Beschlussvorlage - 2020/BV/1527
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderung von Leistungen der Jugendhilfe nach §§ 1 und 11 SGB VIII - Alternatives Wohnen in Rostock e. V. (AWIRO e. V.) - "Jugendbegegnungsstätte Cafè Median"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 15.10.2020
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Jugend, Soziales und Asyl
- Beteiligt:
- Zentrale Steuerung; Kämmereiamt
- Fed. Senator/in:
- S 3, Steffen Bockhahn
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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27.10.2020
|
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss der Hanse- und Universitätsstadt Rostock beschließt die Förderung des Trägers AWIRO e. V. für das Projekt „Jugendbegegnungsstätte Café Median“ gemäß den §§ 1 und 11 SGB VIII für den Zeitraum 01.01. 2020 bis 31.12.2020 in Höhe von 19.079,08 Euro auf der Grundlage der Haushaltssatzung für das Jahr 2020 und für den Zeitraum 01.01.2021 bis 31.12.2021 in Höhe von 19.079,08 Euro, vorbehaltlich der Beschluss-fassung der Bürgerschaft und der Genehmigung des Haushaltes der Hanse- und Univer-sitätsstadt Rostock für das Haushaltsjahr 2021 durch die Rechtsaufsichtsbehörde.
Sachverhalt:
Der o. g. Träger der freien Jugendhilfe erbringt ein Angebot auf der Grundlage der §§ 1 und 11 SGB VIII. Das Angebot zählt zu den Leistungen der kommunalen Daseinsvorsorge und ist Bestandteil der Jugendhilfeplanung.
Der Vorschlag der Verwaltung basiert auf der Grundlage der „Richtlinie zur Förderung von Trägern der freien Jugendhilfe in der Hansestadt Rostock“ und den fachlichen Standards der offenen Kinder- und Jugendarbeit.
Der AWIRO e. V. fördert soziale und politische Bildung bei jungen Menschen und bietet Hilfestellung und Unterstützung bei individuellen Problemlagen. Die „Jugendbegegnungs-stätte Café Median“ ist ein selbstverwaltetes Projekt, welches sich auf die Sozialräume Kröpeliner-Tor-Vorstadt (KTV) und Stadtmitte bezieht. Es werden in Kooperation mit dem Verein Soziale Bildung e. V. Bildungsveranstaltungen durchgeführt. Die eigenverantwort-liche Tätigkeit der jungen Menschen steht hier im Vordergrund.
Die Gesamtfinanzierung des Projektes stellt sich für das Haushaltsjahr 2020 wie folgt dar:
Gesamtkosten |
21.379,08 EUR |
Eigenmittel |
2.300,00 EUR |
Drittmittel |
0,00 EUR |
Zuschuss HRO |
19.079,08 EUR |
davon Personalkosten |
0,00 EUR |
H/M/BK/SK |
19.079,08 EUR |
Der Eigenanteil des Trägers zur den Gesamtkosten beträgt 10,76 %.
Die Gesamtfinanzierung des Projektes stellt sich für das Haushaltsjahr 2021 wie folgt dar:
Gesamtkosten |
21.379,08 EUR |
Eigenmittel |
2.300,00 EUR |
Drittmittel |
0,00 EUR |
Zuschuss HRO |
19.079,08 EUR |
davon Personalkosten |
0,00 EUR |
H/M/BK/SK |
19.079,08 EUR |
Der Eigenanteil des Trägers zur den Gesamtkosten beträgt 10,76 %.
Die Antragstellungen wurden durch die Verwaltung geprüft und mit dem Träger erörtert. Der Fördervorschlag entspricht dem beantragten Zuschuss. Eine Förderung von Verwaltungskosten erfolgt in Höhe von 1,5 % der Zuwendungssumme.
Finanzielle Auswirkungen:
Teilhaushalt: 50
Produkt : 36200 Bezeichnung: Jugendarbeit (§§ 11, 12 SGB VIII)
Haus- haltsjahr |
Produkt/Konto |
Bezeichnung |
Ergebnishaushalt
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Finanzhaushalt |
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Erträge |
Auf- wendungen |
Einzahlungen |
Auszahlungen |
2020 |
36200.54190020 |
Zuschüsse an Verbände und Vereine |
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19.079,08 EUR |
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2020 |
36200.54190020 |
Zuschüsse an Verbände und Vereine |
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19.079,08 EUR |
2021 |
36200.54190020 |
Zuschüsse an Verbände und Vereine |
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19.079,08 EUR |
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2021 |
36200.54190020 |
Zuschüsse an Verbände und Vereine |
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19.079,08 EUR |
x |
Die finanziellen Mittel sind Bestandteil der zuletzt beschlossenen Haushaltssatzung.
Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:
x |
liegen nicht vor.
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werden nachfolgend angegeben