Beschlussvorlage - 2020/BV/1481
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderung von Leistungen der Jugendhilfe nach §§ 1, 11, 13, 14 und 16 SGB VIII - SBZ Südstadt/Biestow gGmbH - "Stadtteil- und Begegnungszentrum Südstadt/Biestow"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 15.10.2020
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Jugend, Soziales und Asyl
- Beteiligt:
- Zentrale Steuerung; Kämmereiamt
- Fed. Senator/in:
- S 3, Steffen Bockhahn
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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27.10.2020
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Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss der Hanse- und Universitätsstadt Rostock beschließt die Förderung des Trägers SBZ Südstadt/Biestow gGmbH für das Projekt „Stadtteil- und Begegnungszentrum Südstadt/Biestow“ gemäß den §§ 1, 11, 13, 14 und 16 SGB VIII für den Zeitraum 01.01.2020 bis 31.12.2020 in Höhe von 264.191,77 Euro auf der Grundlage der Haushaltssatzung für das Jahr 2020 und für den Zeitraum 01.01.2021 bis 31.12.2021 in Höhe von 279.862,23 Euro, vorbehaltlich der Beschlussfassung der Bürgerschaft und der Genehmigung des Haushaltes der Hanse- und Universitätsstadt Rostock für das Haus-haltsjahr 2021 durch die Rechtsaufsichtsbehörde.
Sachverhalt:
Der o. g. Träger der freien Jugendhilfe erbringt ein Angebot auf der Grundlage der §§ 1, 11, 13, 14 und 16 SGB VIII. Das Angebot zählt zu den Leistungen der kommunalen Daseins-vorsorge und ist Bestandteil der Jugendhilfeplanung.
Der Vorschlag der Verwaltung basiert auf der Grundlage des „Rahmenkonzeptes für Stadtteil- und Begegnungszentren der Hansestadt Rostock“ und der „Richtlinie zur Förde-rung von Trägern der freien Jugendhilfe in der Hansestadt Rostock“.
Das Stadtteil- und Begegnungszentrum Südstadt/Biestow ist ein Ort der Kommunikation und Begegnung. Es stellt einen wichtigen Anlauf- und Koordinierungspunkt im Sozialraum dar und bietet Menschen jeden Alters, insbesondere den Kindern und Jugendlichen, die Möglichkeit, vielfältige Angebote zu nutzen und sich mit ihren Fähigkeiten und Fertig-keiten aktiv in die Gestaltung der Angebote einzubringen. Einen besonderen Schwerpunkt bildet darüber hinaus die Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule im Sozialraum.
Die Kernaufgaben des Stadtteil- und Begegnungszentrums liegen im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit, der Schulsozialarbeit sowie der Gemeinwesen-arbeit.
Der Zuschuss der Hanse- und Universitätsstadt Rostock für das Stadtteil- und Begeg-nungszentrum wird für 2,5 Feststellen sowie Miete, Betriebs- und Sachkosten gewährt. Für den zweiten Standort des Stadtteil- und Begegnungszentrums - in der Ziolkowskistraße - werden die Miet- und Betriebsausgaben auf Grund der punktuell kommerziellen Nutzung max. in Höhe von 80 % der tatsächlichen Ausgaben als zuwendungsfähig anerkannt.
Des Weiteren werden 2,0 Feststellen Jugendsozialarbeit und 2,75 Feststellen Schulsozial-arbeit aus ESF-Mitteln und kommunalen Mitteln im Rahmen der „Förderung von Personal-kostenzuschüssen für Fachkräfte der Jugend- und Schulsozialarbeit auf der Grundlage des Operationellen Programms 2014 – 2020“ gefördert. Auch für die Förderphase 2021/2022 werden durch das Land finanzielle Mittel bereitgestellt. Zur Zeit wird durch das Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern an der Überarbeitung der Zielvereinbarung zur Umsetzung der Förderung der Jugend- und Schul-sozialarbeit für den Förderzeitraum 01.01.2021 bis 31.12.2022 gearbeitet. Die zu unter-zeichnende Vereinbarung bildet die Grundlage für die weitere Förderung der Jugend- und Schulsozialarbeit. Die Finanzierung dieser Personalstellen wird in den gesonderten Be-schlussvorlagen zur Förderung von Personalkostenzuschüssen für Fachkräfte in den Aufgabenfeldern Jugendsozialarbeit und Schulsozialarbeit dargestellt. Näheres wird in den Zuwendungsbescheiden geregelt.
Unter den Bedingungen der Einschränkungen durch SARS-CoV-2 konnte die Projekttätig-keit nicht wie ursprünglich geplant durchgeführt werden. Der Träger hat die Änderung der finanziellen Rahmenbedingungen, insbesondere der Mindereinnahmen, aufgezeigt. Die Gesamtfinanzierung des Projektes stellt sich somit für das Haushaltsjahr 2020 wie folgt dar:
Gesamtkosten |
291.352,61 EUR |
Eigenmittel |
22.160,84 EUR |
Drittmittel |
5.000,00 EUR |
Zuschuss HRO |
264.191,77 EUR |
davon Personalkosten |
160.074,57 EUR |
H/M/BK/SK |
104.117,20 EUR |
Die Eigenmittel des Trägers zu den Gesamtausgaben betragen 7,61 % und die Drittmittel 1,72 %.
Die Gesamtfinanzierung des Projektes stellt sich für das Haushaltsjahr 2021 wie folgt dar:
Gesamtkosten |
302.362,23 EUR |
Eigenmittel |
17.500,00 EUR |
Drittmittel |
5.000,00 EUR |
Zuschuss HRO |
279.862,23 EUR |
davon Personalkosten |
175.745,03 EUR |
H/M/BK/SK |
104.117,20 EUR |
Die Eigenmittel des Trägers zu den Gesamtausgaben betragen 5,79 % und die Drittmittel 1,65 %.
Die Antragstellungen wurden durch die Verwaltung geprüft und mit dem Träger erörtert. Die Personalkosten werden auf Grundlage der vorliegenden tariflichen Bedingungen des Trägers unter Berücksichtigung beantragter Tarifsteigerungen als zuwendungsfähig aner-kannt. Eine Förderung der Verwaltungskosten erfolgt max. in Höhe von 5 % der geförderten Personalkosten des Stadtteil- und Begegnungszentrums Südstadt/Biestow, inklusive der geförderten Stellen im Rahmen der Förderung für Fachkräfte der Jugend- und Schulsozialarbeit.
Finanzielle Auswirkungen:
Teilhaushalt: 50
Produkt : 36200 Bezeichnung: Jugendarbeit (§§ 11, 12 SGB VIII)
Haus- haltsjahr |
Produkt/Konto |
Bezeichnung |
Ergebnishaushalt
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Finanzhaushalt |
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Erträge |
Auf- wendungen |
Einzahlungen |
Auszahlungen |
2020 |
36200.54190020 |
Zuschüsse an Verbände und Vereine |
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264.191,77 EUR |
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2020 |
36200.74190020 |
Zuschüsse an Verbände und Vereine |
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|
264.191,77 EUR |
2021 |
36200.54190020 |
Zuschüsse an Verbände und Vereine |
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279.862,23 EUR |
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2021 |
36200.74190020 |
Zuschüsse an Verbände und Vereine |
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279.862,23 EUR |
x |
Die finanziellen Mittel sind Bestandteil der zuletzt beschlossenen Haushaltssatzung.
Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:
x |
liegen nicht vor.
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werden nachfolgend angegeben