Beschlussvorlage - 2020/BV/1485
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderung von Leistungen der Jugendhilfe nach §§ 1, 11, 13, 14 und 16 SGB VIII - IN VIA Rostock e. V. - Stadtteil- und Begegnungszentrum Lütten-Klein - "Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus 2017 - 2020" und "Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus Miteinander - Füreinander" ab 2021
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 15.10.2020
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Jugend, Soziales und Asyl
- Beteiligt:
- Zentrale Steuerung; Kämmereiamt
- Fed. Senator/in:
- S 3, Steffen Bockhahn
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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27.10.2020
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Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss der Hanse- und Universitätsstadt Rostock beschließt die Förderung des Trägers IN VIA Rostock e. V. für das Projekt Stadtteil- und Begegnungs-zentrum Lütten-Klein – „Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus 2017 -2020“ und ab 2021 „Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus Miteinander – Füreinander“ gemäß den §§ 1, 11, 13, 14 und 16 SGB VIII für den Zeitraum 01.01.2020 – 31.12.2020 in Höhe von 10.000,00 Euro auf der Grundlage der Haushaltssatzung für das Jahr 2020 und für den Zeitraum 01.01.2021 bis 31.12.2021 in Höhe von 10.000,00 Euro, vorbehaltlich der Beschlussfassung der Bürgerschaft und der Genehmigung des Haushaltes der Hanse- und Universitätsstadt Rostock für das Haushaltsjahr 2021 durch die Rechtsaufsichtsbehörde.
Sachverhalt:
Der o. g. Träger der freien Jugendhilfe erbringt ein Angebot auf der Grundlage der §§ 1, 11, 13, 14 und 16 SGB VIII. Das Angebot zählt zu den Leistungen der kommunalen Daseins-vorsorge und ist Bestandteil der Jugendhilfeplanung.
Der Vorschlag der Verwaltung basiert auf der Grundlage des „Rahmenkonzeptes für Stadtteil- und Begegnungszentren der Hansestadt Rostock“ und der „Richtlinie zur Förde-rung von Trägern der freien Jugendhilfe in der Hansestadt Rostock“.
Seit 2006 wird der Träger IN VIA Rostock e. V. mit dem Projekt Stadtteil- und Begeg-nungszentrum Lütten-Klein – Mehrgenerationenhaus aus dem Aktionsprogramm Mehr-generationshäuser II und daran anschließend aus dem „Bundesprogramm Mehrgene-rationenhaus 2017 - 2020“ gefördert.
Grundlage hierfür bildet die Rahmenvereinbarung zwischen dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, den zuständigen Fachressorts der Länder sowie den Kommunalen Spitzenverbänden zur nachhaltigen Sicherung und Weiterentwicklung der auch mit Bundesmitteln geförderten Mehrgenerationenhäuser und der Förderrichtlinie Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus. Das Mehrgenerationenhaus hat sich nachhaltig in die lokale Infrastruktur integriert. Durch eine umfangreiche Angebotspalette von Bildungs-, Sport- und Freizeitangeboten hat sich das Haus zu einem wichtigen Treffpunkt für alle Altersgruppen im Sozialraum entwickelt.
Das neue Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus „Miteinander – Füreinander“ wird für alle im laufenden Bundesprogramm geförderten Mehrgenerationenhäuser auf Antrag-stellung nahtlos fortgesetzt. Um eine hohe Planungssicherheit zu erreichen, beträgt die Laufzeit 8 Jahre.
Es baut auf Bewährtem auf und setzt weiterhin auf die enge Zusammenarbeit der Mehrgenerationenhäuser mit ihren Kommunen und die flexible und bedarfsorientierte Ausrichtung ihrer Arbeit sowie auf die Stärkung des Miteinanders aller Generationen. Ab 2021 setzt das Programm aber auch neue Impulse: Unter dem Motto „Miteinander – Füreinander“ wird der Blick auf die Stärkung des sozialen Zusammenhalts und der Demokratie, die Förderung digitaler Kompetenzen und des Engagements sowie auf das Thema ökologische Nachhaltigkeit gerichtet. Eine jährliche kommunale Kofinanzierung in Höhe von 10.000 Euro ist Voraussetzung für die Bewilligung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Ab 2018 wurde ein Sonderschwerpunkt „Förderung des Erwerbs von Lese-, Rechtschreib- und Rechenkompetenzen“ im Programm Mehrgenerationenhaus ausgeschrieben. Der Träger hat sich beworben und eine Zusage erhalten. Für dieses Angebot stellt das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben weitere 15.000,00 Euro zur Verfügung. Hiermit ist keine zusätzliche Kofinanzierung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock verbunden.
Die Gesamtfinanzierung des Projektes stellt sich für das Haushaltsjahr 2020 wie folgt dar:
Gesamtkosten |
65.999,64 EUR |
Eigenmittel |
550,00 EUR |
Drittmittel |
55.449,64 EUR |
Zuschuss HRO |
10.000,00 EUR |
davon Personalkosten |
0,00 EUR |
H/M/BK/SK |
10.000,00 EUR |
Die Gesamtfinanzierung des Projektes stellt sich für das Haushaltsjahr 2021 wie folgt dar:
Gesamtkosten |
65.000,00 EUR |
Eigenmittel |
550,00 EUR |
Drittmittel |
54.450,00 EUR |
Zuschuss HRO |
10.000,00 EUR |
davon Personalkosten |
0,00 EUR |
H/M/BK/SK |
10.000,00 EUR |
Eine Förderung der Verwaltungskosten wird in Höhe von max. 1,5 % des Zuschusses der Hanse- und Universitätsstadt Rostock gewährt. Der Fördervorschlag entspricht der Antrag-stellung des Trägers und wird für Honorare, Betriebs- und Sachkosten verwandt.
Finanzielle Auswirkungen:
Teilhaushalt: 50
Produkt : 36200 Bezeichnung: Jugendarbeit (§§ 11, 12 SGB VIII)
Haus- haltsjahr |
Produkt/Konto |
Bezeichnung |
Ergebnishaushalt
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Finanzhaushalt |
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Erträge |
Auf- wendungen |
Einzahlungen |
Auszahlungen |
2020 |
36200.54190024 |
Zuschüsse an Verbände und Vereine – Mehrge-nerationenhaus II (IN VIA) |
|
10.000,00 EUR |
|
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2020 |
36200.74190024 |
Zuschüsse an Verbände und Vereine – Mehrge-nerationenhaus II (IN VIA) |
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|
|
10.000,00 EUR |
2021 |
36200.54190024 |
Zuschüsse an Verbände und Vereine – Mehrge-nerationenhaus II (IN VIA) |
|
10.000,00 EUR |
|
|
2021 |
36200.74190024 |
Zuschüsse an Verbände und Vereine – Mehrge-nerationenhaus II (IN VIA) |
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10.000,00 EUR |
x |
Die finanziellen Mittel sind Bestandteil der zuletzt beschlossenen Haushaltssatzung.
Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:
x |
liegen nicht vor.
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werden nachfolgend angegeben