Beschlussvorlage - 2020/BV/1491
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderung von Leistungen der Jugendhilfe nach §§ 1, 11, 13 und 14 SGB VIII - Soziale Bildung e. V. - "Aufsuchende/mobile Jugendarbeit im Nordosten Rostocks - JANO"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 15.10.2020
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Jugend, Soziales und Asyl
- Beteiligt:
- Zentrale Steuerung; Kämmereiamt
- Fed. Senator/in:
- S 3, Steffen Bockhahn
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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27.10.2020
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Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss der Hanse- und Universitätsstadt Rostock beschließt die För-derung des Trägers Soziale Bildung e. V. für das Projekt "Aufsuchende/mobile Jugend-arbeit im Nordosten Rostocks-JANO“ gemäß den §§ 1, 11, 13 und 14 SGB VIII auf der Grundlage der Beschlussfassung der Bürgerschaft und der Genehmigung des Haushaltes der Hanse-und Universitätsstadt Rostock für das Haushaltsjahr 2020 für den Zeitraum 01.01.2020 - 31.12.2020 in Höhe von 119.406,81 Euro sowie vorbehaltlich der Beschluss-fassung der Bürgerschaft und der Genehmigung des Haushaltes der Hanse- und Univer-sitätsstadt Rostock für das Haushaltsjahr 2021 durch die Rechtsaufsichtsbehörde für den Zeitraum 01.01.2021 – 31.12.2021 in Höhe von 145.781,17 Euro.
Sachverhalt:
Der o. g. Träger der freien Jugendhilfe erbringt das Angebot "Aufsuchende/mobile Jugend-arbeit im Nordosten Rostocks - JANO“ auf der Grundlage der §§ 1, 11, 13 und 14 SGB VIII. Das Angebot zählt zu den Leistungen der kommunalen Daseinsvorsorge und ist Bestand-teil der Jugendhilfeplanung.
Der Vorschlag der Verwaltung basiert auf der „Richtlinie zur Förderung von Trägern der freien Jugendhilfe in der Hansestadt Rostock“ und den fachlichen Standards der offenen Kinder- und Jugendarbeit.
Mit dem Beschluss des Jugendhilfeausschusses 2019/BV/0424 zur Weiterführung eines Leistungsangebotes am Standort „Alte Schmiede“ auf der Grundlage eines durchgeführten Interessenbekundungsverfahrens wurde der Träger der freien Jugendhilfe „Soziale Bil-dung“ e. V. beauftragt, die ausgeschriebene Leistung „Mobile/aufsuchende Arbeit in der Region Nordost“ im Rahmen der §§ 1, 11, 13 und 14 SGB VIII ab dem 01.01.2020 umzusetzen.
Mit dem Projekt "Aufsuchende/mobile Jugendarbeit im Nordosten Rostocks- JANO“ soll unter Einbeziehung von Angeboten der Stadtteil- und Begegnungszentren und anderen Jugendeinrichtungen eine inhaltliche Verzahnung der Arbeit gelingen. Es werden Angebote der mobilen/aufsuchenden Arbeit in der Region Nordost unter Einbeziehung der bereit-gestellten jugendgerechten Räumlichkeiten zur selbstorganisierten Nutzung sowie in vor-handenen öffentlichen Räumen als Experimentierfelder umgesetzt. Das Angebot nimmt in der Region Nordost eine besondere Rolle im Bereich der Prävention ein.
Das Projekt wird mit 2,0 Feststellen sowie Miete, Betriebs- und Sachkosten gefördert.
Unter den Bedingungen der Einschränkungen durch SARS-CoV-2 konnte die Projektätigkeit nicht wie ursprünglich geplant durchgeführt werden. Der Träger hat die Änderung der finanziellen Rahmenbedingungen, insbesondere der Mindereinnahmen, aufgezeigt. Die Gesamtfinanzierung des Projektes stellt sich somit für das Haushaltsjahr 2020 wie folgt dar:
Gesamtkosten |
126.406,49 EUR |
Eigenmittel |
0,00 EUR |
Drittmittel |
6.356,98 EUR |
Zuschuss der HRO |
119.406,81 EUR |
davon Personalkosten |
88.216,78 EUR |
H/M/BK/SK |
31.190,03 EUR |
Die Eigenmittel zu den Gesamtkosten betragen 0 %, der Anteil an Drittmitteln 5,03 %.
Die Gesamtfinanzierung des Projektes für das Haushaltsjahr 2021 stellt sich wie folgt dar:
Gesamtkosten |
153.453,86 EUR |
Eigenmittel |
1.500,00 EUR |
Drittmittel |
6.172,69 EUR |
Zuschuss der HRO |
145.781,17 EUR |
davon Personalkosten |
113.184,36 EUR |
H/M/BK/SK |
32.596,81 EUR |
Der Eigenmittelanteil zu den Gesamtkosten beträgt 1%, der Anteil von Drittmitteln 4,03%.
Die Antragstellungen wurden durch die Verwaltung geprüft und mit dem Träger erörtert. Die Fördervorschläge entsprechen dem beantragten Zuschuss.
Eine Förderung der Verwaltungskosten erfolgt max. in Höhe von 5 % der geförderten Per-sonalkosten des Projektes.
Finanzielle Auswirkungen:
Teilhaushalt: 50
Produkt : 36301 Bezeichnung: Schul- und Jugendsozialarbeit
(§§ 13, 14 SGB VIII)
Haus- halts-jahr |
Produkt/Konto |
Bezeichnung |
Ergebnishaushalt
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Finanzhaushalt |
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Erträge |
Auf- wendungen |
Einzahlungen |
Auszahlungen |
2020 |
36301.55512011 |
Zuschüsse an Verbände und Vereine |
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119.406,81 EUR |
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2020 |
36301.75512011 |
Zuschüsse an Verbände und Vereine |
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119.406,81 EUR |
2021 |
36301.55512011 |
Zuschüsse an Verbände und Vereine |
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145.781,17 EUR |
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|
2021 |
36301.75512011 |
Zuschüsse an Verbände und Vereine |
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145.781,17 EUR |
x |
Die finanziellen Mittel sind Bestandteil der zuletzt beschlossenen Haushaltssatzung.
Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:
x |
liegen nicht vor.
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werden nachfolgend angegeben