Beschlussvorlage - 2020/BV/1487
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderung von Leistungen der Jugendhilfe nach §§ 1, 11, 13 und 14 SGB VIII - Soziale Bildung e. V. - "Mobile Arbeit Fokus öffentlicher Raum/Streetwork"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 15.10.2020
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Jugend, Soziales und Asyl
- Beteiligt:
- Zentrale Steuerung; Kämmereiamt
- Fed. Senator/in:
- S 3, Steffen Bockhahn
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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27.10.2020
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Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss der Hanse- und Universitätsstadt Rostock beschließt die Förderung des Trägers Soziale Bildung e. V. für das Projekt „Mobile Arbeit Fokus öffentlicher Raum /Streetwork“ gemäß den §§ 1, 11, 13 und 14 SGB VIII auf der Grundlage der Beschlussfassung der Bürgerschaft und der Genehmigung des Haushaltes der Hanse-und Universitätsstadt Rostock für das Haushaltsjahr 2020 für den Zeitraum 01.01.2020 – 31.12.2020 in Höhe von 90.292,12 Euro sowie vorbehaltlich der Beschlussfassung der Bürgerschaft und der Genehmigung des Haushaltes der Hanse-und Universitätsstadt Rostock für das Haushaltsjahr 2021 durch die Rechtsaufsichtsbehörde für den Zeitraum 01.01.2021 – 31.12.2021 in Höhe von 117.981,23 Euro.
Der o. g. Träger der freien Jugendhilfe erbringt ein Angebot auf der Grundlage der §§ 1, 11, 13 und 14 SGB VIII. Das Angebot zählt zu den Leistungen der kommunalen Daseinsvorsorge und ist Bestandteil der Jugendhilfeplanung.
Der Vorschlag der Verwaltung basiert auf der „Richtlinie zur Förderung von Trägern der freien Jugendhilfe in der Hansestadt Rostock“ und den fachlichen Standards der offenen Kinder- und Jugendarbeit.
Mit dem Projekt „Mobile Arbeit Fokus öffentlicher Raum/Streetwork“ im Bereich der Innenstadt werden Zugänge zu jungen Menschen geschaffen, die über herkömmliche Ansätze wenig erreicht werden. Es sollen gezielt offene Räume aufgesucht werden, die für junge Menschen eine hohe Attraktivität besitzen. Mithilfe des Projektes werden jungen Menschen alternative Handlungsmöglichkeiten durch sozialpädagogische Beratung und Begleitung aufgezeigt.
Des Weiteren nimmt die „Mobile Arbeit Fokus öffentlicher Raum/Streetwork“ eine be-sondere Rolle im Bereich der Prävention ein. Das Projekt ist durch Offenheit, Freiwilligkeit und Orientierung an den Ressourcen der jungen Menschen gekennzeichnet.
Das Projekt wird bis zum 31.10.2020 mit 1,5 Feststellen für die Mobile Arbeit Fokus öffent-licher Raum/ Streetwork, Miete, Betriebs- und Sachkosten gefördert. Ab dem 01.11.2020 wird die Anzahl der Fachkräfte um 0,5 VZÄ erweitert.
Bereits mit Beschluss 2018/BV/3607 wurde beschlossen, dass nach der Evaluation des Projektes der Jahre 2018/2019 die Bedarfslage neu diskutiert wird und dementsprechend Veränderungen in der Haushaltsplanung ab 2020 ggf. aufgenommen werden. Die Evaluation des Projektes ergab, dass durch die Verwaltung eine Erweiterung des Projektes um 0,5 VZÄ gerade vor den in der Evaluation gbenannten Herausforderungen und den zu erreichenden Zielgruppen dringend geboten ist.
Unter den Bedingungen der Einschränkungen durch SARS-CoV-2 konnte die Projekt-tätigkeit nicht wie ursprünglich geplant durchgeführt werden. Der Träger hat die Ände-rungen der finanziellen Rahmenbedingungen, insbesondere der Mindereinnahmen, aufge-zeigt.
Die Gesamtfinanzierung des Projektes für das Haushaltsjahr 2020 stellt sich wie folgt dar:
Gesamtkosten |
94.540,71 EUR |
Eigenmittel |
1.997,62 EUR |
Drittmittel |
2.250,97 EUR |
Zuschuss der HRO |
90.292,12 EUR |
davon Personalkosten |
81.303,98 EUR |
H/M/BK/SK |
8.988,14 EUR |
Die Eigenmittel zu den Gesamtkosten betragen 3%, zu den Drittmitteln 2,38%.
Die Antragstellung wurde durch die Verwaltung geprüft und mit dem Träger erörtert. Der Fördervorschlag entspricht dem beantragten Zuschuss.
Eine Förderung der Verwaltungskosten erfolgt max. in Höhe von 5 % der geförderten Personalkosten des Projektes.
Die Gesamtfinanzierung des Projektes für das Haushaltsjahr 2021 stellt sich wie folgt dar:
Gesamtkosten |
124.190,77 EUR |
Eigenmittel |
6.209,54 EUR |
Drittmittel |
0 EUR |
Zuschuss der HRO |
117.981,23 EUR |
davon Personalkosten |
110.522,26 EUR |
H/M/BK/SK |
7.458,97 EUR |
Der Eigenmittelanteil zu den Gesamtkosten beträgt 5%.
Die Antragstellung wurde durch die Verwaltung geprüft und mit dem Träger erörtert.
Der Fördervorschlag entspricht dem beantragten Zuschuss.
Eine Förderung der Verwaltungskosten erfolgt max. in Höhe von 5 % der geförderten Personalkosten des Projektes.
Finanzielle Auswirkungen:
Teilhaushalt: 50
Produkt : 36301 Bezeichnung: Schul- und Jugendsozialarbeit
(§§ 13, 14 SGB VIII)
Haus- halts-jahr |
Produkt/Konto |
Bezeichnung |
Ergebnishaushalt
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Finanzhaushalt |
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Erträge |
Auf- wendungen |
Einzahlungen |
Auszahlungen |
2020 |
36301.55512011 |
Zuschüsse an Verbände und Vereine |
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90.292,12 EUR |
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2020 |
36301.75512011 |
Zuschüsse an Verbände und Vereine |
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90.292,12 EUR |
2021 |
36301.55512011 |
Zuschüsse an Verbände und Vereine |
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117.981,23 EUR |
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2021 |
36301.75512011 |
Zuschüsse an Verbände und Vereine |
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117.981,23 EUR |
x |
Die finanziellen Mittel sind Bestandteil der zuletzt beschlossenen Haushaltssatzung.
Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:
x |
liegen nicht vor.
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werden nachfolgend angegeben