Beschlussvorlage - 2020/BV/1512

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft wählt Frau Antje Schirrmacher zur Gemeindewahlleiterin der Hanse- und Universitätsstadt Rostock und Herrn Dr. Dirk Zierau zum stellvertretenden Gemeindewahlleiter der Hanse- und Universitätsstadt Rostock.

 

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Beschlussvorschriften:

§ 9 Abs. 3 LKWG M-V

bereits gefasste Beschlüsse:
Nr. 2013/BV/4520 vom 15.05.2013

 

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Sachverhalt: 

Mit Schreiben vom 2. September 2019 an den Oberbürgermeister bat Herr Robert Stach um seine Entbindung von der Funktion als Gemeindewahlleiter der Hanse- und Universitätsstadt Rostock. Am 12. September 2019 informierte die Präsidentin der Bürgerschaft den Oberbürgermeister darüber, dass Herr Rainer Baguhn die Funktion des stellvertretenden Gemeindewahlleiters der Hanse- und Universitätsstadt Rostock zur Verfügung stellt.

 

Der Gesetzgeber regelt, dass die Gemeindewahlleiterin oder der Gemeindewahlleiter (Gemeindewahlleitung) und die Stellvertretung durch die Gemeindevertretung gewählt werden, § 9 Abs. 3 LKWG M-V. Geregelt ist auch, dass die Gemeindewahlleitung und Stellvertretung bis zu einer Neubesetzung im Amt bleiben, § 9 Abs. 4 LKWG M-V. Die Abwahl aus der Funktion sieht der Gesetzgeber nicht vor.

 

Die Bitte um Entbindung aus der Funktion der Gemeindewahlleitung und die Niederlegung der Funktion als Stellvertretung sowie die beginnende Vorbereitung auf die Wahl des Achten Landtages von Mecklenburg-Vorpommern begründen das Erfordernis, eine Gemeindewahlleiterin oder einen Gemeindewahlleiter der Hanse- und Universitätsstadt Rostock sowie eine stellvertretende Gemeindewahlleiterin oder einen stellvertretenden Gemeindewahlleiter der Hanse- und Universitätsstadt Rostock neu zu wählen.

 

In Vorbereitung auf die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag wird das Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern Frau Antje Schirrmacher zur Kreiswahlleiterin des Bundestagswahlkreises 14 (zum 2. November 2020) berufen. Die Berufung von Herrn Dr. Dirk Zierau in die Funktion der Stellvertretung ist bereits erfolgt.

 

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt darf davon ausgegangen werden, dass die Landtagswahl am Tag der Bundestagswahl stattfindet, daher wäre die Ausübung der verschiedenen Wahlleiterfunktionen in Personalunion folgerichtig und zweckmäßig.

 

Frau Schirrmacher steht für die Funktion der Gemeindewahlleiterin und Herr Dr. Zierau für die Funktion der Stellvertretung zur Verfügung.

 

Gemeindewahlleitung und Stellvertretung sind nach § 7 Abs. 2 LKWG M-V Mitglieder der Wahlorganisation. Mitglieder der Wahlorganisation üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus. Zur Übernahme einer ehrenamtlichen Tätigkeit sind alle Wahlberechtigten verpflichtet, es sei denn, sie können glaubhaft machen, dass sie durch Familienpflichten, Krankheit oder sonstige dringende Gründe an der Übernahme des Amtes gehindert sind, § 12 Abs. 2 Satz 2 Nr. 4 LKWG M-V.

 

Die Gemeindewahlleitung zählt zu den Wahlorganen der Gemeinde. Alle Wahlorgane, Mitglieder von Wahlorganen und deren Stellvertretungen (Mitglieder der Wahlorganisation) üben ihre Tätigkeit überparteilich und unabhängig aus. Sie sind zur Verschwiegenheit über die ihnen bei ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten verpflichtet.

 

Die Gemeindewahlleiterin trägt im Rahmen der in Rechtsvorschriften normierten Aufgaben die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Kommunalwahlen (Wahl der Rostocker Bürgerschaft und Wahl der Oberbürgermeisterin/des Oberbürgermeisters) sowie der Landtagswahlen in den Landtagswahlkreisen 4, 5, 6 und 7.

 

Die Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen mittels öffentlicher Bekanntmachung, die Vorprüfung der Wahlvorschläge und der Wahlergebnisse, die Bestimmung der Anzahl der Briefwahlvorstände, die Vorbereitung und Durchführung der Wahlausschusssitzungen sowie das Verfahren des Nachrückens von Ersatzpersonen in die Gemeindevertretung zählen zu den hauptsächlichsten Aufgaben der Gemeindewahlleiterin. Im Fall eines Wahleinspruches legt die Gemeindewahlleitung dem Wahlprüfungsausschuss zu jedem Einspruch die vorhandenen Unterlagen und eine Stellungnahme vor.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

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Claus Ruhe Madsen

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Beschlüsse

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11.11.2020 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen

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