Beschlussvorlage - 2020/BV/1504
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderung von Leistungen der Jugendhilfe nach §§ 1, 13 und 14 SGB VIII - STARK MACHEN e. V.- "Fachberatungsstelle gegen sexualisierte Gewalt"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 15.10.2020
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Jugend, Soziales und Asyl
- Beteiligt:
- Zentrale Steuerung; Kämmereiamt
- Fed. Senator/in:
- S 3, Steffen Bockhahn
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Jugendhilfeausschuss
|
Entscheidung
|
|
|
27.10.2020
|
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss der Hanse- und Universitätsstadt Rostock beschließt die Förderung des Trägers STARK MACHEN e. V. für das Projekt „Fachberatungsstelle gegen sexualisierte Gewalt“ gemäß den §§ 1, 13 und 14 SGB VIII für den Zeitraum 01.01.2020 – 31.12.2020 in Höhe von 122.203,12 EUR auf der Grundlage der Haushaltssatzung für das Jahr 2020 und für den Zeitraum 01.01.2021 – 31.12.2021 in Höhe von 135.931,80 EUR, vorbehaltlich der Beschlussfassung der Bürgerschaft und der Genehmigung des Haushaltes der Hanse- und Universitätsstadt Rostock für das Haushaltsjahr 2021 durch die Rechtsaufsichts-behörde.
Sachverhalt:
Der o. g. Träger der freien Jugendhilfe erbringt ein Angebot auf der Grundlage der §§ 1, 13 und 14 SGB VIII. Das Angebot zählt zu den Angeboten der kommunalen Daseinsfürsorge und ist Bestandteil der Jugendhilfeplanung.
Der von der Verwaltung erarbeitete Vorschlag basiert auf der Grundlage der „Richtlinie zur Förderung von Trägern der freien Jugendhilfe in der Hansestadt Rostock“. Es handelt sich um ein stadtweites Angebot.
Der Träger STARK MACHEN e.V. (ehemals als Frauen helfen Frauen e. V.) unterstützt mit qualifizierten Beratungsangeboten psychisch, physisch oder sexuell misshandelte Kinder, Jugendliche und Erwachsene bei der Verarbeitung ihrer Situation und der Planung der weiteren Lebenskonzepte. Weiterhin wird den Betroffenen und deren Angehörige Hilfe zur Aufarbeitung der Gewalterfahrungen geboten. Der Träger leistet präventive Arbeit zur Gewaltverhinderung. Die Beratungsstelle wird u. a. durch das Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales Mecklenburg-Vorpommern, Leitstelle für Frauen und Gleichstellung, gefördert. Nur bei einer Mitfinanzierung durch die Hanse- und Univer-sitätsstadt Rostock können Landesmittel bewilligt werden und damit dieses Angebot für die Stadt aufrechterhalten werden.
Der Fördervorschlag der Verwaltung im Projekt erfolgt anteilig für Personal-, Miet- und Sachkosten. Die Förderung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock stellt sich für das
Haushaltsjahr 2020 wie folgt dar:
Gesamtkosten |
269.948,74 EUR |
Eigenmittel |
4.924,67 EUR |
Drittmittel |
137.414,65 EUR |
Zuschuss HRO |
122.203,12 EUR |
davon Personalkosten |
94.113,54 EUR |
M /SK |
28.089,58 EUR |
Differenz |
5.406,30 EUR |
Die finanziellen Mittel stehen für folgende Aufgabenschwerpunkte zur Verfügung:
- Beratung von Kindern und Jugendlichen und deren Angehörige und Bezugs-personen im Kontext von sexualisierter Gewalt,
- Fortbildung und kollegiale Beratung in Kindertagesstätten, Schulen und für professionelle Helfer*innen (Vermittlung von Grundlagenwissen zu sexualisierter Gewalt und Stärkung der Handlungskompetenzen im Umgang mit Verdachtsmo-menten und erwiesenen Fällen sexualisierter Gewalt gegen Kinder) und der
- Präventionsarbeit mit Kindern und Jugendlichen.
Die Antragstellung wurde durch die Verwaltung geprüft und mit dem Träger erörtert. Der Fördervorschlag entspricht nicht dem beantragten Zuschuss. Der Differenzbetrag steht ursächlich im Zusammenhang mit der Nichtbeachtung des Verbotes der Besserstellung der Angestellten beim Träger gegenüber dem Tarifvertrag im öffentlichen Dienst.
Eine Förderung der Verwaltungskosten erfolgt max. in Höhe von 3 % der geförderten Personalkosten. Der Eigenanteil des Trägers beträgt 2,01 %, der Anteil der Drittmittel 50,91 % und der Anteil der Hanse- und Universitätsstadt Rostock beträgt 45,27 % gegenüber den Gesamtausgaben im Projekt.
Der Fördervorschlag der Verwaltung im Projekt erfolgt anteilig für Personal-, Miet- und Sachkosten und steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung aller Drittmittelgeber. Die Förderung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock stellt sich für das Haushaltsjahr 2021
wie folgt dar:
Gesamtkosten |
292.304,91 EUR |
Eigenmittel |
2.000,00 EUR |
Drittmittel |
147.911,38 EUR |
Zuschuss HRO |
135.931,80 EUR |
davon Personalkosten |
111.948,80 EUR |
M /SK |
23.983,00 EUR |
Differenz |
6.461,73 EUR |
Die finanziellen Mittel stehen für Aufgabenschwerpunkte, wie im Haushaltsjahr 2020 benannt, zur Verfügung. Die Antragstellung wurde durch die Verwaltung geprüft und mit dem Träger erörtert. Der Fördervorschlag entspricht nicht dem beantragten Zuschuss. Der Differenzbetrag steht auch im Jahr 2021 ursächlich im Zusammenhang mit der Nicht-beachtung des Verbotes der Besserstellung der Angestellten beim Träger gegenüber dem Tarifvertrag im öffentlichen Dienst. Eine Förderung der Verwaltungskosten erfolgt max. in Höhe von 3 % der geförderten Personalkosten. Der Eigenanteil des Trägers beträgt 0,86 %, der Anteil der Drittmittel 50,61 %, und der Anteil der Hanse- und Universitätsstadt Rostock beträgt 46,51% gegenüber den Gesamtausgaben im Projekt.
Finanzielle Auswirkungen:
Teilhaushalt: 50
Produkt : 36301
Bezeichnung: Schul- u. Jugendsozialarbeit (§§13,14 SGB VIII)
Haus- haltsjahr |
Produkt/Konto |
Bezeichnung |
Ergebnishaushalt
|
Finanzhaushalt |
||
|
|
|
Erträge |
Aufwendungen |
Einzahlungen |
Auszahlungen |
2020 |
36301.55512011 |
Leistungen außerhalb von Einrichtungen der Jugendsozialarbeit (§ 13 SGB VIII) von der Hansestadt Rostock |
|
122.203,12 EUR |
|
|
2020 |
36301.75512011 |
außerhalb von Einrichtungen der Jugendsozialarbeit (§ 13 SGB VIII) von der Hansestadt Rostock |
|
|
|
122.203,12 EUR |
2021 |
36301.55512011 |
Leistungen außerhalb von Einrichtungen der Jugendsozialarbeit (§ 13 SGB VIII) von der Hansestadt Rostock |
|
135.931,80 EUR |
|
|
2021 |
36301.75512011 |
außerhalb von Einrichtungen der Jugendsozialarbeit (§ 13 SGB VIII) von der Hansestadt Rostock |
|
|
|
135.931,80 EUR |
x |
Die finanziellen Mittel sind Bestandteil der zuletzt beschlossenen Haushaltssatzung.
Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:
x |
liegen nicht vor.
|
werden nachfolgend angegeben