Beschlussvorlage - 2020/BV/1502
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderung von Leistungen der Jugendhilfe nach §§ 1, 11 und 14 SGB VIII - rat + tat e. V. - Verein für geschlechtliche und sexuelle Vielfalt - "Que(e)rfeldein"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 15.10.2020
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Jugend, Soziales und Asyl
- Beteiligt:
- Zentrale Steuerung; Kämmereiamt
- Fed. Senator/in:
- S 3, Steffen Bockhahn
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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27.10.2020
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Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss der Hanse- und Universitätsstadt Rostock beschließt die Förde-rung des Trägers rat + tat e. V. – Verein für geschlechtliche und sexuelle Vielfalt – für das Projekt „Que(e)rfeldein“ gemäß den §§ 1,11 und 14 SGB VIII für den Zeitraum 01.01.2020 – 31.12.2020 in Höhe von 44.320,18 Euro auf der Grundlage der Haushaltssatzung für das Jahr 2020 und für den Zeitraum 01.01.2021 – 31.12.2021 in Höhe von 50.588,02 Euro, vorbehaltlich der Beschlussfassung der Bürgerschaft und der Genehmigung des Haushaltes der Hanse- und Universitätsstadt Rostock für das Haushaltsjahr 2021 durch die Rechtsaufsichts-behörde.
Sachverhalt:
Der o. g. Träger der freien Jugendhilfe erbringt ein Angebot auf der Grundlage der §§ 1, 11 und 14 SGB VIII. Das Angebot zählt zu den Angeboten der kommunalen Daseinsfürsorge und ist Bestandteil der Jugendhilfeplanung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock.
Der Vorschlag der Verwaltung basiert auf der Grundlage der „Richtlinie zur Förderung von Trägern der freien Jugendhilfe in der Hansestadt Rostock“. Es handelt sich um ein stadtweites Angebot.
Das Projekt „Que(e)rfeldein“ des rat+tat e. V. – Verein für geschlechtliche und sexuelle Vielfalt – richtet sich an Kinder und Jugendliche, junge Erwachsene (unabhängig von Geschlecht, kulturellem Hintergrund und sexueller Orientierung), deren Eltern und Angehörige. Die Beratung nutzen vorrangig junge Menschen, die schwerpunktbezogene Fragen und Problemstellungen im Lebensalltag aufweisen und meist Orientierung und Entlastung in der individuellen sexuellen und geschlechtlichen Identitätsentwicklung wünschen. Die Themen sind umfangreich: z. B. geschlechtliche Vielfalt, Coming Out, gleichgeschlechtliche Lebensweise, Akzeptanz und Toleranz der Umwelt, Abbau von Feindlichkeit gegen Homo- und Transsexualität, Prävention. Aufgabenschwerpunkte sind neben der Beratung, die Durchführung von themenbezogenen Gruppenangeboten, die präventive Aufklärungsarbeit i. S. des § 14 SGB VIII an Schule in Projektform bzw. zu Veranstaltungen im Haus und Öffentlichkeitsarbeit. Der Träger beantragt gegenüber dem Vorjahr eine Stellenerweiterung um 5 Wochenstunden ab Oktober 2020.
Der Fördervorschlag für das Jahr 2020 bezieht sich auf 0,875 Feststelle und projekt-bezogenen Honorar-, Betriebs- und Sachausgaben.
Die Gesamtfinanzierung des Projektes stellt sich für das Haushaltsjahr 2020 wie folgt dar:
Gesamtkosten |
46.270,18 EUR |
Eigenmittel |
1.950,00 EUR |
Drittmittel |
0,00 EUR |
Zuschuss HRO |
44.320,18 EUR |
davon Personalkosten |
36.769,79 EUR |
und H/BK/SK |
7.550,39 EUR |
Die Antragstellung wurde durch die Verwaltung geprüft und mit dem Träger erörtert. Der Fördervorschlag entspricht dem beantragten Zuschuss. Eine Förderung der Verwaltungs-kosten erfolgt max. in Höhe von 3 % der geförderten Personalkosten. Der Eigenanteil des Trägers beträgt 4,21 %, der Anteil der Hanse- und Universitätsstadt Rostock beträgt
95,79 % gegenüber den Gesamtausgaben im Projekt.
Die finanziellen Mittel stehen für folgende Aufgabenschwerpunkte in beiden Haushalts-jahren zur Verfügung:
- Absicherung der Beratungszeit für die Öffentlichkeit vor Ort in der Leonhardstr. 20,
- Absicherung der gruppenbezogenen Projektarbeit,
- Absicherung der projekt- und themenbezogenen Arbeit an Schulen bei Anforderung.
Der Fördervorschlag für das Jahr 2021 bezieht sich auf 0,875 Feststelle und projekt-bezogenen Betriebs- und Sachausgaben.
Die Gesamtfinanzierung des Projektes stellt sich für das Haushaltsjahr 2021 wie folgt dar:
Gesamtkosten |
54.798,68 EUR |
Eigenmittel |
1.950,00 EUR |
Drittmittel |
0,00 EUR |
Zuschuss HRO |
50.588,02 EUR |
davon Personalkosten |
45.188,09 EUR |
H/M/BK/SK |
5.399,93 EUR |
Differenz: |
2.260,66 EUR |
Die Antragstellung wurde durch die Verwaltung geprüft und mit dem Träger erörtert. Der Fördervorschlag entspricht nicht dem beantragten Zuschuss. Der Differenzbetrag ergibt sich durch die vom Träger falsch berechneten Personalausgaben und dem sich daraus ergebenen Anteil für Ausgaben im Bereich der Verwaltungskosten und dem Berufs-genossenschaftsanteil. Beantragte Honorarausgaben fanden keine Berücksichtigung, hier erfolgte der Hinweis der Verwaltung auf den Beteiligungsfond, welchen die Jugendlichen für diese Ausgaben nutzen können. Eine Förderung der Verwaltungskosten erfolgt max. in Höhe von 3 % der geförderten Personalkosten. Der Eigenanteil des Trägers beträgt 3,66 %, der Anteil der Hanse- und Universitätsstadt Rostock beträgt 92,32 % und der Differenzbetrag beträgt 4,13 % gegenüber den Gesamtausgaben im Projekt.
Finanzielle Auswirkungen:
Teilhaushalt: 50
Produkt : 36301
Bezeichnung: Schul- u. Jugendsozialarbeit (§§13,14 SGB VIII)
Haus- haltsjahr |
Produkt/Konto |
Bezeichnung |
Ergebnishaushalt
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Finanzhaushalt |
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Erträge |
Auf- wendungen |
Einzahlungen |
Auszahlungen |
2020 |
36301.55512011 |
Leistungen außerhalb von Einrichtungen der Jugendsozialarbeit (§ 13 SGB VIII) von der Hansestadt Rostock |
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44.320,18 EUR |
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2020 |
36301.75512011 |
außerhalb von Einrichtungen der Jugendsozialarbeit (§ 13 SGB VIII) von der Hansestadt Rostock |
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44.320,18 EUR |
2021 |
36301.55512011 |
Leistungen außerhalb von Einrichtungen der Jugendsozialarbeit (§ 13 SGB VIII) von der Hansestadt Rostock |
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50.588,02 EUR |
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2021 |
36301.75512011 |
außerhalb von Einrichtungen der Jugendsozialarbeit (§ 13 SGB VIII) von der Hansestadt Rostock |
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50.588,02 EUR |
x |
Die finanziellen Mittel sind Bestandteil der zuletzt beschlossenen Haushaltssatzung.
Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:
x |
liegen nicht vor.
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werden nachfolgend angegeben