Beschlussvorlage - 2020/BV/1528
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderung von Leistungen der Jugendhilfe nach §§ 1, 13 und 14 SGB VIII - Jugendhilfe Stadt und Land e. V. - "HANSE Produktionsschule" Rostock
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 15.10.2020
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Jugend, Soziales und Asyl
- Beteiligt:
- Zentrale Steuerung; Kämmereiamt
- Fed. Senator/in:
- S 3, Steffen Bockhahn
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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27.10.2020
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Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss der Hanse- und Universitätsstadt Rostock beschließt die Förderung des Trägers Jugendhilfe Stadt und Land e. V. für das Projekt „HANSE Produk-tionsschule“ Rostock, gemäß den §§ 1, 13 und 14 SGB VIII für den Zeitraum 01.01.2020 - 31.12.2020 in Höhe von 93.565,91 EUR auf der Grundlage der Haushaltssatzung für das Jahr 2020 und für den Zeitraum 01.01.2021-31.12.2021 in Höhe von 96.372,89 EUR, vorbehaltlich der Beschlussfassung der Bürgerschaft und der Genehmigung des Haushaltes der Hanse- und Universitätsstadt Rostock für das Haushaltsjahr 2021 durch die Rechtsaufsichts-behörde.
Sachverhalt:
Der o. g. Träger der freien Jugendhilfe erbringt ein Angebot auf der Grundlage der §§ 1, 13 und 14 SGB VIII. Das Angebot zählt zu den Leistungen der kommunalen Daseinsvorsorge und ist Bestandteil der Jugendhilfeplanung.
Der Vorschlag der Verwaltung basiert auf der Grundlage der „Richtlinie zur Förderung von Trägern der freien Jugendhilfe in der Hansestadt Rostock“. Es handelt sich um ein stadtweites Angebot.
Gemäß § 13 Abs. 1 SGB VIII sollen jungen Menschen mit sozialen Benachteiligungen und/oder individuellen Beeinträchtigungen, die einen besonderen Förderbedarf haben, sozialpädagogische Hilfen zur Unterstützung ihrer schulischen und beruflichen Ausbildung und ihrer Eingliederung in die Arbeitswelt zur Verfügung gestellt werden. Einzelfall- und gruppenbezogen werden in diesem Angebot Unterstützungsleistungen erbracht, die die Erlangung einer beruflichen Reife oder Ausbildungsreife sowie die Vermittlung in Ausbildung/Beruf zum Ziel haben.
Die Zuwendung des Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern an den Träger Jugendhilfe Stadt und Land e. V. erfolgt aus dem ESF-OP des Landes M-V, Förderperiode 2014-2020, mit dem Ziel der Eingliederung junger Menschen mit mehr-fachen Vermittlungshemmnissen in Ausbildung oder Beruf. Die Förderung steht unter dem Vorbehalt, dass eine örtliche Mitfinanzierung von mindestens 40 % der Gesamtausgaben erbracht wird.
Die örtliche Finanzierung des Angebots „HANSE Produktionsschule“ besteht bereits längerfristig aus verschiedenen Institutionen und Rechtskreisen, dem Hanse-Jobcenter, der Bundesagentur für Arbeit, der Hanse- und Universitätsstadt Rostock und eben solchen Vertretern aus dem Landkreis Rostock. Zweimal jährlich werden inhaltliche Aspekte gemeinsam abgestimmt, woraus für jeden Finanzierungspartner die Planung für das Folgejahr resultiert.
Für das Haushaltsjahr 2020 liegt dem Träger Jugendhilfe Stadt und Land e. V. ein Zuwen-dungsbescheid des Landesamtes für Gesundheit und Soziales M-V, dem Jugendamt des Landkreises Rostock, eine Zuschlagserteilung für den Platzeinkauf durch die Jobcenter HRO und LRO und der Arbeitsagentur vor.
Der Fördervorschlag bezieht sich auf Ausgaben für Honorar-, Miet-, Betriebs- und Sachausgaben.
