Beschlussvorlage - 2020/BV/1488
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderung von Leistungen der Jugendhilfe gem. §§ 1, 11 und 13 SGB VIII- Soziale Bildung e. V. - Modellprojekt "Hortdialoge und Beteiligung"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 15.10.2020
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Jugend, Soziales und Asyl
- Beteiligt:
- Zentrale Steuerung; Kämmereiamt
- Fed. Senator/in:
- S 3, Steffen Bockhahn
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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27.10.2020
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Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss der Hanse- und Universitätsstadt Rostock beschließt die Förderung des Trägers Soziale Bildung e. V. für das Projekt „Hortdialoge und Beteiligung“ gemäß den §§ 1, 11 und 13 SGB VIII für den Zeitraum 01.01.2021 bis 31.12.2021 in Höhe von 11.590,00 Euro als Kofinanzierung, vorbehaltlich der Beschlussfassung der Bürgerschaft und der Genehmigung des Haushaltes der Hanse- und Universitätsstadt Rostock für das Haushaltsjahr 2021 durch die Rechtsaufsichtsbehörde.
Sachverhalt:
Der o. g. Träger der freien Jugendhilfe erbringt Leistungen auf der Grundlage der §§ 1, 11 und 13 SGB VIII. Er ist eine staatlich anerkannte Einrichtung der Weiterbildung. Die durch den Träger Soziale Bildung e. V. erbrachten Leistungen werden um das Modellprojekt des Bundesprogramms „Demokratie Leben!“ sinnvoll ergänzt. Es handelt sich hierbei um ein Projekt, welches die politische Bildung im Kindesalter thematisiert. Das Modellprojekt wurde im Unterausschuss Jugendhilfeplanung thematisiert und ausdrücklich befürwortet. Das Modellprojekt hat eine maximale Projektlaufzeit von fünf Jahren; der Bewilli-gungszeitraum begann am 01.01.2020 und endet in jedem Falle zum 31. Dezember 2024. Die Hanse– und Universitätsstadt Rostock ist gem. Beschluss des Jugendhilfeausschusses 2019/DV/0434 vom 29.10.2019 an der Kofinanzierung des Projektes beteiligt, erstmalig ab dem Jahr 2021.
Das Modellprojekt richtet sich an Kinder, mit und ohne Zuwanderungshintergrund, in Horteinrichtungen in peripheren Großwohnsiedlungen im Nordosten/Nordwesten und Stadtmitte Rostocks. Mit dem Projekt sollen präventive Partizipations- und Demokratie-angebote gestärkt werden, demokratische Teilhabe junger Menschen ermöglicht, Selbst-wirksamkeit gestärkt und Ausgrenzung, Diskriminierung und menschenverachtendem Verhalten begegnet werden. Es sollen gezielt Kinder aus Horteinrichtungen angesprochen werden, da bisher kaum entwickelte und längerfristig erprobte Bildungskonzepte der politischen Bildung im Hortsystem bestehen.
Bereits frühzeitig müssen demokratische und humanistische Werte in der kindlichen Mei-nungsbildung gefördert und menschenverachtendes Verhalten thematisiert werden. In dieser sensiblen Sozialisationsphase benötigt es pädagogische Angebote, um Mani-festierungen von menschenverachtenden und antidemokratischen Werten und Einstel-lungsmustern junger Menschen zu begegnen.
Mithilfe des lebensorientierten Ansatzes zur Partizipation kann frühzeitig Ausgrenzung und Benachteiligung begegnet und ein demokratisches Miteinander und Aufwachsen in unserer Stadtgesellschaft gefördert werden. Durch die Ausrichtung des Projektes in Kooperation mit Hortträgern sollen insbesondere Kinder erreicht werden, die bisher we-nig Beteiligungserfahrung bzw. besondere Zugangshemmnisse haben. Durch Mitbestim-mung und Beteiligung soll Demokratie als Lebensform für die o. g. Zielgruppe erlebbar werden.
Die Zielgruppendimension des Projektes umfasst die Arbeit mit Kindern der Hortein-richtungen, den pädagogischen Fachkräften in Horteinrichtungen sowie den angehenden Erzieher*innen und wird jährlich neu beim Bundesprogramm beantragt sowie inhaltlich angepasst.
Das Projekt wird mit Miet- und Sachkosten sowie Honorarkosten anteilig gefördert.
Die Gesamtfinanzierung des Projektes für das Haushaltsjahr 2021 stellt sich wie folgt dar:
Gesamtkosten |
189.169,42 EUR |
Eigenmittel |
339,35 EUR |
Drittmittel |
177.240,07 EUR |
Zuschuss der HRO |
11.590,00 EUR |
davon Personalkosten |
0,00 EUR |
H/M/BK/SK |
11.590,00 EUR |
Die Eigenmittel betragen 0,2 % und die Drittmittel 93,7 %.
Die Antragstellung wurde durch die Verwaltung geprüft und mit dem Träger erörtert. Der Fördervorschlag entspricht dem beantragten Zuschuss. Eine Förderung der Verwaltungs-kosten erfolgt max. in Höhe von 5 % der geförderten Personalkosten des Projektes.
Finanzielle Auswirkungen:
Teilhaushalt: 50
Produkt : 36200 Bezeichnung: Jugendarbeit (§§ 11,12 SGB VIII)
Haus- halts-jahr |
Produkt/Konto |
Bezeichnung |
Ergebnishaushalt
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Finanzhaushalt |
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Erträge |
Auf- wendungen |
Einzahlungen |
Auszahlungen |
2021 |
36200.54190020 |
Zuschüsse an Verbände und Vereine |
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11.590,00 EUR |
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2021 |
36200.74190020 |
Zuschüsse an Verbände und Vereine |
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11.590,00 EUR |
x |
Die finanziellen Mittel sind Bestandteil der zuletzt beschlossenen Haushaltssatzung.
Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:
x |
liegen nicht vor.
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werden nachfolgend angegeben