Beschlussvorlage - 2020/BV/1506
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderung von Leistungen der Jugendhilfe nach §§ 1, 11 und 14 SGB VIII - Kulturnetzwerk e. V. - "Medienmeister statt Medienopfer - mit offener Radioarbeit gegen Fremdenfeindlichkeit und für mehr Demokratie"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 15.10.2020
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Jugend, Soziales und Asyl
- Beteiligt:
- Zentrale Steuerung; Kämmereiamt
- Fed. Senator/in:
- S 3, Steffen Bockhahn
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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27.10.2020
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Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss der Hanse- und Universitätsstadt Rostock beschließt die Förderung des Trägers Kulturnetzwerk e. V. für das Projekt „Medienmeister statt Medien-opfer – mit offener Radioarbeit gegen Fremdenfeindlichkeit und für mehr Demokratie“ gemäß den §§ 1, 11 und 14 SGB VIII für den Zeitraum 01.01. 2020 – 31.12.2020 in Höhe von 40.000,00 EUR auf der Grundlage der Haushaltssatzung für das Jahr 2020 und für den Zeitraum 01.01.2021 – 31.12.2021 in Höhe von 56.000,00 EUR, vorbehaltlich der Beschluss-fassung der Bürgerschaft und der Genehmigung des Haushaltes der Hanse- und Univer-sitätsstadt Rostock für das Haushaltsjahr 2021 durch die Rechtsaufsichtsbehörde.
Sachverhalt:
Der o. g. Träger der freien Jugendhilfe erbringt ein Angebot auf der Grundlage der §§ 1, 11 und 14 SGB VIII. Das Angebot ist Bestandteil der Jugendhilfeplanung.
Der von der Verwaltung erarbeitete Vorschlag basiert auf der Grundlage der „Richtlinie zur Förderung von Trägern der freien Jugendhilfe in der Hansestadt Rostock“. Es handelt sich um ein stadtweites Angebot.
Das Projekt stellt ein einmaliges Angebot dar, welches jungen Menschen ermöglicht, unter professioneller Anleitung eigene tagesaktuelle Berichterstattungen „On Air“ oder Jugend-Sendeformate zu produzieren. Dadurch werden sie zu selbstbestimmtem Handeln, Mitverantwortung und sozialem Engagement angeregt. Der Fokus des Angebotes richtet sich neben der bestehenden präventiven, crossmedialen Medienarbeit auf der Sen-sibilisierung fremder Kulturen und auf den Abbau von Fremdenfeindlichkeit und Rassismus unter jungen Menschen. Im Mittelpunkt steht die Medienarbeit mit Jugend-lichen mit und ohne Migrationshintergrund. Das gemeinsame mediale Arbeiten und Erle-ben soll die Integration der Zielgruppe fördern und gesellschaftliche Partizipation unter-stützen. Das Projekt leistet einen wesentlichen Beitrag zur Aufklärung von medialen Gefa-hren, Befähigung zur aktiven und gezielten Mediennutzung und vermittelt Schlüssel-qualifikationen in der digitalen Gesellschaft. Das 2019 erweiterte Projektangebot erreicht mithilfe mobiler Sendestationen junge Menschen in den Stadtteilen und ermöglicht es ihnen, Themen direkt aus ihrem Sozial- und Lebensraum darzustellen, medial zu verarbeiten und einer breiten Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. Das Pro-jektangebot ist stadtweit gut vernetzt und konnte sich mit regelmäßigen Angeboten vor Ort in den Sozialräumen etablieren. 2020 ist die Ko-Finanzierung durch das Landesamt für Gesundheit und Soziales M-V weggebrochen. Der Bedarf des Angebotes besteht weiterhin. Gegenwärtig ruht dieser Teil „mobile Sendestationen“ im Projekt. Das Landesamt für Gesundheit und Soziales M-V, welches sich bis zum Ende des Jahres 2019 an diesem Teil der Finanzierung beteiligt hatte, stellte die Mittel ab dem 01.01.2020 ein. Aufgrund von Personalwechsel zu Beginn des Jahres 2020, der dann folgenden Pandemie und der nicht gesicherten finanziellen Situation, veranlasste den Träger, diesen Teil des Projektes vorerst nicht zu arbeiten und eine Stellenerweiterung für die pädagogische Arbeit um 18 Wochenstunden erst ab 01. Oktober 2020 bei der Hanse- und Universitätsstadt Rostock zu beantragen.
