Beschlussvorlage - 2020/BV/1518
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderung von Leistungen der Jugendhilfe nach §§ 1 und 11 SGB VIII - Jugendkirche Rostock - "Jugendarbeit, Partizipation und ehrenamtliches Engagement"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 15.10.2020
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Jugend, Soziales und Asyl
- Beteiligt:
- Zentrale Steuerung; Kämmereiamt
- Fed. Senator/in:
- S 3, Steffen Bockhahn
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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27.10.2020
|
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss der Hanse- und Universitätsstadt Rostock beschließt die Förde-rung des Trägers Jugendkirche Rostock für das Projekt „Jugendarbeit, Partizipation und ehrenamtliches Engagement“ gemäß den §§ 1 und 11 SGB VIII für den Zeitraum 01.01.2020 bis 31.12.2020 in Höhe von 7.400,00 Euro auf der Grundlage der Haushalts-satzung für das Jahr 2020 und für den Zeitraum 01.01.2021 bis 31.12.2021 in Höhe von 7.400,00 Euro, vorbehaltlich der Beschlussfassung der Bürgerschaft und der Genehmigung des Haushaltes der Hanse- und Universitätsstadt Rostock für das Haushaltsjahr 2021 durch die Rechtsaufsichtsbehörde.
Sachverhalt:
Die Jugendkirche Rostock ist eine Einrichtung des Kirchenkreises Mecklenburg - der Propstei Rostock mit Wirkungskreis auf dem Territorium der Hanse- und Universitätsstadt Rostock. Die Rechtsform begründet sich als Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Der o. g. Träger der freien Jugendhilfe erbringt ein Angebot auf der Grundlage der §§ 1 und 11 SGB VIII. Das Angebot zählt zu den Leistungen der kommunalen Daseinsvorsorge und ist Bestandteil der Jugendhilfeplanung. Der Vorschlag der Verwaltung basiert auf der Grundlage der „Richtlinie zur Förderung von Trägern der freien Jugendhilfe in der Hanse- stadt Rostock“ und den fachlichen Standards der offenen Kinder- und Jugendarbeit.
Die Jugendkirche Rostock arbeitet überkonfessionell und ist offen für alle Kinder und Jugendlichen der Stadt, gleich welcher Herkunft und Weltanschauung. Im Bereich der evangelischen Kirche werden Angebote für Jugendfreizeiten, Jugendtreffen, Schulungen und Begleitung ehrenamtlicher Jugendlicher, Beratungen und Projekte der außerschu-lischen Jugendbildung durchgeführt.
Die Gesamtfinanzierung des Projektes stellt sich für das Haushaltsjahr 2020 wie folgt dar:
Gesamtkosten |
15.850,00 EUR |
Eigenmittel |
8.450,00 EUR |
Drittmittel |
0,00 EUR |
Zuschuss HRO |
7.400,00 EUR |
davon Personalkosten |
0,00 EUR |
H/M/BK/SK |
7.400,00 EUR |
Der Eigenanteil des Trägers zu den Gesamtkosten beträgt 53,31 %
Die Gesamtfinanzierung des Projektes stellt sich für das Haushaltsjahr 2021 wie folgt dar:
Gesamtkosten |
15.850,00 EUR |
Eigenmittel |
8.450,00 EUR |
Drittmittel |
0,00 EUR |
Zuschuss HRO |
7.400,00 EUR |
davon Personalkosten |
0,00 EUR |
H/M/BK/SK |
7.400,00 EUR |
Der Eigenanteil des Trägers zu den Gesamtkosten beträgt 53,31 %
Die Antragstellungen wurden durch die Verwaltung geprüft und mit dem Träger erörtert. Der Fördervorschlag entspricht dem beantragten Zuschuss. Eine Förderung von Verwal-tungskosten erfolgt in Höhe von 1,5 % der Zuwendungssumme.
Finanzielle Auswirkungen:
Teilhaushalt: 50
Produkt : 36200
Bezeichnung: Jugendarbeit (§§ 11,12 SGB VIII)
Haus- haltsjahr |
Produkt/Konto |
Bezeichnung |
Ergebnishaushalt
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Finanzhaushalt |
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Erträge |
Auf- wendungen |
Einzahlungen |
Auszahlungen |
2020 |
36200.54190020 |
Zuschüsse an Verbände und Vereine |
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7.400,00 EUR |
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2020 |
36200.54190020 |
Zuschüsse an Verbände und Vereine |
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7.400,00 EUR |
2021 |
36200.54190020 |
Zuschüsse an Verbände und Vereine |
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7.400,00 EUR |
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2021 |
36200.54190020 |
Zuschüsse an Verbände und Vereine |
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7.400,00 EUR |
x |
Die finanziellen Mittel sind Bestandteil der zuletzt beschlossenen Haushaltssatzung.
Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:
x |
liegen nicht vor.
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werden nachfolgend angegeben