Beschlussvorlage - 2020/BV/1490
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderung von Leistungen der Jugendhilfe nach §§ 1, 11, 13 und 14 - Soziale Bildung e. V. - "Offene Kinder- und Jugendarbeit mit angeschlossener Schulsozialarbeit in der KTV, Stadtmitte und Brinckmansdorf"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 15.10.2020
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Jugend, Soziales und Asyl
- Beteiligt:
- Zentrale Steuerung; Kämmereiamt
- Fed. Senator/in:
- S 3, Steffen Bockhahn
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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27.10.2020
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Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss der Hanse- und Universitätsstadt Rostock beschließt die Förderung des Trägers Soziale Bildung e. V. für das Projekt „Offene Kinder- und Jugendarbeit mit angeschlossener Schulsozialarbeit in der KTV, Stadtmitte und Brinckmansdorf“ gemäß den §§ 1, 11, 13 und 14 SGB VIII für den Zeitraum 01.01. 2020 bis 31.12.2020 in Höhe von 179.704,46 Euro auf der Grundlage der Haushaltssatzung für das Jahr 2020 und für den Zeitraum 01.01.2021 bis 31.12.2021 in Höhe von 193.156,17 Euro, vorbehaltlich der Beschlussfassung der Bürgerschaft und der Genehmigung des Haus-haltes der Hanse- und Universitätsstadt Rostock für das Haushaltsjahr 2021 durch die Rechtsaufsichtsbehörde.
Sachverhalt:
Der o. g. Träger der freien Jugendhilfe erbringt ein Angebot auf der Grundlage der §§ 1, 11, 13 und 14 SGB VIII. Das Angebot zählt zu den Leistungen der kommunalen Daseinsvorsorge und ist Bestandteil der Jugendhilfeplanung.
Der Vorschlag der Verwaltung basiert auf der „Richtlinie zur Förderung von Trägern der freien Jugendhilfe in der Hansestadt Rostock“ und den fachlichen Standards der offenen Kinder- und Jugendarbeit.
Das Projekt der offenen Kinder- und Jugendarbeit bietet einen niedrigschwelligen Anlauf-punkt für Kinder und Jugendliche und schafft im Besonderen unter dem Aspekt der Interessenfindung und Partizipation eine grundlegende Voraussetzung für individuelles und soziales Lernen. Der Ansatz der offenen Kinder- und Jugendarbeit, der an keine Voraussetzungen gebunden ist, fördert die pädagogischen Ziele der Verantwortungs-übernahme für sich und andere Menschen.
Die Aufgaben der offenen Kinder- und Jugendarbeit gestalten sich zunehmend komplex und setzen sich neben den inhaltlichen Schwerpunkten, wie außerschulische Jugend-bildung, politischer, sozialer und kultureller Bildung etc. aus Netzwerkarbeit, Gemein-wesenarbeit und der Durchführung verschiedenster Projekte im Sozialraum zusammen.
Der Zuschuss der Hanse- und Universitätsstadt Rostock für die „Offene Kinder- und Jugendarbeit mit angeschlossener Schulsozialarbeit in der KTV, Stadtmitte und Brinck-mansdorf“ wird für 1,625 Feststellen sowie Honorare, Miete, Betriebs- und Sachkosten gewährt.
Des Weiteren werden 1,75 Feststellen Jugendsozialarbeit aus ESF-Mitteln und 7,375 Fest-stellen Schulsozialarbeit/Landesprogramm aus Landesmitteln und kommunalen Mitteln im Rahmen der „Förderung von Personalkostenzuschüssen für Fachkräfte der Jugend- und Schulsozialarbeit auf der Grundlage des Operationellen Programms 2014 – 2020“ gefördert. Auch für die Förderphase 2021/2022 werden durch das Land finanzielle Mittel bereitgestellt. Zur Zeit wird durch das Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern an der Überarbeitung der Zielvereinbarung zur Umsetzung der Förderung der Jugend- und Schulsozialarbeit für den Förderzeitraum 01.01.2021 bis 31.12.2022 gearbeitet. Die zu unterzeichnende Vereinbarung bildet die Grundlage für die weitere Förderung der Jugend- und Schulsozialarbeit. Die Finanzierung dieser Personalstellen wird in den gesonderten Beschlussvorlagen zur Förderung von Personalkostenzuschüssen für Fachkräfte in den Aufgabenfeldern Jugendsozialarbeit und Schulsozialarbeit dargestellt. Näheres wird in den Zuwendungsbescheiden geregelt.
Unter den Bedingungen der Einschränkungen durch SARS-CoV-2 konnte die Projekt-tätigkeit nicht wie ursprünglich geplant durchgeführt werden. Der Träger hat die Änderung der finanziellen Rahmenbedingungen, insbesondere der Mindereinnahmen, aufgezeigt. Die Gesamtfinanzierung des Projektes stellt sich somit für das Haushaltsjahr 2020 wie folgt dar:
Gesamtkosten |
193.749,47 EUR |
Eigenmittel |
4.200,00 EUR |
Drittmittel |
9.845,01 EUR |
Zuschuss der HRO |
179.704,46 EUR |
davon Personalkosten |
91.658,62 EUR |
H/M/BK/SK |
88.045,84 EUR |
Die Eigenmittel betragen 2,17 % und die Drittmittel 5,09%.
Die Gesamtfinanzierung des Projektes für das Haushaltsjahr 2021 stellt sich wie folgt dar:
Gesamtkosten |
214.617,97 EUR |
Eigenmittel |
6.200,00 EUR |
Drittmittel |
15.261,80 EUR |
Zuschuss der HRO |
193.156,17 EUR |
davon Personalkosten |
95.290,03 EUR |
H/M/BK/SK |
97.866,14 EUR |
Die Eigenmittel betragen 2,89% und die Drittmittel 7,12%.
Die Antragstellungen wurden durch die Verwaltung geprüft und mit dem Träger erörtert. Die Fördervorschläge entsprechen jeweils dem beantragten Zuschuss.
Eine Förderung der Verwaltungskosten erfolgt max. in Höhe von 5 % der geförderten Personalkosten des Projektes, inklusive der geförderten Stellen im Rahmen der ESF-Förderung für Fachkräfte der Jugend- und Schulsozialarbeit.
Finanzielle Auswirkungen:
Teilhaushalt: 50
Produkt : 36200 Bezeichnung: Jugendarbeit (§§ 11,12 SGB VIII)
Haus- halts-jahr |
Produkt/Konto |
Bezeichnung |
Ergebnishaushalt
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Finanzhaushalt |
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Erträge |
Auf- wendungen |
Einzahlungen |
Auszahlungen |
2020 |
36200.54190020 |
Zuschüsse an Verbände und Vereine |
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179.704,46 EUR |
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2020 |
36200.74190020 |
Zuschüsse an Verbände und Vereine |
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179.704,46 EUR |
2021 |
36200.54190020 |
Zuschüsse an Verbände und Vereine |
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193.156,17 EUR |
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2021 |
36200.74190020 |
Zuschüsse an Verbände und Vereine |
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193.156,17 EUR |
x |
Die finanziellen Mittel sind Bestandteil der zuletzt beschlossenen Haushaltssatzung.
Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:
x |
liegen nicht vor.
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werden nachfolgend angegeben