Beschlussvorlage - 2020/BV/1521
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderung von Leistungen der Jugendhilfe nach §§ 1, 11 und 12 SGB VIII - Jugendalternativzentrum e. V. - "Offene Jugendarbeit im Jugendalternativzentrum"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 15.10.2020
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Jugend, Soziales und Asyl
- Beteiligt:
- Zentrale Steuerung; Kämmereiamt
- Fed. Senator/in:
- S 3, Steffen Bockhahn
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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27.10.2020
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Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss der Hanse- und Universitätsstadt Rostock beschließt die Förderung des Trägers Jugendalternativzentrum e. V. (JAZ e.V.) für das Projekt „Offene Jugendarbeit im Jugendalternativzentrum“ gemäß den §§ 1, 11 und 12 SGB VIII für den Zeitraum 01.01.2020 – 31.12.2020 in Höhe von 134.640,36 EUR auf der Grundlage der Haushaltssatzung für das Jahr 2020 und für den Zeitraum 01.01.2021 – 31.12.2021 in Höhe von 137.284,13 EUR, vorbehaltlich der Beschlussfassung der Bürgerschaft und der Geneh-migung des Haushaltes der Hanse- und Universitätsstadt Rostock für das Haushaltsjahr 2021 durch die Rechtsaufsichtsbehörde.
Sachverhalt:
Der o. g. Träger der freien Jugendhilfe erbringt ein Angebot auf der Grundlage der §§ 1, 11 und 12 SGB VIII. Das Angebot ist Bestandteil der Jugendhilfeplanung. Der Vorschlag der Verwaltung basiert auf der Grundlage der „Richtlinie zur Förderung von Trägern der freien Jugendhilfe in der Hansestadt Rostock“. Es handelt sich um ein stadtweites Angebot.
Die Grundidee des JAZ e. V. besteht in der Schaffung von Freiräumen, in denen sich junge Menschen jugendkulturell, sozial und organisatorisch weitgehend unabhängig sowie in eigener Verantwortung betätigen können. Im Rahmen der Jugendarbeit ist dieses offene Angebot in selbstverwalteter Form ein wichtiger Bestandteil für die Hanse- und Universitätsstadt Rostock.
Der JAZ e. V. legt besonderen Wert auf die Ehrenamtlichkeit, um jungen Menschen auf dem Weg ihrer Persönlichkeitsentwicklung Möglichkeiten der Eigenverantwortung und Selbst-gestaltung nahe zu bringen.
Die Kosten- und Finanzierungspläne für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 enthalten, entgegen der Bestimmung aus den Allgemeinen Nebenbestimmungen zur Projektförde-rung (ANBest-P) Nr. 1.2, nicht nur projektbezogene Ausgaben und Einnahmen. Es werden durch den JAZ e. V. auch Ausgaben und Einnahmen aus dem wirtschaftlichen Zweckbetrieb im Haushaltsplan dargestellt. Es handelt sich hierbei um nicht zuwendungsfähige Ausgaben und Einnahmen. Entsprechend der zuvor genannten Vorschrift wurden die Anträge beider Haushaltsjahre durch die Verwaltung auf die projektbezogenen förderfähigen Ausgaben und Einnahmen angepasst. Daraus ergeben sich nachfolgend genannte Fördervorschläge. Sie beziehen sich auf Ausgaben für Honorar-, Miet-, Betriebs- und Sachkosten.
Die Förderung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock stellt sich im Haushaltsjahr 2020 wie folgt dar:
Gesamtkosten |
136.550,60 EUR |
Eigenmittel |
0,00 EUR |
Drittmittel |
0,00 EUR |
Zuschuss HRO |
134.640,36 EUR |
davon Personalkosten |
0,00 EUR |
Miete |
71.280,00 EUR |
Betriebskosten, inkl. Strom |
31.365,60 EUR |
Honorare und Sachkosten |
31.994,76 EUR |
Differenz |
1.910,24 EUR |
Die Antragstellung wurde durch die Verwaltung geprüft und entsprechend, wie zuvor benannt, gemindert. Der JAZ e. V. bleibt bei der von ihm eingereichten Darstellung der Ausgaben und Einnahmen. Der Fördervorschlag entspricht nicht dem beantragten Zuschuss. Der Differenzbetrag steht ursächlich im Zusammenhang mit zu hoch beantrag-ten sächlichen Ausgaben in einzelnen Ausgabepositionen. Dazu gehören zu hoch ange-setzte Verwaltungsgemeinkosten, Ausgaben für das Kraftfahrzeug, Weiterbildung und Versicherung.
Eine Förderung der Verwaltungskosten erfolgt max. in Höhe von 1,5 % der förderfähigen Gesamtausgaben. Der Eigenanteil des Trägers beträgt 0,00 %, der Anteil der Hanse- und Universitätsstadt Rostock 98,60 % und der Differenzbetrag 1,40 % gegenüber den Gesamt-ausgaben im Projekt.
Der Fördervorschlag für das Haushaltsjahr 2021 bezieht sich auf Ausgaben für Honorar-, Miet-, Betriebs- und Sachkosten.
Die Förderung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock stellt sich im Haushaltsjahr 2021
wie folgt dar:
Gesamtkosten |
138.330,30 EUR |
Eigenmittel |
0,00 EUR |
Drittmittel |
0,00 EUR |
Zuschuss HRO |
137.284,13 EUR |
davon Personalkosten |
0,00 EUR |
Miete |
71.280,00 EUR |
Betriebskosten, inkl. Strom |
30.181,00 EUR |
Honorare und Sachkosten |
35.823,13 EUR |
Differenz |
1.046,17 EUR |
Der Fördervorschlag entspricht nicht dem beantragten Zuschuss. Der Differenzbetrag steht ursächlich im Zusammenhang mit zu hoch beantragten sächlichen Ausgaben in einzelnen Ausgabepositionen. Dazu gehören zu hoch angesetzte Verwaltungsgemeinkosten, Ausga-ben für das Kraftfahrzeug, Weiterbildung und Versicherung. Verwaltungskosten werden in Höhe von 1,5 % der Projektgesamtausgaben gefördert. Der Anteil der Hanse- und Universi-tätsstadt Rostock beträgt 99,24 %, der Eigenanteil des Trägers 0,00 % und der Differenz-betrag 0,76 % gegenüber den Gesamtausgaben.
Finanzielle Auswirkungen:
Teilhaushalt: 50
Produkt : 36200
Bezeichnung: Jugendarbeit (§§ 11, 12 SGB VIII)
Haus- haltsjahr |
Produkt/Konto |
Bezeichnung |
Ergebnishaushalt
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Finanzhaushalt |
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Erträge |
Auf- wendungen |
Einzahlungen |
Auszahlungen |
2020
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36200.54190020 |
Zuschüsse an Verbände und Vereine |
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134.640,36 EUR |
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2020 |
36200.74190020 |
Zuschüsse an Verbände und Vereine |
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134.640,36 EUR |
2021
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36200.54190020 |
Zuschüsse an Verbände und Vereine |
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137.284,13 EUR |
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2021 |
36200.74190020 |
Zuschüsse an Verbände und Vereine |
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137.284,13 EUR |
x |
Die finanziellen Mittel sind Bestandteil der zuletzt beschlossenen Haushaltssatzung.
Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:
x |
liegen nicht vor.
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werden nachfolgend angegeben