Beschlussvorlage - 2020/BV/1476

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss der Hanse- und Universitätsstadt Rostock beschließt die Förderung des Trägers Kolping Initiative M-V gGmbH für das Projekt „Stadtteil- und Begegnungszentrum Lichtenhagen“ gemäß den §§ 1, 11, 13, 14 und 16 SGB VIII für den Zeitraum 01.01.2020 bis 31.12.2020 in Höhe von 280.007,23 Euro auf der Grundlage der Haushaltssatzung für das Jahr 2020 und für den Zeitraum 01.01.2021 bis 31.12.2021 in Höhe von 287.485,38 Euro, vorbehaltlich der Beschlussfassung der Bürgerschaft und der Genehmigung des Haushaltes der Hanse- und Universitätsstadt Rostock für das Haus-haltsjahr 2021 durch die Rechtsaufsichtsbehörde.

 

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Beschlussvorschriften: §§ 74, 75 SGB VIII

bereits gefasste Beschlüsse: -

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Sachverhalt:

Der o. g. Träger der freien Jugendhilfe erbringt ein Angebot auf der Grundlage der §§ 1, 11, 13, 14 und 16 SGB VIII. Das Angebot zählt zu den Leistungen der kommunalen Daseins-vorsorge und ist Bestandteil der Jugendhilfeplanung.

 

Der Vorschlag der Verwaltung basiert auf der Grundlage des „Rahmenkonzeptes für Stadtteil- und Begegnungszentren der Hansestadt Rostock“ und der „Richtlinie zur Förderung von Trägern der freien Jugendhilfe in der Hansestadt Rostock“.

 

Die Angebote des Stadtteil- und Begegnungszentrums sind breit gefächert, um den vielfältigen Interessen und Bedarfen der Besucher*innen gerecht zu werden. Dabei steht im Rahmen eines sozialräumlichen Ansatzes die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen an vorderster Stelle. Aktuelle Bedarfe und veränderte Problemlagen berücksichtigt der freie Träger in der sozialpädagogischen  Ausrichtung seiner Angebote mit Kindern  und Jugend-lichen und deren Familien im Sozialraum gemäß §§ 1,11, 13, 14 und auch 16 SGB VIII.

 

Der Zuschuss der Hanse- und Universitätsstadt Rostock für das Stadtteil- und Begeg-nungszentrum Lichtenhagen wird für 2,0 Feststellen sowie Honorare, Miete, Betriebs- und Sachkosten gewährt.

Des Weiteren werden 3,0 Feststellen Jugendsozialarbeit und 2,5 Feststellen Schulso-zialarbeit aus ESF-Mitteln und kommunalen Mitteln im Rahmen der „Förderung von Personalkostenzuschüssen für Fachkräfte der Jugend- und Schulsozialarbeit auf der Grundlage des Operationellen Programms 2014 – 2020“ gefördert. Auch für die Förder-phase 2021/2022 werden durch das Land finanzielle Mittel bereitgestellt. Zur Zeit wird durch das Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern an der Überarbeitung der Zielvereinbarung zur Umsetzung der Förderung der Jugend- und Schulsozialarbeit für den Förderzeitraum 01.01.2021 bis 31.12.2022 gearbeitet. Die zu unterzeichnende Vereinbarung bildet die Grundlage für die weitere Förderung der Jugend- und Schulsozialarbeit. Die Finanzierung dieser Personalstellen wird in den gesonderten Beschlussvorlagen zur Förderung von Personalkostenzuschüssen für Fachkräfte in den Aufgabenfeldern Jugendsozialarbeit und Schulsozialarbeit dargestellt. Näheres wird in den Zuwendungsbescheiden geregelt.

 

Unter den Bedingungen der Einschränkungen durch SARS-CoV-2 konnte die Projekt-tätigkeit nicht wie ursprünglich geplant durchgeführt werden. Der Träger hat die Änderung der finanziellen Rahmenbedingungen, insbesondere der Mindereinnahmen, aufgezeigt.

