Beschlussvorlage - 2020/BV/1511

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:
 

Die Bürgerschaft bestellt Herrn Patrick Schmidt als Vertreter der Hanse- und Universitätsstadt Rostock in den Aufsichtsrat des Studierendenwerks Rostock für den Zeitraum 11/2020 bis 11/2022.  

 

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Beschlussvorschriften:

§ 22 Abs. 3 Nr. 12 Kommunalverfassung (KV M-V),
§ 5 Abs. 2, 3, 6, 9 der Satzung des Studierendenwerks Rostock,
§§ 6, 7 Studierendenwerksgesetz (StudWG M-V)

bereits gefasste Beschlüsse:
keine

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Sachverhalt:


Das Studierendenwerk Rostock ist für die soziale, wirtschaftliche, gesundheitliche und kulturelle Betreuung und Förderung der Studierenden an den Hochschulstandorten Rostock und Wismar verantwortlich.

 

Gemäß §§ 6, 7 des StudWG M-V setzt sich der Aufsichtsrat des Studierendenwerkes Rostock u.a. aus einem Mitglied der Kommunalverwaltung mit leitender Tätigkeit zusammen. Das Mitglied aus der Kommunalverwaltung wird auf der Grundlage eines gemeinsamen Vorschlages der (Ober-) Bürgermeister der Kommunen, in denen das Studierendenwerk Einrichtungen unterhält, durch das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur bestellt. Der gemeinsame Vorschlag für das Mitglied im Aufsichtsrat fiel auf einen Vertreter aus der Hanse- und Universitätsstadt Rostock.

 


 

Herr Patrick Schmidt ist Abteilungsleiter im Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

keine

 

 

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in Vertretung 



Dr. Chris Müller-von Wrycz Rekowski
Erster Stellvertreter des Oberbürgermeisters 
und Senator für Finanzen, Digitalisierung und Ordnung

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Beschlüsse

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21.10.2020 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen

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