Beschlussvorlage - 2020/BV/1507

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss der Hanse- und Universitätsstadt Rostock beschließt die Förderung des Trägers DRK Kreisverband Rostock e. V. für das Projekt „Stadtteil- und Begegnungszentrum Toitenwinkel“ gemäß den §§ 1, 11, 13, 14 und 16 SGB VIII für den Zeitraum 01.01.2020 – 31.12.2020 in Höhe von 232.787,03 Euro auf der Grundlage der Haus-haltssatzung für das Jahr 2020  sowie für den Zeitraum 01.01.2021 - 31.12.2021 in Höhe von 268.195,63 Euro vorbehaltlich der Beschlussfassung der Bürgerschaft und der Genehmi-gung des Haushaltes der Hanse-und Universitätsstadt Rostock für das Haushaltsjahr 2021 durch die Rechtsaufsichtsbehörde.

 

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Beschlussvorschriften: §§ 74, 75 SGB VIII

bereits gefasste Beschlüsse: -
 

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Sachverhalt:

 

Der o. g. Träger der freien Jugendhilfe erbringt ein Angebot auf der Grundlage der §§ 1, 11, 13, 14 und 16 SGB VIII. Das Angebot zählt zu den Leistungen der kommunalen Daseins-vorsorge und ist Bestandteil der Jugendhilfeplanung.

 

Der Vorschlag der Verwaltung basiert auf der Grundlage des „Rahmenkonzeptes für Stadtteil- und Begegnungszentren der Hansestadt Rostock“ und der  „Richtlinie zur Förde-rung von Trägern der freien Jugendhilfe in der Hansestadt Rostock“.

 

Leitgedanke der Arbeit des Stadtteil- und Begegnungszentrums ist es, Menschen unter-schiedlichen Alters, Geschlechts und Nationalität in ihrer sozialen und kulturellen Entfal-tung zu unterstützen und zu fördern, indem sie sich gegenseitig kennenlernen, gemeinsam agieren und dadurch Achtung und Respekt voreinander entwickeln. Durch die Arbeit  des Stadtteil- und Begegnungszentrums sollen insbesondere möglichst viele Kinder und Jugendliche sowie alle anderen Bewohner*innen des Sozialraums erreicht werden. Ziel ist es, ihnen Begegnungsmöglichkeiten, Kommunikation und Aktivität zu ermöglichen und sie in ihrer persönlichen und sozialen Entwicklung zu unterstützen.

 

 

Das Projekt wird mit 2,0 Feststellen im Stadtteil- und Begegnungszentrum sowie Hono-raren, Miete, Betriebs- und Sachkosten gefördert.

 

Des Weiteren werden 3,875 Feststellen Schulsozialarbeit und 2,0 Feststellen Jugendsozial-arbeit aus ESF-Mitteln bzw. Landesmitteln und kommunalen Mitteln im Rahmen der „Förderung von Personalkostenzuschüssen für Fachkräfte der Jugendsozial- und Schul-sozialarbeit auf der Grundlage des Operationellen Programms 2014 – 2020“ gefördert. 

 

Auch für die Förderphase 2021/2022 werden durch das Land finanzielle Mittel bereit-gestellt. Zur Zeit wird durch das Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern an der Überarbeitung der Zielvereinbarung zur Umsetzung der Förderung der Jugend- und Schulsozialarbeit für den Förderzeitraum 01.01.2021 bis 31.12.2022 gearbeitet. Die zu unterzeichnende Vereinbarung bildet die Grundlage für die weitere Förderung der Jugend- und Schulsozialarbeit. Die Finanzierung dieser Perso-nalstellen wird in den gesonderten Beschlussvorlagen zur Förderung von Perso-nalkostenzuschüssen für Fachkräfte in den Aufgabenfeldern Jugendsozialarbeit und Schulsozialarbeit dargestellt. Näheres wird in den Zuwendungsbescheiden geregelt.

 

Unter den Bedingungen der Einschränkungen durch SARS-CoV-2 konnte die Projekt-tätigkeit nicht wie ursprünglich geplant durchgeführt werden. Der Träger hat die Änderung der finanziellen Rahmenbedingungen, insbesondere der Mindereinnahmen, aufgezeigt. Die Gesamtfinanzierung des Projektes stellt sich somit für das Haushaltsjahr 2020 wie folgt dar:

 

Gesamtkosten

251.539,38 EUR

Eigenmittel

8.175,22 EUR

Drittmittel

2755,13 EUR

Zuschuss der HRO

232.787,03 EUR

davon Personalkosten

79.220,25 EUR

H/M/BK/SK

153.566,78 EUR

Differenz

7.822,00 EUR

 

Der Eigenanteil an den Gesamtausgaben beträgt 3,25 %.

