Beschlussvorlage - 2020/BV/1479
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderung von Leistungen der Jugendhilfe nach §§ 1, 11, 13, 14 und 16 SGB VIII - Rostocker Freizeitzentrum e. V. - "Stadtteil- und Begegnungszentrum Reutershagen"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 15.10.2020
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Jugend, Soziales und Asyl
- Beteiligt:
- Zentrale Steuerung; Kämmereiamt
- Fed. Senator/in:
- S 3, Steffen Bockhahn
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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27.10.2020
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Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss der Hanse- und Universitätsstadt Rostock beschließt die För-derung des Trägers Rostocker Freizeitzentrum e. V. für das Projekt „Stadtteil- und Begegnungszentrum Reutershagen“ gemäß den §§ 1, 11, 13, 14 und 16 SGB VIII für den Zeitraum 01.01. 2020 bis 31.12.2020 in Höhe von 385.311,34 Euro auf der Grundlage der Haushaltssatzung für das Jahr 2020 und für den Zeitraum 01.01.2021 bis 31.12.2021 in Höhe von 387.243,74 Euro, vorbehaltlich der Beschlussfassung der Bürgerschaft und der Geneh-migung des Haushaltes der Hanse- und Universitätsstadt Rostock für das Haushaltsjahr 2021 durch die Rechtsaufsichtsbehörde.
Sachverhalt:
Der o. g. Träger der freien Jugendhilfe erbringt ein Angebot auf der Grundlage der §§ 1, 11, 13, 14 und 16 SGB VIII. Das Angebot zählt zu den Leistungen der kommunalen Daseins-vorsorge und ist Bestandteil der Jugendhilfeplanung.
Der Vorschlag der Verwaltung basiert auf der Grundlage des „Rahmenkonzeptes für Stadtteil- und Begegnungszentren der Hansestadt Rostock“ und der „Richtlinie zur För-derung von Trägern der freien Jugendhilfe in der Hansestadt Rostock“.
Der Verein betreibt das größte Stadtteil- und Begegnungszentrum in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock, mit vielfältigen soziokulturellen Angeboten anderer Vereine im Haus. Mit der sozialpädagogischen Arbeit leistet das Stadtteil- und Begegnungszentrum einen wesentlichen Beitrag zur individuellen und sozialen Förderung junger Menschen im Sozialraum. In der Verknüpfung mit Gemeinwesenarbeit bietet das Stadtteil- und Begeg-nungszentrum vielfältige Angebote für die Bürger und Bürgerinnen des Sozialraums.
Der Zuschuss der Hanse- und Universitätsstadt Rostock für das Stadtteil- und Begeg-nungszentrum Reutershagen wird für 3,5 Feststellen sowie Honorare, Betriebs- und Sachkosten gewährt. Berücksichtigt wurde auch, dass die Betriebskosten des Objekts max. in Höhe von 65 % als zuwendungsfähig anerkannt werden.
Des Weiteren werden 2,0 Feststellen Jugendsozialarbeit und 4,875 Feststellen Schulsozial-arbeit aus ESF-Mitteln und kommunalen Mitteln im Rahmen der „Förderung von Personal-kostenzuschüssen für Fachkräfte der Jugend- und Schulsozialarbeit auf der Grundlage des Operationellen Programms 2014 – 2020“ gefördert. Auch für die Förderphase 2021/2022 werden durch das Land finanzielle Mittel bereitgestellt. Zur Zeit wird durch das Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern an der Überarbeitung der Zielvereinbarung zur Umsetzung der Förderung der Jugend- und Schulsozialarbeit für den Förderzeitraum 01.01.2021 bis 31.12.2022 gearbeitet. Die zu unterzeichnende Vereinbarung bildet die Grundlage für die weitere Förderung der Jugend- und Schulsozialarbeit. Die Finanzierung dieser Personalstellen wird in den gesonderten Beschlussvorlagen zur Förderung von Personalkostenzuschüssen für Fachkräfte in den Aufgabenfeldern Jugendsozialarbeit und Schulsozialarbeit dargestellt. Näheres wird in den Zuwendungsbescheiden geregelt.
Unter den Bedingungen der Einschränkungen durch SARS-CoV-2 konnte die Projekttätig-keit nicht wie ursprünglich geplant durchgeführt werden. Der Träger hat die Änderung der finanziellen Rahmenbedingungen, insbesondere der Mindereinnahmen, aufgezeigt. Die Gesamtfinanzierung des Projektes stellt sich somit für das Haushaltsjahr 2020 wie folgt dar:
Gesamtkosten |
420.311,34 EUR |
Eigenmittel |
35.000,00 EUR |
Drittmittel |
0,00 EUR |
Zuschuss HRO |
385.311,34 EUR |
davon Personalkosten |
232.762,22 EUR |
H/M/BK/SK |
152.549,12 EUR |
Der Eigenanteil des Trägers zu den Gesamtkosten beträgt 8,33 %.
Die Gesamtfinanzierung des Projektes stellt sich für das Haushaltsjahr 2021 wie folgt dar:
Gesamtkosten |
442.243,74 EUR |
Eigenmittel |
55.000,00 EUR |
Drittmittel |
0,00 EUR |
Zuschuss HRO |
387.243,74 EUR |
davon Personalkosten |
243.464,22 EUR |
H/M/BK/SK |
143.779,52 EUR |
Der Eigenanteil des Trägers zu den Gesamtkosten beträgt 12,44 %.
Die Antragstellungen wurden durch die Verwaltung geprüft und mit dem Träger erörtert. Die Personalkosten werden auf Grundlage der vorliegenden tariflichen Bedingungen des Trägers unter Berücksichtigung beantragter Tarifsteigerungen als zuwendungsfähig aner-kannt. Der Fördervorschlag entspricht dem beantragten Zuschuss. Eine Förderung der Verwaltungskosten erfolgt max. in Höhe von 5 % der geförderten Personalkosten des Stadtteil- und Begegnungszentrums Reutershagen, inklusive der geförderten Stellen im Rahmen der Förderung für Fachkräfte der Jugend- und Schulsozialarbeit.
Finanzielle Auswirkungen:
Teilhaushalt: 50
Produkt : 36200 Bezeichnung: Jugendarbeit (§§ 11, 12 SGB VIII)
Haus- haltsjahr |
Produkt/Konto |
Bezeichnung |
Ergebnishaushalt
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Finanzhaushalt |
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Erträge |
Auf- wendungen |
Einzahlungen |
Auszahlungen |
2020 |
36200.54190020 |
Zuschüsse an Verbände und Vereine |
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385.311,34 EUR |
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2020 |
36200.74190020 |
Zuschüsse an Verbände und Vereine |
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385.311,34 EUR |
2021 |
36200.54190020 |
Zuschüsse an Verbände und Vereine |
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387.243,74 EUR |
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2021 |
36200.74190020 |
Zuschüsse an Verbände und Vereine |
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387.243,74 EUR |
x |
Die finanziellen Mittel sind Bestandteil der zuletzt beschlossenen Haushaltssatzung.
Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:
x |
liegen nicht vor.
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werden nachfolgend angegeben