Beschlussvorlage - 2020/BV/1509
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderung von Leistungen der Jugendhilfe nach §§ 1, 11, 13, 14 und 16 SGB VIII - AWO-Sozialdienst Rostock gemeinnützige GmbH - Stadtteil- und Begegnungszentrum "Börgerhus" Groß-Klein
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 15.10.2020
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Jugend, Soziales und Asyl
- Beteiligt:
- Zentrale Steuerung; Kämmereiamt
- Fed. Senator/in:
- S 3, Steffen Bockhahn
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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27.10.2020
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Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss der Hanse- und Universitätsstadt Rostock beschließt die Förderung des Trägers AWO-Sozialdienst Rostock gemeinnützige mbH für das Projekt Stadtteil- und Begegnungszentrum „Börgerhus“ Groß-Klein gemäß den §§ 1, 11, 13, 14 und 16 SGB VIII für den Zeitraum 01.01.2020 bis 31.12.2020 in Höhe von 306.350,10 Euro auf der Grundlage der Haushaltssatzung für das Jahr 2020 sowie für den Zeitraum 01.01.2021 bis 31.12.2021 in Höhe von 320.881,31 Euro vorbehaltlich der Beschlussfassung der Bürger-schaft und der Genehmigung des Haushaltes der Hanse- und Universitätsstadt Rostock für das Haushaltsjahr 2021 durch die Rechtsaufsichtsbehörde.
Sachverhalt:
Der o. g. Träger der freien Jugendhilfe erbringt ein Angebot auf der Grundlage der §§ 1, 11, 13, 14 und 16 SGB VIII. Das Angebot zählt zu den Leistungen der kommunalen Daseins-vorsorge und ist Bestandteil der Jugendhilfeplanung.
Der Vorschlag der Verwaltung basiert auf der Grundlage des „Rahmenkonzeptes für Stadtteil- und Begegnungszentren der Hansestadt Rostock“ und der „Richtlinie zur Förde-rung von Trägern der freien Jugendhilfe in der Hansestadt Rostock“.
Leitgedanke der Arbeit des Stadtteil- und Begegnungszentrums ist es, Menschen unter-schiedlichen Alters, Geschlechts und Herkunft in ihrer sozialen und kulturellen Entfaltung zu unterstützen und zu fördern, indem sie sich gegenseitig kennenlernen, gemeinsam agieren und dadurch Achtung und Respekt voreinander entwickeln. Durch die pädago-gische Arbeit des „Börgerhus“ sollen insbesondere möglichst viele Kinder und Jugendliche sowie alle anderen Bewohner*innen des Sozialraums erreicht werden, um ihnen Begegnungsmöglichkeiten, Kommunikation und Aktivität zu ermöglichen und sie in ihrer persönlichen und sozialen Entwicklung zu unterstützen.
Das Stadtteil-und Begegnungszentrums „Börgerhus“ und der Jugendclub „224“ bieten im Sozialraum Groß-Klein gute Bedingungen für die bedarfsgerechte Ausgestaltung der Kinder- und Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit. Das Projekt wird mit 2,625 Feststellen im Stadtteil- und Begegnungszentrum sowie Honoraren, Miete, Betriebs- und Sachkosten gefördert.
Des Weiteren werden 2,0 Feststellen Jugendsozialarbeit und 2,0 Feststellen Schulsozial-arbeit aus ESF-Mitteln bzw. Landesmitteln und kommunalen Mitteln im Rahmen der „Förderung von Personalkostenzuschüssen für Fachkräfte der Jugendsozial- und Schulsozialarbeit auf der Grundlage des Operationellen Programms 2014 – 2020“ geför-dert. Auch für die Förderphase 2021/2022 werden durch das Land finanzielle Mittel bereit-gestellt. Zur Zeit wird durch das Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern an der Überarbeitung der Zielvereinbarung zur Umsetzung der Förderung der Jugend- und Schulsozialarbeit für den Förderzeitraum 01.01.2021 bis 31.12.2022 gearbeitet.
Die zu unterzeichnende Vereinbarung bildet die Grundlage für die weitere Förderung der Jugend- und Schulsozialarbeit. Die Finanzierung dieser Personalstellen wird in den gesonderten Beschlussvorlagen zur Förderung von Personalkostenzuschüssen für Fach-kräfte in den Aufgabenfeldern Jugendsozialarbeit und Schulsozialarbeit dargestellt. Näheres wird in den Zuwendungsbescheiden geregelt.
Unter den Bedingungen der Einschränkungen durch SARS-CoV-2 konnte die Projekt-ätigkeit nicht wie ursprünglich geplant durchgeführt werden. Der Träger hat die Änderung der finanziellen Rahmenbedingungen, insbesondere der Mindereinnahmen, aufgezeigt. Die Gesamtfinanzierung des Projektes stellt sich somit für das Haushaltsjahr 2020 wie folgt dar:
Gesamtkosten |
321.668,00 EUR |
Eigenmittel |
10.764,00 EUR |
Drittmittel |
0,00 EUR |
Zuschuss der HRO |
306.350,10 EUR |
davon Personalkosten |
140.047,77 EUR |
H/M/BK/SK |
166.302,33 EUR |
Differenz |
4.553,90 EUR |
Der Eigenanteil des Trägers zu den Gesamtkosten beträgt 3,35 %.
Die Antragstellung 2020 wurde durch die Verwaltung geprüft und mit dem Träger erörtert. Der Fördervorschlag entspricht nicht dem beantragten Zuschuss.
Eine Förderung der Verwaltungskosten erfolgt max. in Höhe von 5 % der geförderten Personalkosten des Stadtteil- und Begegnungszentrums „Börgerhus“ mit dem Jugend-zentrum „224“, inklusive der geförderten Stellen im Rahmen der ESF-Förderung für Fachkräfte der Jugend- und Schulsozialarbeit.
Die Differenz ergibt sich aus der Kürzung der Positionen Supervision/Fortbildung und Hausartikel/Verbrauchsmaterial.
Die Gesamtfinanzierung des Projektes stellt sich für das Haushaltsjahr 2021 wie folgt dar:
Gesamtkosten |
365.888,00 EUR |
Eigenmittel |
17.664,00 EUR |
Drittmittel |
0,00 EUR |
Zuschuss der HRO |
320.881,31 EUR |
davon Personalkosten |
154.096,34 EUR |
H/M/BK/SK |
166.784,97 EUR |
Differenz |
27.342,69 EUR |
Der Eigenanteil des Trägers zu den Gesamtkosten beträgt 4,83 %.
Die Antragstellung 2021 wurde durch die Verwaltung geprüft und mit dem Träger erörtert. Der Fördervorschlag entspricht nicht dem beantragten Zuschuss.
In der Position der Personalkosten wird die Altersvorsorge nicht berücksichtigt, da die zahlungsbegründenden Unterlagen/Nachweis dazu fehlen. Die Stellenerweiterung um 0,25 VZÄ bleibt im Jahr 2021 unberücksichtigt und könnte nach erfolgter Evaluation gegeben-enfalls ab 2022 Berücksichtigung finden. Eine Förderung der Verwaltungskosten erfolgt max. in Höhe von 5 % der geförderten Personalkosten des Stadtteil- und Begegnungs-zentrums „Börgerhus“ mit dem Jugendzentrum „224“, inklusive der geförderten Stellen im Rahmen der ESF-Förderung für Fachkräfte der Jugend- und Schulsozialarbeit. Die sächlichen Ausgaben verringern sich durch Reduzierung der Position Fortbildung/ Supervision.
Finanzielle Auswirkungen:
Teilhaushalt: 50
Produkt : 36200 Bezeichnung: Jugendarbeit (§§ 11,12 SGB VIII)
Haus- halts-jahr |
Produkt/Konto |
Bezeichnung |
Ergebnishaushalt
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Finanzhaushalt |
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Erträge |
Auf- wendungen |
Einzahlungen |
Auszahlungen |
2020 |
36200.54190020 |
Zuschüsse an Verbände und Vereine |
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306.350,10 EUR |
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2020 |
36200.74190020 |
Zuschüsse an Verbände und Vereine |
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306.350,10 EUR |
2021 |
36200.54190020 |
Zuschüsse an Verbände und Vereine |
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320.881,31 EUR |
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2021 |
36200.74190020 |
Zuschüsse an Verbände und Vereine |
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320.881,31 EUR |
x |
Die finanziellen Mittel sind Bestandteil der zuletzt beschlossenen Haushaltssatzung.
Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:
x |
liegen nicht vor.
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werden nachfolgend angegeben