 

Die Gesamtfinanzierung des Projektes stellt sich somit für das Haushaltsjahr 2020 wie folgt dar:

 

Gesamtkosten

297.443,39 EUR

Eigenmittel

17.000,00 EUR

Drittmittel

436,16 EUR

Zuschuss HRO

280.007,23 EUR

davon Personalkosten

137.320,05 EUR

H/M/BK/SK

142.687,18 EUR

Der Eigenanteil des Trägers zu den Gesamtkosten beträgt 5,72 % und die Drittmittel betragen 0,15 %.

 

Die Gesamtfinanzierung des Projektes stellt sich für das Haushaltsjahr 2021 wie folgt dar:

 

Gesamtkosten

313.985,38 EUR

Eigenmittel

26.500,00 EUR

Drittmittel

0,00 EUR

Zuschuss HRO

287.485,38 EUR

davon Personalkosten

144.164,67 EUR

H/M/BK/SK

143.320,71 EUR

Der Eigenanteil des Trägers zu den Gesamtkosten beträgt 8,44 %.

 

Bei der Bewertung der Höhe der Eigenmittel wurde berücksichtigt, dass der Träger Charisma e. V. mit dem Projekt „Eltern- und Familienbildung im Nordwesten“  am Standort Eutiner Str. 20 integriert ist. Für die Finanzierung des Projektes „Eltern- und Familien-bildung im Nordwesten“ werden für den Standort Eutiner Str. 20 keine Ausgaben für  Miet- und Betriebskosten beantragt. Diese Kosten sind in der Gesamtfinanzierung  des Projektes „Stadtteil- und Begegnungszentrum Lichtenhagen“ enthalten, da der Mietvertrag für dieses Objekt zwischen der Kolping Initiative M-V gGmbH und dem Eigenbetrieb „Kommunale Objektbewirtschaftung und –entwicklung der Hansestadt Rostock“ geschlossen wurde.

 

Die Antragstellungen wurden durch die Verwaltung geprüft und mit dem Träger erörtert. Die Personalkosten werden auf Grundlage der vorliegenden tariflichen Bedingungen des Trägers unter Berücksichtigung beantragter Tarifsteigerungen als zuwendungsfähig  anerkannt.  Der Fördervorschlag entspricht dem beantragten Zuschuss. Eine Förderung der Verwaltungskosten erfolgt max. in Höhe von 5 % der geförderten Personalkosten des Stadtteil- und Begegnungszentrums Lichtenhagen, inklusive der geförderten Stellen im Rahmen der Förderung für Fachkräfte der Jugend- und Schulsozialarbeit.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Teilhaushalt:       50

Produkt :             36200                      Bezeichnung: Jugendarbeit (§§ 11, 12 SGB VIII)                                  

 

Haus-

haltsjahr

Produkt/Konto

Bezeichnung

Ergebnishaushalt

 

Finanzhaushalt

 

 

 

Erträge

Auf-

wendungen

Einzahlungen

Auszahlungen

2020

36200.54190020

Zuschüsse an Verbände und Vereine

 

280.007,23 EUR

 

 

2020

36200.74190020

Zuschüsse an Verbände und Vereine

 

 

 

280.007,23 EUR

2021

36200.54190020

Zuschüsse an Verbände und Vereine

 

287.485,38 EUR

 

 

2021

36200.74190020

Zuschüsse an Verbände und Vereine

 

 

 

287.485,38 EUR

 

 

x

Die finanziellen Mittel sind Bestandteil der zuletzt beschlossenen Haushaltssatzung.

 

Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:

 

x

liegen nicht vor.

 

 

werden nachfolgend angegeben

 

 

 

 

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In Vertretung



Dr. Chris Müller-von Wrycz Rekowski
Senator für Finanzen, Digitalisierung und Ordnung

 

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