Beschlussvorlage - 2020/BV/1487

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss der Hanse- und Universitätsstadt Rostock beschließt die Förderung des Trägers Soziale Bildung e. V. für das Projekt „Mobile Arbeit Fokus öffentlicher Raum /Streetwork“ gemäß den §§ 1, 11, 13 und 14 SGB VIII auf der Grundlage der Beschlussfassung der Bürgerschaft und der Genehmigung des Haushaltes der Hanse-und Universitätsstadt Rostock für das Haushaltsjahr 2020 für den Zeitraum 01.01.2020 – 31.12.2020 in Höhe von 90.292,12 Euro sowie vorbehaltlich der Beschlussfassung der Bürgerschaft und der Genehmigung des Haushaltes der Hanse-und Universitätsstadt Rostock für das Haushaltsjahr 2021 durch die Rechtsaufsichtsbehörde für den Zeitraum 01.01.2021 – 31.12.2021 in Höhe von 117.981,23 Euro.

 

 

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Beschlussvorschriften: §§ 74, 75 SGB VIII

bereits gefasste Beschlüsse: -
 

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Der o. g. Träger der freien Jugendhilfe erbringt ein Angebot auf der Grundlage der §§ 1, 11,  13 und 14 SGB VIII. Das Angebot zählt zu den Leistungen der kommunalen Daseinsvorsorge und ist Bestandteil der Jugendhilfeplanung.

 

Der Vorschlag der Verwaltung basiert auf der „Richtlinie zur Förderung von Trägern der freien Jugendhilfe in der Hansestadt Rostock“ und den fachlichen Standards der offenen Kinder- und Jugendarbeit.

 

Mit dem  Projekt „Mobile Arbeit Fokus öffentlicher Raum/Streetwork“ im Bereich der Innenstadt werden Zugänge zu jungen Menschen geschaffen, die über herkömmliche Ansätze wenig erreicht werden. Es sollen gezielt offene Räume aufgesucht werden, die für junge Menschen eine hohe Attraktivität besitzen. Mithilfe des Projektes werden jungen Menschen alternative Handlungsmöglichkeiten  durch sozialpädagogische Beratung und Begleitung aufgezeigt.

Des Weiteren nimmt die „Mobile Arbeit Fokus öffentlicher Raum/Streetwork“ eine be-sondere Rolle im Bereich der Prävention ein. Das Projekt ist durch Offenheit, Freiwilligkeit und Orientierung an den Ressourcen der jungen Menschen gekennzeichnet.

                                                                                                                           

Das Projekt wird bis zum 31.10.2020 mit 1,5 Feststellen für die Mobile Arbeit Fokus öffent-licher Raum/ Streetwork, Miete, Betriebs- und Sachkosten gefördert. Ab dem 01.11.2020 wird die Anzahl der Fachkräfte um 0,5 VZÄ erweitert.

 

Bereits mit Beschluss 2018/BV/3607 wurde beschlossen, dass nach der Evaluation des Projektes der Jahre 2018/2019 die Bedarfslage neu diskutiert wird und dementsprechend Veränderungen in der Haushaltsplanung ab 2020 ggf. aufgenommen werden. Die Evaluation des Projektes ergab, dass durch die Verwaltung eine Erweiterung des Projektes um 0,5 VZÄ gerade vor den in der Evaluation gbenannten Herausforderungen und den zu erreichenden Zielgruppen dringend geboten ist.

 

Unter den Bedingungen der Einschränkungen durch SARS-CoV-2 konnte die Projekt-tätigkeit nicht wie ursprünglich geplant durchgeführt werden. Der Träger hat die Ände-rungen der finanziellen Rahmenbedingungen, insbesondere der Mindereinnahmen, aufge-zeigt.

 

Die Gesamtfinanzierung  des Projektes für das Haushaltsjahr 2020 stellt sich wie folgt dar:

 

Gesamtkosten

94.540,71 EUR

Eigenmittel

1.997,62 EUR

Drittmittel

2.250,97 EUR

Zuschuss der HRO

90.292,12 EUR

davon Personalkosten

81.303,98 EUR

H/M/BK/SK

8.988,14 EUR

Die Eigenmittel zu den Gesamtkosten betragen 3%, zu den Drittmitteln 2,38%.

 

Die Antragstellung wurde durch die Verwaltung geprüft und mit dem Träger erörtert. Der Fördervorschlag entspricht dem beantragten Zuschuss.

 

Eine Förderung der Verwaltungskosten erfolgt max. in Höhe von 5 %  der geförderten Personalkosten des Projektes.

 

Die  Gesamtfinanzierung  des Projektes für das Haushaltsjahr 2021 stellt sich wie folgt dar:

 

Gesamtkosten

124.190,77 EUR

Eigenmittel

6.209,54 EUR

Drittmittel

0 EUR

Zuschuss der HRO

117.981,23 EUR

davon Personalkosten

110.522,26 EUR

H/M/BK/SK

7.458,97 EUR

Der Eigenmittelanteil zu den Gesamtkosten beträgt 5%.

 

Die Antragstellung wurde durch die Verwaltung geprüft und mit dem Träger erörtert.

Der Fördervorschlag entspricht dem beantragten Zuschuss.

 

Eine Förderung der Verwaltungskosten erfolgt max. in Höhe von 5 % der geförderten Personalkosten des Projektes.

 

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Teilhaushalt:       50

Produkt :             36301                                   Bezeichnung:  Schul- und Jugendsozialarbeit

                                                                                                  (§§ 13, 14  SGB VIII)

 

Haus-

halts-jahr

Produkt/Konto

Bezeichnung

Ergebnishaushalt

 

Finanzhaushalt

 

 

 

Erträge

Auf-

wendungen

Einzahlungen

Auszahlungen

2020

36301.55512011

Zuschüsse an Verbände und Vereine

 

90.292,12 EUR

 

 

2020

36301.75512011

Zuschüsse an Verbände und Vereine

 

 

 

90.292,12 EUR

2021

36301.55512011

Zuschüsse an Verbände und Vereine

 

117.981,23 EUR

 

 

2021

36301.75512011

Zuschüsse an Verbände und Vereine

 

 

 

117.981,23 EUR

 

 

x

Die finanziellen Mittel sind Bestandteil der zuletzt beschlossenen Haushaltssatzung.

 

Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:

 

x

liegen nicht vor.

 

 

werden nachfolgend angegeben

 

 

 

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In Vertretung



Dr. Chris Müller-von Wrycz Rekowski
Senator für Finanzen, Digitalisierung und Ordnung    

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Beschlüsse

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27.10.2020 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen