im Stadtteil die offene Kinder- und Jugendarbeit organisiert.
Der Zuschuss der Hanse- und Universitätsstadt Rostock für das Projekt „Jugendclub Pablo Neruda“ wird für 1,5 Feststellen sowie für Honorare, Miete, Betriebs- und Sachkosten gewährt.
Des Weiteren wird eine Feststelle Jugendsozialarbeit aus ESF-Mitteln und kommunalen Mitteln im Rahmen der „Förderung von Personalkostenzuschüssen für Fachkräfte der Jugendsozial- und Schulsozialarbeit auf der Grundlage des Operationellen Programms 2014 – 2020“ gefördert. Auch für die Förderphase 2021/2022 werden durch das Land finanzielle Mittel bereit bereitgestellt. Zur Zeit wird durch das Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern an der Überarbeitung der Ziel-vereinbarung zur Umsetzung der Förderung der Jugend- und Schulsozialarbeit für den Förderzeitraum 01.01.2021 bis 31.12.2022 gearbeitet. Die zu unterzeichnende Vereinbarung bildet die Grundlage für die weitere Förderung der Jugend- und Schulsozialarbeit. Die Finanzierung dieser Personalstelle wird in einer gesonderten Beschlussvorlage zur Förde-rung von Personalkostenzuschüssen für Fachkräfte der Jugendsozialarbeit dargestellt. Näheres wird im Zuwendungsbescheid geregelt.
Die Gesamtfinanzierung des Projektes stellt sich für das Haushaltsjahr 2020 wie folgt dar:
Gesamtkosten |
122.072,94 EUR |
Eigenmittel |
10.000,00 EUR |
Drittmittel |
0,00 EUR |
Zuschuss HRO |
112.072,94 EUR |
davon Personalkosten |
78.674,98 EUR |
H/M/BK/SK |
33.397,96 EUR |
Der Eigenanteil des Trägers beträgt im Haushaltsjahr 2020 8,19 %.
Die Gesamtfinanzierung des Projektes stellt sich für das Haushaltsjahr 2021 wie folgt dar:
Gesamtkosten |
127.276,02 EUR |
Eigenmittel |
10.000,00 EUR |
Drittmittel |
0,00 EUR |
Zuschuss HRO |
117.276,02 EUR |
davon Personalkosten |
83.878,06 EUR |
H/M/BK/SK |
33.397,96 EUR |
Der Eigenanteil des Trägers beträgt im Haushaltsjahr 2021 7,86 %.
Die Antragstellungen wurden durch die Verwaltung geprüft und mit dem Träger erörtert. Eine Tarifbindung des Trägers liegt nicht vor. Der Fördervorschlag entspricht dem bean-tragten Zuschuss. Personalkostensteigerungen in Anlehnung an den TVöD SuE fanden bei der Bewertung der Antragsunterlagen Berücksichtigung. Eine Förderung der Verwal-tungskosten erfolgt max. in Höhe von 5 % der geförderten Personalkosten des Projektes, inklusive der geförderten Stelle im Rahmen der Förderung für Fachkräfte der Jugendsozialarbeit.
Finanzielle Auswirkungen:
Teilhaushalt: 50
Produkt : 36200 Bezeichnung: Jugendarbeit (§§ 11, 12 SGB VIII)
Haus- haltsjahr |
Produkt/Konto |
Bezeichnung |
Ergebnishaushalt
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Finanzhaushalt |
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Erträge |
Auf- wendungen |
Einzahlungen |
Auszahlungen |
2020 |
36200.54190020 |
Zuschüsse an Verbände und Vereine |
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112.072,94 EUR |
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2020 |
36200.74190020 |
Zuschüsse an Verbände und Vereine
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112.072,94 EUR |
2021 |
36200.54190020 |
Zuschüsse an Verbände und Vereine |
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117.276,02 EUR |
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2021 |
36200.74190020 |
Zuschüsse an Verbände und Vereine |
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117.276,02 EUR |
x |
Die finanziellen Mittel sind Bestandteil der zuletzt beschlossenen Haushaltssatzung.
Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:
x |
liegen nicht vor.
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werden nachfolgend angegeben