Beschlussvorlage - 2020/BV/1479

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss der Hanse- und Universitätsstadt Rostock beschließt die För-derung des Trägers Rostocker Freizeitzentrum e. V. für das Projekt „Stadtteil- und Begegnungszentrum Reutershagen“ gemäß den §§ 1, 11, 13, 14 und 16 SGB VIII für den Zeitraum 01.01. 2020 bis 31.12.2020 in Höhe von 385.311,34 Euro auf der Grundlage der Haushaltssatzung für das Jahr 2020 und für den Zeitraum 01.01.2021 bis 31.12.2021 in Höhe von 387.243,74 Euro, vorbehaltlich der Beschlussfassung der Bürgerschaft und der Geneh-migung des Haushaltes der Hanse- und Universitätsstadt Rostock für das Haushaltsjahr 2021 durch die Rechtsaufsichtsbehörde.

 

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Beschlussvorschriften: §§ 74, 75 SGB VIII

bereits gefasste Beschlüsse: -
 

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Sachverhalt:

Der o. g. Träger der freien Jugendhilfe erbringt ein Angebot auf der Grundlage der §§ 1, 11, 13, 14 und 16 SGB VIII. Das Angebot zählt zu den Leistungen der kommunalen Daseins-vorsorge und ist Bestandteil der Jugendhilfeplanung.

 

Der Vorschlag der Verwaltung basiert auf der Grundlage des „Rahmenkonzeptes für Stadtteil- und Begegnungszentren der Hansestadt Rostock“ und der „Richtlinie zur För-derung von Trägern der freien Jugendhilfe in der Hansestadt Rostock“.

 

Der Verein betreibt das größte Stadtteil- und Begegnungszentrum in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock,  mit vielfältigen soziokulturellen Angeboten anderer Vereine im Haus. Mit der sozialpädagogischen Arbeit leistet das Stadtteil- und Begegnungszentrum einen wesentlichen Beitrag zur individuellen und sozialen Förderung junger Menschen im Sozialraum. In der Verknüpfung mit Gemeinwesenarbeit bietet das Stadtteil- und Begeg-nungszentrum vielfältige Angebote für die Bürger und Bürgerinnen des Sozialraums.

 

Der Zuschuss der Hanse- und Universitätsstadt Rostock für das Stadtteil- und Begeg-nungszentrum Reutershagen wird für 3,5 Feststellen sowie Honorare, Betriebs- und Sachkosten gewährt. Berücksichtigt wurde auch, dass die Betriebskosten des Objekts max. in Höhe von 65 % als zuwendungsfähig anerkannt werden.

 

Des Weiteren werden 2,0 Feststellen Jugendsozialarbeit und 4,875 Feststellen Schulsozial-arbeit aus ESF-Mitteln und kommunalen Mitteln im Rahmen der „Förderung von Personal-kostenzuschüssen für Fachkräfte der Jugend- und Schulsozialarbeit auf der Grundlage des Operationellen Programms 2014 – 2020“ gefördert. Auch für die Förderphase 2021/2022 werden durch das Land finanzielle Mittel bereitgestellt. Zur Zeit wird durch das  Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern an der Überarbeitung der Zielvereinbarung zur Umsetzung der Förderung der Jugend- und Schulsozialarbeit für den Förderzeitraum 01.01.2021 bis 31.12.2022 gearbeitet. Die zu unterzeichnende Vereinbarung bildet die Grundlage für die weitere Förderung der Jugend- und Schulsozialarbeit. Die Finanzierung dieser Personalstellen wird in den gesonderten Beschlussvorlagen zur Förderung von Personalkostenzuschüssen für Fachkräfte in den Aufgabenfeldern Jugendsozialarbeit und Schulsozialarbeit dargestellt. Näheres wird in den Zuwendungsbescheiden geregelt.

 

Unter den Bedingungen der Einschränkungen durch SARS-CoV-2 konnte die Projekttätig-keit nicht wie ursprünglich geplant durchgeführt werden. Der Träger hat die Änderung der finanziellen Rahmenbedingungen, insbesondere der Mindereinnahmen, aufgezeigt. Die Gesamtfinanzierung des Projektes stellt sich somit für das Haushaltsjahr 2020 wie folgt dar:

 

Gesamtkosten

420.311,34 EUR

Eigenmittel

35.000,00 EUR

Drittmittel

0,00 EUR

Zuschuss HRO

385.311,34 EUR

davon Personalkosten

232.762,22 EUR

H/M/BK/SK

152.549,12 EUR

Der Eigenanteil des Trägers zu den Gesamtkosten beträgt  8,33 %.

 

Die Gesamtfinanzierung des Projektes stellt sich für das Haushaltsjahr 2021 wie folgt dar:

 

Gesamtkosten

442.243,74 EUR

Eigenmittel

55.000,00 EUR

Drittmittel

0,00 EUR

Zuschuss HRO

387.243,74 EUR

davon Personalkosten

243.464,22 EUR

H/M/BK/SK

143.779,52 EUR

Der Eigenanteil des Trägers zu den Gesamtkosten beträgt 12,44 %.

 

Die Antragstellungen wurden durch die Verwaltung geprüft und mit dem Träger erörtert. Die Personalkosten werden auf Grundlage der vorliegenden tariflichen Bedingungen des Trägers unter Berücksichtigung beantragter Tarifsteigerungen als zuwendungsfähig  aner-kannt. Der Fördervorschlag entspricht dem beantragten Zuschuss. Eine Förderung der Verwaltungskosten erfolgt max. in Höhe von 5 % der geförderten Personalkosten des Stadtteil- und Begegnungszentrums Reutershagen, inklusive der geförderten Stellen im Rahmen der Förderung für Fachkräfte der Jugend- und Schulsozialarbeit.

 

 

 

 

 

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Teilhaushalt:       50

Produkt :             36200                      Bezeichnung: Jugendarbeit (§§ 11, 12 SGB VIII)                                  

 

Haus-

haltsjahr

Produkt/Konto

Bezeichnung

Ergebnishaushalt

 

Finanzhaushalt

 

 

 

Erträge

Auf-

wendungen

Einzahlungen

Auszahlungen

2020

36200.54190020

Zuschüsse an Verbände und Vereine

 

385.311,34 EUR

 

 

2020

36200.74190020

Zuschüsse an Verbände und Vereine

 

 

 

385.311,34 EUR

2021

36200.54190020

Zuschüsse an Verbände und Vereine

 

387.243,74 EUR

 

 

2021

36200.74190020

Zuschüsse an Verbände und Vereine

 

 

 

387.243,74 EUR

 

 

x

Die finanziellen Mittel sind Bestandteil der zuletzt beschlossenen Haushaltssatzung.

 

Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:

 

x

liegen nicht vor.

 

 

werden nachfolgend angegeben

 

 

 

 

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In Vertretung



Dr. Chris Müller-von Wrycz Rekowski
Senator für Finanzen, Digitalisierung und Ordnung

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27.10.2020 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen