Beschlussvorlage - 2020/BV/1495

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss erteilt die Zustimmung zur Bewilligung überplanmäßiger Aufwendungen / Auszahlungen im Teilhaushalt 45, Produkt 28100.54190020/74190020 und 28100.56290010/76290010 Kultur, für das Haushaltsjahr 2020 in Höhe von 499.000 EUR. Die Mittel werden für übertragbar erklärt.

 

Die überplanmäßigen Aufwendungen/-Auszahlungen werden gedeckt durch Minderaufwendungen / -auszahlungen im TH 62, Produktkonto 11402.52311020

 

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Beschlussvorschriften:

§ 50 Abs. (1) KV M-V, § 6 Abs. (4) Nr.1, Hauptsatzung


bereits gefasste Beschlüsse:
2020/BV/1139

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Sachverhalt:

 

Mit dem Beschluss vom 12.08.2020 bekräftigte die Bürgerschaft ihr Anliegen, die regionale Wirtschaft zu stärken sowie die Innenstadt und urbane Zentren weiterer Stadtteile zu beleben. Durch zusätzliche Aufträge an die Veranstaltungsbranche soll die Maßnahme Künstlerinnen und Künstlern, Veranstaltungstechnikern, Mediengestaltern etc. zugutekommen.

Die Aufenthaltsqualität und Attraktivität der Innenstadt und weiterer Stadtteile soll erhöht und damit der lokale Handel und die Belebung der Stadträume gefördert werden. Es ist beabsichtigt, der Großmarkt GmbH im Rahmen eines Generalvertrages einen Großteil der Mittel für die Entwicklung und Umsetzung eines dauerhaften, nachhaltigen, pandemiegerechten Veranstaltungskonzeptes zu übertragen.

 

Die Großmarkt GmbH soll mögliche Veranstaltungsflächen entwickeln, Abstimmungen mit allen Beteiligten vornehmen und möglichst viele Teilaufträge an Veranstaltungsagenturen, Künstler etc. erteilen.

Darüber hinaus sind Kleinveranstaltungen sowie Förderungen bei der temporären Nutzung von Räumlichkeiten durch Künstler und Vereine vorgesehen.

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Finanzielle Auswirkungen

überplanmäßig

 

Teilhaushalt 45

Ergebnishaushalt -in EUR-

Nr. gemäß 4 (12) i.V. m.§ 2(1) GemHVO-Doppik

Bezeichnung

Gesamt-

ermächtigung

verfügbar

Zu bewilligender Mehrbedarf

10   

    

Summe der Erträge

532.200

66.218,22

 

19

Summe der Aufwendungen

4.456.379,27

944.135,30

499.000,00

25

Jahresergebnis

3.924.179,27

- 877.917,08

 

 

Finanzhaushalt -in EUR-

Nr. gemäß § 4 (12) i.V. m. § 3 (1) GemHVO-Doppik

Bezeichnung

Gesamt-ermächtigung

verfügbar

Zu bewilligender Mehrbedarf

9

Summe der lauf. Einzahlungen

1.234.100

767.516,67

 

17

Summe der lauf. Auszahlungen

4.456.419,44

929.079,15

499.000,00

18

Saldo der lauf. Ein- und Auszahlungen

3.222.319,44

- 161.562,48

 

 

  1. Begründung der vorgesehenen Mehraufwendungen / -auszahlungen zur

 

a)      Unabweisbarkeit

 

Mit dem Beschluss vom 12.08.2020 bestätigte die Bürgerschaft u.a. den Punkt 3 im Maßnahmepaket zugunsten der Veranstaltungsbranche, so dass die Maßnahmen über Aufträge an Künstlerinnen und Künstler, Veranstaltungstechnikern, Mediengestalter etc. zugutekommen sollen. Aufenthaltsqualität und Attraktivität der Innenstadt und der Stadtteile sollen erhöht werden, um den lokalen Handel und die Belebung der Stadträume zu fördern.

 

b)     Unvorhersehbarkeit
 

Gerade die Veranstaltungsbranche hat während der Corona-Pandemie erhebliche Einbußen zu verzeichnen. Mit der zeitnahen Organisation von Veranstaltungen im Innenstadtbereich sollen möglichst dauerhafte Veranstaltungsformate entwickelt und erprobt werden.

Zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung für den Doppelhaushalt 2020/2021 war das Maßnahmepaket in Folge der Corona-Pandemie nicht absehbar. Folglich konnten diesbezüglich auch noch keine damit in Zusammenhang stehenden höheren Haushaltsansätze veranschlagt werden.

 

c)      Überschreitung des Teilhaushaltes lt. Punkt 8.1.7

 

Eine Deckung innerhalb des Teilhaushaltes 45 ist nicht möglich.

 

2. Nachweis der Deckung durch Minderaufwendungen/-auszahlungen in Höhe von

    499.000 EUR

 

Teilhaushalt: 62 – Kataster, Vermessungs- und Liegenschaftsamt

Produkt: 11402     Bezeichnung: Liegenschaften

 

 

Ergebnishaushalt

Finanzhaushalt

Produktsachkonto

11402.52311020

11402.72311020

Bezeichnung

Unterhaltung der Grundstücke- Baufreimachung für den Wohnungsbau

Unterhaltung der Grundstücke- Baufreimachung für den Wohnungsbau

Ansatz

 

2.636.300,00

2.636.300,00

Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen

+/-

160.000,00

160.000,00

AO

-

43.795,81

43.795,81

Aufträge

-

15.161,50

15.161,50

Bereitgestellt für Deckungskreis

-

0,00

0,00

Noch verfügbar

-

2.417.342,69

2.417.342,69

Als Deckungsmittel einzusetzen

 

499.000,00

499.000,00

 

Begründung der Deckung

 

Zum Zeitpunkt der Planung des Doppelhaushaltes 2020/2021 war beabsichtigt, die Flächen der Gartenanlagen bis Ende 2021 zu beräumen und danach für den sich anschließenden Wohnungsbau zur Verfügung zu stellen. Durch Verzögerungen bei der Baulandentwicklung (B-Planverfahren) und die verstärkte Beachtung naturschutzrechtlicher Belange verschieben sich die Aufwendungen größtenteils in die Folgejahre und können somit als Deckung bereitgestellt werden.

 

 

 

 

 

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Claus Ruhe Madsen

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Beschlüsse

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29.10.2020 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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03.11.2020 - Hauptausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:


Der Hauptausschuss erteilt die Zustimmung zur Bewilligung überplanmäßiger
Aufwendungen / Auszahlungen im Teilhaushalt 45, Produkt 28100.54190020/74190020 und 28100.56290010/76290010 Kultur, für das Haushaltsjahr 2020 in Höhe von 499.000 EUR.
Die Mittel werden für übertragbar erklärt.

 

Die überplanmäßigen Aufwendungen/-Auszahlungen werden gedeckt durch
Minderaufwendungen / -auszahlungen im TH 62, Produktkonto 11402.52311020

 

Abstimmung: Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

10

 

 

 

Dagegen:

-

 

Angenommen

X

Enthaltungen:

-

 

Abgelehnt

 

 

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