Beschlussvorlage - 2020/BV/1529
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderung von Leistungen der Jugendhilfe nach §§ 1, 11 und 12 SGB VIII "Jugendbeteiligungsmoderator/in in der HRO" beim Rostocker Stadtjugendring e. V.
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 15.10.2020
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Jugend, Soziales und Asyl
- Beteiligt:
- Zentrale Steuerung; Kämmereiamt
- Fed. Senator/in:
- S 3, Steffen Bockhahn
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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27.10.2020
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Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss der Hanse- und Universitätsstadt Rostock beschließt die Förde-rung des Projektes ,,Jugendbeteiligungsmoderator/in der HRO“ beim Träger Rostocker Stadtjugendring e. V. gemäß den §§ 1, 11 und 12 SGB VIII für den Zeitraum 01.01.2020 – 31.12.2020 in Höhe von 24.039,30 EUR auf der Grundlage der Haushaltssatzung für das Jahr 2020 und für den Zeitraum 01.01.2021-31.12.2021 in Höhe von 24.682,19 EUR, vorbehaltlich der Beschlussfassung der Bürgerschaft und der Genehmigung des Haushaltes der Hanse- und Universitätsstadt Rostock für das Haushaltsjahr 2021 durch die Rechtsaufsichts-behörde.
Sachverhalt:
Die Schaffung wirksamer Jugendbeteiligungsmöglichkeiten ist erklärtes Ziel der Hanse- und Universitätsstadt Rostock. Dies ist im SGB VIII in den „Leitlinien zur Stadtentwicklung HRO“ und in den „Zielen des Jugendamtes der HRO“ fest verankert.
Das vorliegende Projekt „Jugendbeteiligungsmoderator/in in der HRO“ beim RSjR e.V. ist Bestandteil des Kinder- und Jugendbeteiligungsnetzwerkes M-V.
Der o. g. Träger der freien Jugendhilfe erbringt im vorliegenden Projekt ein Angebot auf der Grundlage der §§ 1, 11 und 12 SGB VIII. Das Angebot zählt zu den Leistungen der kommunalen Daseinsvorsorge und ist Bestandteil der Jugendhilfeplanung.
Der Vorschlag der Verwaltung für das Haushaltsjahr 2020 stellt sich wie folgt dar:
Gesamtkosten |
48.078,60 EUR |
Eigenmittel/ Teilnehmerbeiträge |
0,00 EUR |
Sonstige Einnahmen/ Landesjugendring M-V e.V. |
24.039,30 EUR |
Zuschuss HRO |
24.039,30 EUR |
davon Personalkosten |
21.839,30 EUR |
und Sachkosten |
2.200,00 EUR |
Diese Mittel stehen für folgende Aufgabenschwerpunkte zur Verfügung:
1. Lobbyarbeit für Jugendbeteiligung und jugendpolitische Teilhabe in der HRO,
2. Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendbeteiligungskonzeptes des Trägers,
3. Schaffung und Koordinierung eines Jugendbeteiligungsnetzwerkes in der HRO,
4. Beratung, Unterstützung und Initiierung konkreter Beteiligungsvorhaben in der HRO sowie ihrer nachhaltigen Verankerung,
5. Bedarfsorientierte Unterstützung bestehender Kinder- und Jugendbeteiligungs-strukturen (u.a. des Jugendforums Rostock),
6. Vernetzung und Austausch (Erfahrungen, Materialverleih, gemeinsame Projekte) im landesweiten Kinder- und Jugendbeteiligungsnetzwerk,
7. Anbieten von Fort- und Weiterbildungsmodulen zur Kinder- und Jugendbeteiligung für unterschiedliche Zielgruppen, entsprechend der jeweiligen Bedarfe in den Sozialräumen der HRO.
Die Antragstellung wurde durch die Verwaltung geprüft und mit dem Träger erörtert. Der Fördervorschlag entspricht dem beantragten Zuschuss. Ein Weiterleitungsvertrag vom Landesjugendring M-V e. V. zur Ko-Finanzierung in Höhe von 50 % der Gesamtausgaben liegt vor. Der Eigenanteil des Trägers beträgt 0%, der Anteil der Hanse- und Univer-sitätsstadt Rostock 50 % gegenüber den Gesamtausgaben im Projekt. Eine Förderung der Verwaltungskosten erfolgt in Höhe von max. 3 % des geförderten Personalkosten-zuschusses.
Der Vorschlag der Verwaltung für das Haushaltsjahr 2021 stellt sich wie folgt dar und steht unter dem Vorbehalt, dass die Ko-Finanzierung durch den Landesjugendring M-V e. V. in Höhe von 50 % gesichert ist.
Gesamtkosten |
49.364,38 EUR |
Eigenmittel / Teilnehmerbeiträge |
0,00 EUR |
Sonstige Einnahmen/ Landesjugendring M-V e. V. |
24.682,19 EUR |
Zuschuss HRO |
24.682,19 EUR |
davon Personalkosten |
22.682,19 EUR |
und Sachkosten |
2.000,00 EUR |
Die Aufgabenschwerpunkte des Vorjahres sind auch Gegenstand des Haushaltsjahres 2021.
Die Antragstellung wurde durch die Verwaltung geprüft und mit dem Träger erörtert. Der Fördervorschlag entspricht dem beantragten Zuschuss.
Der Eigenanteil des Trägers beträgt 0%, der Anteil der Hanse- und Universitätsstadt Rostock 50% gegenüber den Gesamtausgaben im Projekt. Eine Förderung der Verwal-tungskosten erfolgt in Höhe von max. 3 % des geförderten Personalkostenzuschusses.
Finanzielle Auswirkungen:
Teilhaushalt: 50
Produkt : 36200
Bezeichnung: Jugendarbeit (§§ 11,12 SGB VIII)
Haus- haltsjahr |
Produkt/Konto |
Bezeichnung |
Ergebnishaushalt
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Finanzhaushalt |
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Erträge |
Auf- wendungen |
Einzah-lungen |
Auszahlungen |
2020 |
36200.54190020 |
Zuschüsse an Verbände und Vereine |
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24.039,30 EUR |
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2020 |
36200.74190020 |
Zuschüsse an Verbände und Vereine |
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24.039,30 EUR |
2021 |
36200.54190020 |
Zuschüsse an Verbände und Vereine |
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24.682,19 EUR |
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2021 |
36200.74190020 |
Zuschüsse an Verbände und Vereine |
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24.682,19 EUR |
x |
Die finanziellen Mittel sind Bestandteil der zuletzt beschlossenen Haushaltssatzung.
Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:
x |
liegen nicht vor.
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werden nachfolgend angegeben