Beschlussvorlage - 2020/BV/1514
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung des Gesellschaftsvertrages der Rostocker Gesellschaft für Tourismus und Marketing (RGTM)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 16.11.2020
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Zentrale Steuerung
- Fed. Senator/in:
- OB, Claus Ruhe Madsen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss
|
Empfehlung
|
|
|
Dec 8, 2020
| |||
●
Erledigt
|
|
Bürgerschaft
|
Entscheidung
|
|
|
Jan 20, 2021
|
Sachverhalt:
Die Rostocker Gesellschaft für Tourismus und Marketing GmbH ist eine 100 %ige Tochter der RVV Rostocker Versorgungs- und Verkehrs-Holding GmbH.
Bezugnehmend auf den Antrag - 2019/AN/0217 wird der Gesellschaftsvertrag (GV) dahingehend geändert, dass in § 7 Abs. 2 GV die Größe des Aufsichtsrates auf 4 Mitglieder reduziert wird, wobei diese ausschließlich seitens der Bürgerschaft entsendet werden; wörtlich: „Der Aufsichtsrat besteht aus 4 (in Worten: vier) Aufsichtsratsmitgliedern, welche von der Hanse- und Universitätsstadt Rostock entsendet werden.".
Diese Änderung zieht weitere folgende Änderungen mit sich:
§ 7 Abs. 3 GV wird eingefügt: "Das Amt beginnt mit der ausdrücklichen Annahme der Entsendung, soweit in der Entsendung kein späterer Zeitpunkt festgelegt wurde."
- § 7 Abs. 3 S. 2 GV wird ersatzlos gestrichen
- § 7 Abs. 4 GV wird ersatzlos gestrichen
- § 7 Abs. 5 GV wird wie folgt geändert: "Die von der Hanse- und Universitätsstadt Rostock entsandten Aufsichtsratsmitglieder dürfen nicht in einem Arbeits- oder Anstellungsverhältnis mit der Gesellschaft oder einer ihrer Tochtergesellschaften stehen."
- § 8 GV wird wie folgt geändert: „In der ersten Sitzung der Amtsperiode wählt der Aufsichtsrat aus seiner Mitte den Vorsitzenden und dessen Stellvertreter. Gewählt ist, wer die meisten Stimmen auf sich vereint. Die Wahl gilt, soweit sich die Zusammensetzung des Aufsichtsrates nicht durch Wahlen um ein Drittel der Mitglieder verändert, für die Dauer der Amtszeit. Der Aufsichtsrat kann die Bestellung vor Ablauf seiner Amtszeit ohne Angabe von Gründen widerrufen.“
- in § 9 Abs. 3 GV (Sitzungen und Beschlussfassungen des Aufsichtsrates) wird die Anzahl auf drei seiner Mitglieder reduziert
- § 12 Abs. 4 GV wird angepasst.
- § 17 Abs. 5 GV wird angepasst.
Im selben Zuge werden folgende Änderungen vorgenommen:
- „Hansestadt Rostock“ wird geändert zu „Hanse- und Universitätsstadt Rostock“
- weitere kleine Änderungen aufgrund von Rechtschreib-/Grammatikkorrekturen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
79,3 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
164,7 kB
|
