Beschlussvorlage - 2020/BV/1519

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss der Hanse- und Universitätsstadt Rostock beschließt die Förde-rung des Trägers Fischkutter – Jugend- und Begegnungsstätte e. V. für das Projekt „Offene Kinder- und Jugendarbeit im Fischkutter“ gemäß den §§ 1 und 11 SGB VIII für die Zeiträume 01.01.2020-31.12.2020 in Höhe von 8.500,00 EUR auf der Grundlage der Haushaltssatzung für das Jahr 2020 und für den Zeitraum 01.01.2021-31.12.2021 in Höhe von 8.500,00 EUR, vorbehaltlich der Beschlussfassung der Bürgerschaft und der Genehmigung des Haushal-tes der Hanse- und Universitätsstadt Rostock für das Haushaltsjahr 2021 durch die Rechtsaufsichtsbehörde.

 

 

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Beschlussvorschriften:  §§ 74, 75 SGB VIII

bereits gefasste Beschlüsse: -
 

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Sachverhalt:

 

Der o. g. Träger der freien Jugendhilfe erbringt ein Angebot auf der Grundlage der §§ 1 und 11 SGB VIII. Das Angebot zählt zu den Leistungen der kommunalen Daseinsvorsorge und ist Bestandteil der Jugendhilfeplanung.

 

Der Vorschlag der Verwaltung basiert auf der Grundlage der „Richtlinie zur Förderung von Trägern der freien Jugendhilfe in der Hansestadt Rostock“ und den fachlichen Standards der offenen Kinder- und Jugendarbeit.

 

Der Träger erbringt ein Leistungsangebot in den Sozialräumen Toitenwinkel, Gehlsdorf und Dierkow. Das Projekt stellt eine zielgruppenspezifische Ergänzung zu den vorhan-denen sozialräumlichen Angeboten dar. Insbesondere werden im Rahmen offener Freizeit-angebote sozial benachteiligte Kinder und Jugendliche unterstützt.

 

 

 

Die Gesamtfinanzierung des Projektes stellt sich für das Haushaltsjahr 2020 wie folgt dar:

Gesamtkosten

13.700,00 EUR

Eigenmittel

5.200,00 EUR

Drittmittel

0,00 EUR

Zuschuss HRO

8.500,00 EUR

davon Personalkosten

0,00 EUR

H/M/BK/SK

13.700,00 EUR

 

Die Gesamtfinanzierung des Projektes stellt sich für das Haushaltsjahr 2021 wie folgt dar:

 

Gesamtkosten

13.700,00 EUR

Eigenmittel

5.200,00 EUR

Drittmittel

0,00 EUR

Zuschuss HRO

8.500,00 EUR

davon Personalkosten

0,00 EUR

H/M/BK/SK

13.700,00 EUR

 

Die Antragstellung wurde durch die Verwaltung geprüft und mit dem Träger erörtert. Der Fördervorschlag entspricht dem beantragten Zuschuss. Eine Förderung von Verwaltungs-kosten erfolgt in Höhe von 1,5 % der Zuwendungssumme. Der Eigenanteil des Trägers zu den Gesamtkosten beträgt 37,96 % der Anteil der Hanse- und Universitätsstadt Rostock beträgt 62,05 %.

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Teilhaushalt:  50

Produkt :  36200                    

Bezeichnung:  Jugendarbeit (§§ 11, 12 SGB VIII)          

                        

Haus-

haltsjahr

Produkt/Konto

Bezeichnung

Ergebnishaushalt

 

Finanzhaushalt

 

 

 

Erträge

Auf-

wendungen

Einzahlungen

Auszahlungen

2020

36200.54190020

Zuschüsse an Verbände und Vereine

 

8.500,00 EUR

 

 

2020

36200.74190020

Zuschüsse an Verbände und Vereine

 

 

 

8.500,00 EUR

2021

36200.54190020

Zuschüsse an Verbände und Vereine

 

8.500,00 EUR

 

 

2021

36200.74190020

Zuschüsse an Verbände und Vereine

 

 

 

8.500,00 EUR

 

 

 

x

Die finanziellen Mittel sind Bestandteil der zuletzt beschlossenen Haushaltssatzung.

 

Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:

 

 

 

x

liegen nicht vor.

 

 

werden nachfolgend angegeben

 

 

 

 

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In Vertretung



Dr. Chris Müller-von Wrycz Rekowski
Senator für Finanzen, Digitalisierung und Ordnung

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Beschlüsse

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27.10.2020 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen

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