Beschlussvorlage - 2020/BV/1500
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderung von Leistungen der Jugendhilfe nach §§ 1, 11, 13 und 14 SGB VIII - Lunte e. V. - "Zukunft individuell gestalten"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 15.10.2020
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Jugend, Soziales und Asyl
- Beteiligt:
- Zentrale Steuerung; Kämmereiamt
- Fed. Senator/in:
- S 3, Steffen Bockhahn
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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27.10.2020
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Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss der Hanse- und Universitätsstadt Rostock beschließt die Förderung des Trägers Lunte e. V. für das Projekt „Zukunft individuell gestalten“ gemäß den §§ 1, 11, 13 und 14 SGB VIII für den Zeitraum 01.01.2020-31.12.2020 in Höhe von 71.029,36 EUR auf der Grundlage der Haushaltssatzung für das Jahr 2020 und für den Zeitraum 01.01.2021–31.12.2021 in Höhe von 72.864,47 EUR, vorbehaltlich der Beschlussfassung der Bürgerschaft und der Genehmigung des Haushaltes der Hanse- und Universitätsstadt Rostock für das Haushaltsjahr 2021 durch die Rechtsaufsichtsbehörde.
Sachverhalt:
Der o. g. Träger der freien Jugendhilfe erbringt ein Angebot auf der Grundlage der §§ 1, 11, 13 und 14 SGB VIII. Das Angebot ist Bestandteil der Jugendhilfeplanung.
Der Vorschlag der Verwaltung basiert auf der Grundlage der „Richtlinie zur Förderung von Trägern der freien Jugendhilfe in der Hansestadt Rostock“. Es handelt sich um ein stadtweites Angebot.
Bei dem Projekt handelt es sich um ein Kooperationsprojekt mit dem Hanse-Jobcenter Rostock. Langzeitarbeitslose Jugendliche und junge Erwachsene bis 27 Jahre mit multiplen Problemlagen werden mit sozialpädagogischen Bildungs- und Eingliederungsmaßnahmen zum Ziel der Aufnahme einer beruflichen Ausbildung, einer berufsvorbereitenden Förder-maßnahme oder zur Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt begleitet. Das sozialpä-dagogische Angebot wird in seiner Wirkung als bedarfsorientiert und notwendig einge-schätzt. Das Hanse-Jobcenter Rostock beteiligt sich an der Projektfinanzierung mit 49 %.
Vorbehaltlich dieser Beteiligung wird folgender Vorschlag unterbreitet:
Förderung des Projektes mit 1,875 Feststellen, Honorar-, Miet-. Betriebs- und Sachkosten.
Die Förderung des Projektes stellt sich im Haushaltsjahr 2020 wie folgt dar:
Gesamtkosten |
139.273,24 EUR |
Eigenmittel |
0,00 EUR |
Drittmittel |
68.243,88 EUR |
Zuschuss HRO |
71.029,36 EUR |
davon Personalkosten |
60.877,54 EUR |
H/M/BK/SK |
10.151,82 EUR |
Die Antragstellung wurde durch die Verwaltung geprüft und dem Träger erörtert. Der För-dervorschlag entspricht dem beantragten Zuschuss. Eine Förderung der Verwaltungs-kosten erfolgt max. in Höhe von 3 % der geförderten Personalkosten. Der prozentuale Anteil des Hanse-Jobcenters Rostock liegt bei 49 % und der Anteil der kommunalen Beteiligung bei 51 %. Eigenmittel kann der Träger nicht erbringen. Das Projekt wird jedoch durch Eigenleistungen des Trägers unterstützt.
Die Förderung des Projektes stellt sich im Haushaltsjahr 2021 wie folgt dar:
Gesamtkosten |
142.871,50 EUR |
Eigenmittel |
0,00 EUR |
Drittmittel |
70.007,04 EUR |
Zuschuss HRO |
72.864,47 EUR |
davon Personalkosten |
62.642,33 EUR |
H/M/BK/SK |
10.222,14 EUR |
Die Antragstellung wurde durch die Verwaltung geprüft und dem Träger erörtert. Der För-dervorschlag entspricht dem beantragten Zuschuss. Eine Förderung der Verwaltungs-kosten erfolgt max. in Höhe von 3 % der geförderten Personalkosten. Der prozentuale Anteil des Hanse-Jobcenters Rostock liegt bei 49 % und der Anteil der kommunalen Betei-ligung bei 51 %. Eigenmittel kann der Träger nicht erbringen. Das Projekt wird jedoch durch Eigenleistungen des Trägers unterstützt.
Finanzielle Auswirkungen:
Teilhaushalt: 50
Produkt: 36301 Bezeichnung: Schul- und Jugendsozialarbeit
(§§ 11, 13 SGB VIII)
Haus- haltsjahr |
Produkt/Konto |
Bezeichnung |
Ergebnishaushalt
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Finanzhaushalt |
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Erträge |
Auf- wendungen |
Einzahlungen |
Auszahlungen |
2020 |
36301.55512013 |
Leistungen außerhalb von Einrichtungen der Jugendbe-rufshilfe (§ 13 SGB VIII) von der HRO |
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71.029,36 EUR |
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2020 |
36301.75512013 |
Leistungen außerhalb von Einrichtungen der Jugendbe-rufshilfe (§ 13 SGB VIII) von der HRO |
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71.029,36 EUR |
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2021 |
36301.55512013 |
Leistungen außerhalb von Einrichtungen der Jugendbe-rufshilfe (§ 13 SGB VIII) von der HRO |
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72.846,47 EUR |
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2021 |
36301.75512013 |
Leistungen außerhalb von Einrichtungen der Jugendbe-rufshilfe (§ 13 SGB VIII) von der HRO |
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72.846,47 EUR |
x |
Die finanziellen Mittel sind Bestandteil der zuletzt beschlossenen Haushaltssatzung.
Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:
x |
liegen nicht vor.
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werden nachfolgend angegeben