Die Förderung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock stellt sich für das Haushaltsjahr 2020 wie folgt dar:
Gesamtkosten |
907.504,50 EUR |
Eigenmittel |
45.000,00 EUR |
Landesmittel (ESF) |
498.803,38 EUR |
BA für Arbeit |
67.389,44 EUR |
Jobcenter (HRO, LRO) |
143.311,68 EUR |
JA Landkreis Rostock |
59.434,09 EUR |
Zuschuss HRO |
93.565,91 EUR |
davon Personalkosten |
0,00 EUR |
H/M/BK/SK |
93.565,91 EUR |
Die Antragstellung wurde durch die Verwaltung geprüft und mit dem Träger erörtert. Der Fördervorschlag entspricht dem beantragten Zuschuss.
Eine Förderung der Verwaltungskosten erfolgt in Höhe von 1,5 % der Zuwendungssumme. Der Eigenanteil des Trägers beträgt 4,96 %, der Drittmittelanteil 84,73 % und der Anteil der Hanse- und Universitätsstadt Rostock 10,31 % gegenüber den Gesamtausgaben im Projekt.
Für das Haushaltsjahr 2021 steht der Fördervorschlag der Verwaltung unter dem Vorbehalt der Zustimmung aller Drittmittelgeber. Der Zuwendungsbescheid des Landesamtes für Gesundheit und Soziales M-V liegt vor.
Die Förderung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock stellt sich für das Haushaltsjahr 2021 wie folgt dar:
Gesamtkosten |
928.397,65 EUR |
Eigenmittel |
45.000,00 EUR |
Landesmittel (ESF) |
555.178,31 EUR |
BA für Arbeit |
0,00 EUR |
Jobcenter (HRO, LRO) |
170.629,34 EUR |
JA Landkreis Rostock |
61.217,11 EUR |
Zuschuss HRO |
96.372,89 EUR |
davon Personalkosten |
0,00 EUR |
H/M/BK/SK |
96.372,89 EUR |
Die Antragstellung wurde durch die Verwaltung geprüft und mit dem freien Träger erörtert. Der Fördervorschlag entspricht dem beantragten Zuschuss.
Eine Förderung der Verwaltungskosten erfolgt in Höhe von 1,5 % der Zuwendungssumme. Der Eigenanteil des Trägers beträgt 4,85 %, der Drittmittelanteil 84,77 % und der Anteil der Hanse- und Universitätsstadt Rostock 10,38 % gegenüber den Gesamtausgaben im Projekt.
Finanzielle Auswirkungen:
Teilhaushalt: 50
Produkt : 36301
Bezeichnung: Schul- und Jugendsozialarbeit (§§13,14 SGB VIII)
Haus- Halts-jahr |
Produkt/Konto |
Bezeichnung |
Ergebnishaushalt
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Finanzhaushalt |
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Erträge |
Auf- wendungen |
Einzah-lungen |
Auszah-lungen |
2020 |
36301.55512013 |
Leistungen außerhalb von Einrichtungen der Jugendberufshilfe (§ 13 SGB VIII) von der HRO
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93.565,91 EUR |
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2020 |
36301.75512013 |
Leistungen außerhalb von Einrichtungen der Jugendberufshilfe (§ 13 SGB VIII) von der HRO
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93.565,91 EUR |
2021 |
36301.55512013 |
Leistungen außerhalb von Einrichtungen der Jugendberufshilfe (§ 13 SGB VIII) von der HRO
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96.372,89 EUR |
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2021 |
36301.75512013 |
Leistungen außerhalb von Einrichtungen der Jugendberufshilfe (§ 13 SGB VIII) von der HRO |
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96.372,89 EUR |
x |
Die finanziellen Mittel sind Bestandteil der zuletzt beschlossenen Haushaltssatzung.
Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:
x |
liegen nicht vor.
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werden nachfolgend angegeben