Weiterhin absolvieren Jugendliche und junge Erwachsene Praktika im Projekt oder es finden projektgebundene Ganztagsschulangebote mit Schulen und Einrichtungen statt. Ziel ist es weiterhin, ehrenamtliches Engagement im Projekt zu fördern.
Der Fördervorschlag bezieht sich auf Ausgaben für eine 1,20 Feststellen sowie auf Honorar, Miet-, Betriebs- und Sachkosten. Die Förderung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock stellt sich im Haushaltsjahr 2020 wie folgt dar:
Gesamtkosten |
43.327,53 EUR |
Eigenmittel |
3.327,53 EUR |
Drittmittel |
0,00 EUR |
Zuschuss HRO |
40.000,00 EUR |
davon Personalkosten |
35.974,38 EUR |
H/M/BK/SK |
4.025,62 EUR |
Die Antragstellung wurde durch die Verwaltung geprüft und mit dem Träger erörtert. Der Fördervorschlag entspricht dem beantragten Zuschuss. Eine Förderung der Verwaltungs-kosten erfolgt max. in Höhe von 3 % der geförderten Personalkosten. Der Eigenanteil des Trägers beträgt 7,68 % und der Anteil der Hanse- und Universitätsstadt Rostock 92,32 % gegenüber den Gesamtausgaben im Projekt.
Für das Haushaltsjahr 2021 wird im Projekt eine Stundenerweiterung um 2 Wochenstunden beantragt. Der Fördervorschlag bezieht sich auf Ausgaben für eine 1,25 Feststelle sowie auf Honorar, Miet-, Betriebs- und Sachkosten. Die Förderung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock stellt sich im Haushaltsjahr 2021
wie folgt dar:
Gesamtkosten |
59.882,75 EUR |
Eigenmittel |
3.882,75 EUR |
Drittmittel |
0,00 EUR |
Zuschuss HRO |
56.000,00 EUR |
davon Personalkosten |
52.779,60 EUR |
H/M/BK/SK |
3.220,40 EUR |
Die Antragstellung wurde durch die Verwaltung geprüft und mit dem Träger erörtert. Der Fördervorschlag entspricht dem beantragten Zuschuss. Eine Förderung der Verwaltungs-kosten erfolgt max. in Höhe von 3 % der geförderten Personalkosten. Der Eigenanteil des Trägers beträgt 6,48% und der Anteil der Hanse- und Universitätsstadt Rostock 93,52% gegenüber den Gesamtausgaben im Projekt.
Finanzielle Auswirkungen:
Teilhaushalt: 50
Produkt : 36200
Bezeichnung: Jugendarbeit, §§ 11,12 SGB VIII
Haus- haltsjahr |
Produkt/Konto |
Bezeichnung |
Ergebnishaushalt
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Finanzhaushalt |
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Erträge |
Auf- wendungen |
Einzahlungen |
Auszahlungen |
2020 |
36200.54190020 |
Zuschüsse an Verbände und Vereine |
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40.000,00 EUR |
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2020 |
36200.74190020 |
Zuschüsse an Verbände und Vereine |
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40.000,00 EUR |
2021 |
36200.54190020 |
Zuschüsse an Verbände und Vereine |
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56.000,00 EUR |
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2021 |
36200.74190020 |
Zuschüsse an Verbände und Vereine |
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56.000,00 EUR |
x |
Die finanziellen Mittel sind Bestandteil der zuletzt beschlossenen Haushaltssatzung.
Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:
x |
liegen nicht vor.
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werden nachfolgend angegeben