 

Die Antragstellung 2020 wurde durch die Verwaltung geprüft und mit dem Träger erörtert. Der Fördervorschlag entspricht nicht dem beantragten Zuschuss.

 

Personalkostenbestandteile, die eine geringfügige Besserstellung gegenüber dem TVÖD ergaben, sind nicht förderfähig und somit aus Eigenmitteln zu zahlen und in der ausgewiesenen Differenz enthalten. Eine Förderung der Verwaltungskosten erfolgt max. in Höhe von 5 % der geförderten Personalkosten des Stadtteil- und Begegnungszentrums „Twinkelhus“, inklusive der geförderten Stellen im Rahmen der ESF-Förderung für Fachkräfte der Jugend- und Schulsozialarbeit. Da die beantragten Verwaltungskosten nicht in voller Höhe als zuwendungs-fähige Ausgaben anerkannt werden, reduziert sich die Gesamtfinanzierung aus diesem Grund um 4.372,49 Euro.

 

Bei den Sachkosten wurde die Position „Kostenbeteiligungsklausel/Havarien“ gem. § 15 Mietvertrag auf Grund der geringeren Ausgaben im Vorjahr und dem aktuellen Stand 2020 auf 1.500,00 Euro angepasst.

 

Die Gesamtfinanzierung des Projektes stellt sich für das Haushaltsjahr 2021 wie folgt dar:

 

 

 

Gesamtkosten

346.479,86 EUR

Eigenmittel

32.192,24 EUR

Drittmittel

0,00 EUR

Zuschuss der HRO

        268.195,63 EUR

davon Personalkosten

103.219,67 EUR

           H/M/BK/SK

164.975,96 EUR

Differenz

46.091,99 EUR

 

Der Eigenanteil an den Gesamtausgaben beträgt 9,3 %.

 

Die Antragstellung 2021 wurde durch die Verwaltung geprüft und mit dem Träger erörtert. Der Fördervorschlag entspricht nicht dem beantragten Zuschuss.

 

Eine Förderung der Verwaltungskosten erfolgt max. in Höhe von 5 % der geförderten Personalkosten des Stadtteil- und Begegnungszentrums “Twinkelhus“ inklusive der geförderten Stellen im Rahmen der ESF-Förderung für Fachkräfte der Jugend- und Schulsozialarbeit. Da die beantragten Verwaltungskosten nicht in voller Höhe als zuwen-dungsfähige Ausgaben anerkannt werden, reduziert sich die Gesamtfinanzierung aus diesem Grund um 6.920,39 Euro.

 

Weiterhin gilt als nicht zuwendungsfähig die beantragte Verwaltungsmitarbeiterin (0,75 VZÄ) und die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben sinken damit um weitere 26.453,52 Euro. Bei den Sachkosten wurde die Position „Kostenbeteiligungsklausel/ Havarien“ gem. § 15 Mietvertrag im gemeinsamen Konsens um 2.718,08 Euro verringert sowie die bean-tragten/erforderlichen „Schönheitsreparaturen“  gem. § 14 Mietvertrag um 10.000,00 Euro im Jahr 2021 gemindert mit dem Ziel, diese im Jahr 2022 beenden zu können.

 

Entgegen der Antragstellung betragen die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben für dieses Projekt somit unter Berücksichtigung aller o. g. Kosten 300.387,87 Euro.

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Teilhaushalt:       50

Produkt :             36200                                  Bezeichnung: (Jugendarbeit §§ 11,12 SGB VIII)

 

Haus-

halts-jahr

Produkt/

Konto

Bezeichnung

Ergebnishaushalt

 

Finanzhaushalt

 

 

 

Erträge

Auf-

wendungen

Einzah-lungen

Auszahlungen

2020

36200.54190020

Zuschüsse an Verbände und Vereine

 

232.787,03 EUR

 

 

2020

36200.74190020

 

Zuschüsse an Verbände und Vereine

 

 

 

232.787,03 EUR

2021

36200.54190020

Zuschüsse an Verbände und Vereine

 

268.195,63 EUR

 

 

2021

36200.74190020

 

Zuschüsse an Verbände und Vereine

 

 

 

268.195,63 EUR

 

 

x

Die finanziellen Mittel sind Bestandteil der zuletzt beschlossenen Haushaltssatzung.

 

Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:

 

x

liegen nicht vor.

 

 

werden nachfolgend angegeben

 

 

 

 

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In Vertretung



Dr. Chris Müller-von Wrycz Rekowski
Senator für Finanzen, Digitalisierung und Ordnung

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Beschlüsse

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27.10.2020 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen