Beschlussvorlage - 2020/BV/1527

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss der Hanse- und Universitätsstadt Rostock beschließt die Förderung des Trägers AWIRO e. V. für das Projekt „Jugendbegegnungsstätte Café Median“ gemäß den §§ 1 und 11 SGB VIII für den Zeitraum 01.01. 2020 bis 31.12.2020 in Höhe von 19.079,08 Euro auf der Grundlage der Haushaltssatzung für das Jahr 2020 und für den Zeitraum 01.01.2021 bis 31.12.2021 in Höhe von 19.079,08 Euro, vorbehaltlich der Beschluss-fassung der Bürgerschaft und der Genehmigung des Haushaltes der Hanse- und Univer-sitätsstadt Rostock für das Haushaltsjahr 2021 durch die Rechtsaufsichtsbehörde.

 

 

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Beschlussvorschriften:  §§ 74, 75 SGB VIII

bereits gefasste Beschlüsse: -
 

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Sachverhalt:

 

Der o. g. Träger der freien Jugendhilfe erbringt ein Angebot auf der Grundlage der §§ 1  und 11 SGB VIII. Das Angebot zählt zu den Leistungen der kommunalen Daseinsvorsorge und  ist Bestandteil der Jugendhilfeplanung.

 

Der Vorschlag der Verwaltung basiert auf der Grundlage der „Richtlinie zur Förderung von Trägern der freien Jugendhilfe in der Hansestadt Rostock“ und den fachlichen Standards der offenen Kinder- und Jugendarbeit.

 

Der AWIRO e. V. fördert soziale und politische Bildung bei jungen Menschen und bietet Hilfestellung und Unterstützung bei individuellen Problemlagen. Die „Jugendbegegnungs-stätte Café Median“ ist ein selbstverwaltetes Projekt, welches sich auf die Sozialräume Kröpeliner-Tor-Vorstadt (KTV) und Stadtmitte bezieht. Es werden in Kooperation mit dem Verein Soziale Bildung e. V. Bildungsveranstaltungen durchgeführt. Die eigenverantwort-liche Tätigkeit der jungen Menschen steht hier im Vordergrund.

 

 

Die Gesamtfinanzierung des Projektes stellt sich für das Haushaltsjahr 2020 wie folgt dar:

 

Gesamtkosten

21.379,08 EUR

Eigenmittel

2.300,00 EUR

Drittmittel

0,00 EUR

Zuschuss HRO

19.079,08 EUR

davon Personalkosten

0,00 EUR

H/M/BK/SK

19.079,08 EUR

Der Eigenanteil des Trägers zur den Gesamtkosten beträgt 10,76 %.

 

Die Gesamtfinanzierung des Projektes stellt sich für das Haushaltsjahr 2021 wie folgt dar:

 

Gesamtkosten

21.379,08 EUR

Eigenmittel

2.300,00 EUR

Drittmittel

0,00 EUR

Zuschuss HRO

19.079,08 EUR

davon Personalkosten

0,00 EUR

H/M/BK/SK

19.079,08 EUR

Der Eigenanteil des Trägers zur den Gesamtkosten beträgt 10,76 %.

 

Die Antragstellungen wurden durch die Verwaltung geprüft und mit dem Träger erörtert. Der Fördervorschlag entspricht dem beantragten Zuschuss. Eine Förderung von Verwaltungskosten erfolgt in Höhe von 1,5 % der Zuwendungssumme.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Teilhaushalt:       50

Produkt :             36200                      Bezeichnung: Jugendarbeit (§§ 11, 12 SGB VIII)                       

                                                                           

Haus-

haltsjahr

Produkt/Konto

Bezeichnung

Ergebnishaushalt

 

Finanzhaushalt

 

 

 

Erträge

Auf-

wendungen

Einzahlungen

Auszahlungen

2020

36200.54190020

Zuschüsse an Verbände und Vereine

 

19.079,08 EUR

 

 

2020

36200.54190020

Zuschüsse an Verbände und Vereine

 

 

 

19.079,08 EUR

2021

36200.54190020

Zuschüsse an Verbände und Vereine

 

19.079,08 EUR

 

 

2021

36200.54190020

Zuschüsse an Verbände und Vereine

 

 

 

19.079,08 EUR

 

 

 

x

Die finanziellen Mittel sind Bestandteil der zuletzt beschlossenen Haushaltssatzung.

 

 

Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:

 

x

liegen nicht vor.

 

 

werden nachfolgend angegeben

 

 

 

 

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In Vertretung



Dr. Chris Müller-von Wrycz Rekowski
Senator für Finanzen, Digitalisierung und Ordnung      

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Beschlüsse

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27.10.2020 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen