Beschlussvorlage - 2020/BV/1501
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderung von Leistungen der Jugendhilfe nach §§ 1 und 16 SGB VIII - Charisma e. V. - "Eltern- und Familienbildung im Nordwesten"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 15.10.2020
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Jugend, Soziales und Asyl
- Beteiligt:
- Zentrale Steuerung; Kämmereiamt
- Fed. Senator/in:
- S 3, Steffen Bockhahn
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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27.10.2020
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Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss der Hanse- und Universitätsstadt Rostock beschließt die Förderung des Trägers Charisma e. V. für das Projekt „Eltern- und Familienbildung im Nordwesten“ gemäß den §§ 1 und 16 SGB VIII für den Zeitraum 01.01.2020 - 31.12.2020 in Höhe von 157.504,23 EUR auf der Grundlage der Haushaltssatzung für das Jahr 2020 und für den Zeitraum 01.01.2021-31.12.2021 in Höhe von 164.934,94 EUR, vorbehaltlich der Be-schlussfassung der Bürgerschaft und der Genehmigung des Haushaltes der Hanse- und Universitätsstadt Rostock für das Haushaltsjahr 2021 durch die Rechtsaufsichtsbehörde.
Sachverhalt:
Der o. g. Träger der freien Jugendhilfe erbringt ein Angebot auf der Grundlage der §§ 1 und 16 SGB VIII. Das Angebot zählt zu den Leistungen der kommunalen Daseinsvorsorge und ist Bestandteil der Jugendhilfeplanung.
Die Vorschläge der Verwaltung basieren auf Grundlage der „Richtlinie zur Förderung von freien Trägern der Jugendhilfe in der Hansestadt Rostock“, der am 01.12.2015 vom Jugendhilfeausschuss beschlossenen 1. Fortschreibung „Rahmenkonzept der Eltern- und Familienbildung in der Hansestadt Rostock“ sowie des Umsetzungskonzeptes. Charisma e.V. ist beauftragt, Angebote der Eltern- und Familienbildung in der Region Nordwest der Hanse- und Universitätsstadt Rostock umzusetzen, mit dem Ziel, die am Erziehungs-prozess von Kindern beteiligten Personen durch geeignete Bildungs-, Beratungs- und Unterstützungsangebote zu begleiten. Mit dem Angebot sollen insbesondere Mütter und Väter in ihrer Erziehungs-, Beziehungs-, Alltags-, Gesundheits-, Mitgestaltungs- und Me-dienkompetenz sowie in der Kompetenz einer adäquaten Freizeit- und Erholungsgestal-tung gestärkt werden.
Der Fördervorschlag bezieht sich auf folgende Ausgaben: 2,875 Feststellen sowie Honorar- und Sachkosten.
Die Förderung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock stellt sich im Haushaltsjahr 2020
wie folgt dar:
Gesamtkosten |
161.621,03 EUR |
Eigenmittel |
4.116,80 EUR |
Drittmittel |
0,00 EUR |
Zuschuss HRO |
157.504,23 EUR |
davon Personalkosten |
137.366,38 EUR |
H/SK |
20.137,85 EUR |
Die Antragstellung wurde durch die Verwaltung geprüft und mit dem Träger erörtert. Der Fördervorschlag entspricht dem beantragten Zuschuss.
Eine Förderung der Verwaltungskosten erfolgt maximal in Höhe von 3 % der geförderten Personalkosten, der Eigenanteil des Trägers beträgt 2,5 % und der Anteil der Hanse- und Universitätsstadt Rostock beträgt 97,46 % gegenüber den Gesamtausgaben im Projekt.
Die Förderung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock stellt sich im Haushaltsjahr 2021
wie folgt dar:
Gesamtkosten |
172.732,15 EUR |
Eigenmittel |
7.797,21 EUR |
Drittmittel |
0,00 EUR |
Zuschuss HRO |
164.934,94 EUR |
davon Personalkosten |
139.210,16 EUR |
H/SK |
25.724,78 EUR |
Die Antragstellung wurde durch die Verwaltung geprüft und mit dem Träger erörtert. Der Fördervorschlag entspricht dem beantragten Zuschuss.
Eine Förderung der Verwaltungskosten erfolgt maximal in Höhe von 3 % der geförderten Personalkosten, der Eigenanteil des Trägers beträgt 4,52 % und der Anteil der Hanse- und Universitätsstadt Rostock 95,49 % gegenüber den Gesamtausgaben im Projekt.
Finanzielle Auswirkungen:
Teilhaushalt: 50
Produkt : 36302
Bezeichnung: Förderung der Erziehung in der Familie (§ 16 SGB VIII)
Haus- Halts-jahr |
Produkt/Konto |
Bezeichnung |
Ergebnishaushalt
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Finanzhaushalt |
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Erträ-ge |
Auf- wendungen |
Einzah-lungen |
Auszahlungen |
2020 |
36302. 54190020 |
Zuschüsse an Verbände und Vereine |
|
157.504,23 EUR |
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2020 |
36302. 74190020 |
Zuschüsse an Verbände und Vereine |
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|
|
157.504,23 EUR |
2021 |
36302. 54190020 |
Zuschüsse an Verbände und Vereine |
|
164.934,94 EUR |
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2021 |
36302. 74190020 |
Zuschüsse an Verbände und Vereine |
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164.934,94 EUR |
x |
Die finanziellen Mittel sind Bestandteil der zuletzt beschlossenen Haushaltssatzung.
Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:
x |
liegen nicht vor.
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werden nachfolgend angegeben