Beschlussvorlage - 2020/BV/1499
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderung von Leistungen der Jugendhilfe nach §§ 1, 13 und 14 SGB VIII - Caritasverband für das Erzbistum Hamburg e. V., Region Rostock - "Kontaktladen"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 15.10.2020
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Jugend, Soziales und Asyl
- Beteiligt:
- Gesundheitsamt; Zentrale Steuerung; Kämmereiamt
- Fed. Senator/in:
- S 3, Steffen Bockhahn
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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27.10.2020
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Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss der Hanse- und Universitätsstadt Rostock beschließt die Förderung des Trägers Caritasverband für das Erzbistum Hamburg e. V., Region Rostock, für das Projekt „Kontaktladen“ gemäß den §§ 1, 13 und 14 SGB VIII für den Zeitraum vom 01.01.2020 – 31.12.2020 in Höhe von 80.000,00 EUR auf der Grundlage der Haushaltssatzung für das Jahr 2020 und für den Zeitraum 01.01.2021 – 31.12.2021 in Höhe von 80.000,00 EUR, vorbehaltlich der Beschlussfassung der Bürgerschaft und der Genehmigung des Haushal-tes der Hanse- und Universitätsstadt Rostock für das Haushaltsjahr 2021 durch die Rechts-aufsichtsbehörde
Sachverhalt:
Der o. g. Träger der freien Jugendhilfe erbringt ein Angebot auf der Grundlage der §§ 1, 13 und 14 SGB VIII. Der Kontaktladen ist ein niedrigschwelliges Angebot für drogenkon-sumierende und durch Drogenmissbrauch gefährdete junge Menschen und Erwachsene. Da die Schnittmenge der hier angesprochenen Menschen fließend ist und sich nach den jeweiligen Rechtskreisen kaum klare Grenzen ziehen lassen, ist mit dem freien Träger ein Konzept erarbeitet worden, dass die Adressaten im SGB VIII und XII anspricht.
Das Projekt zählt zu den Angeboten der kommunalen Daseinsfürsorge und ist im Rahmen der Arbeit mit jungen Menschen Bestandteil der Jugendhilfeplanung. Es handelt sich um ein stadtweites Angebot.
Im Rahmen der Drogenhilfe (Mehrfachabhängige mit erheblichen sozialen, psychischen und gesundheitlichen Schädigungen) steht hier u. a. ein Aufenthaltsort für die Zielgruppe der Drogenabhängigen und durch Drogenmissbrauch Gefährdete unter 27 Jahren zur Ver-fügung. Hier werden allgemeine Hilfen zum Leben angeboten, um auf eine Verbesserung der Lebenssituation und der Gesunderhaltung der Betroffenen hinzuwirken. Es werden gezielte Angebote im Freizeitbereich unterbreitet.
Ein weiterer Schwerpunkt ist die Erweiterung der aufsuchenden Straßenarbeit – Streetwork, auf das gesamte Stadtgebiet in Abhängigkeit der Bedarfslage und nach Abstimmung mit den Akteuren in den jeweiligen Sozialräumen. Zumeist erfolgt die Kontaktaufnahme dadurch zu Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die bisher keinen Kontakt zu Beratungsstellen oder anderen Einrichtungen der Suchtkrankenhilfe gehabt haben. Im Vordergrund steht die Vermeidung von Verelendungstendenzen und von Beschaffungskriminalität. Mit dem Kontaktladen und der aufsuchenden Sozialarbeit steht in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock ein einmaliges Angebot zur Verfügung, dass den Bedürfnissen der Jugendlichen und jungen Erwachsenen an dieser Stelle besonders gerecht wird und oft die einzige Möglichkeit ist, ihnen weiterführende Hilfen nahezubringen. Das Projekt wird gemeinsam mit dem Gesundheitsamt fachlich begleitet und durch dieses finanziell bezuschusst. Die Gesamtfinanzierung des Projektes stellt sich für das Haushaltsjahr 2020 wie folgt dar:
Gesamtkosten |
109.122,08 EUR |
Eigenmittel |
9.122,08 EUR |
Zuschuss HRO (Amt 53) |
20.000,00 EUR |
Zuschuss HRO (Amt 50) |
80.000,00 EUR |
davon Personalkosten |
73.100,00 EUR |
BK/SK |
6.900,00 EUR |
Der Eigenanteil des Trägers beträgt 8,36 %.
Die Gesamtfinanzierung des Projektes stellt sich für das Haushaltsjahr 2021 wie folgt dar:
Gesamtkosten |
123.342,45 EUR |
Eigenmittel |
23.342,45 EUR |
Zuschuss HRO (Amt 53) |
20.000,00 EUR |
Zuschuss HRO (Amt 50) |
80.000,00 EUR |
davon Personalkosten |
75.000,00 EUR |
BK/SK |
5.000,00 EUR |
Der Eigenanteil des Trägers beträgt 18,92 %.
Die Antragstellung wurde durch die Verwaltung geprüft und mit dem Träger erörtert. Der Fördervorschlag entspricht dem beantragten Zuschuss. Eine Förderung von Verwaltungskosten erfolgt in Höhe von max. 3,0% des bewilligten Personalkosten-zuschusses.
Finanzielle Auswirkungen:
Teilhaushalt: 50
Produkt : 36301 Bezeichnung: Jugendsozialarbeit (§§ 13, 14 SGB VIII)
Haus- haltsjahr |
Produkt/Konto |
Bezeichnung |
Ergebnishaushalt
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Finanzhaushalt |
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Erträge |
Auf- wendungen |
Einzah-lungen |
Auszahlungen |
2020 |
36301.55512011 |
Leistungen außerhalb von Einrichtungen der Jugendsozial-arbeit (§ 13 SGB VIII) von der HRO
|
|
80.000,00 EUR |
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2020 |
36301.75512011 |
Leistungen außerhalb von Einrichtungen der Jugendsozial-arbeit (§ 13 SGB VIII) von der HRO |
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|
80.000,00 EUR |
Haus- haltsjahr |
Produkt/Konto |
Bezeichnung |
Ergebnishaushalt
|
Finanzhaushalt |
||
|
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Erträge |
Auf- wendungen |
Einzah-lungen |
Auszahlungen |
2021 |
36301.55512011 |
Leistungen außerhalb von Einrichtungen der Jugendsozial-arbeit (§ 13 SGB VIII) von der HRO |
|
80.000,00 EUR |
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2021 |
36301.75512011 |
Leistungen außerhalb von Einrichtungen der Jugendsozial- arbeit (§ 13 SGB VIII) von der HRO |
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80.000,00 EUR |
x |
Die finanziellen Mittel sind Bestandteil der zuletzt beschlossenen Haushaltssatzung.
Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:
x |
liegen nicht vor.
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werden nachfolgend angegeben