Antrag - 2020/AN/1474

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

1. Entsprechend § 20 Abs. 7 der Kommunalverfassung Mecklenburg-vorpommern beschließt die Bürgerschaft die Durchführung eines Bürgerentscheids über die Aufhebung aller Verordnungen, Erlasse, Allgemeinverfügungen der LReg MV, des Landesamtes für Gesundheit und der Stadt Rostock im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Ausbreitung des sogenannten „Coronavirus SARS-CoV-2“ und der damit vorgeblich zusammenhängenden Krankheit „COVID-19“ und Wiederinkraftsetzung der Verfassung des Landes MV und der Grundrechte.

 

2. Die im Bürgerentscheid zu stellende Frage soll lauten:

Sind Sie für unverzügliche ersatzlose Aufhebung aller Verordnungen, Erlasse und Allgemeinverfügungen der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern, des Landesamtes für Gesundheit und Soziales und der Hanse- und Universitätsstadt Rostock im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Ausbreitung des sogenannten „Coronavirus SARS-CoV-2“ und der damit vorgeblich zusammenhängenden Krankheit „COVID-19“ und für vollständige uneingeschränkte Wiederinkraftsetzung der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 23.05.93 mit der letzten berücksichtigten Änderung vom 14.07.16, sowie für die vollständige uneingeschränkte Wiederinkraftsetzung der im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland vom 23.05.49 mit der letzten berücksichtigten Änderung vom 15.11.19 garantierten Grundrechte auf dem Stadtgebiet der kreisfreien Hanse- und Universitätsstadt Rostock?

 

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Sachverhalt:

 

Die epidemischen Maßnahmen wurden in Rostock festgelegt, weil eine erklärte Pandemie den überwiegenden Teil der Bundesrepublik erfasst hatte und weil die Stabilität des öffentlichen Gesundheitssystems und damit die Versorgung der Bevölkerung mit medizinischen Leistungen gefährdet schienen. Die Gefahr einer solchen Beeinträchtigung besteht aktuell nicht mehr. Die Erkrankungszahlen sind drastisch zurückgegangen. Die angeblich ansteigenden Infektionszahlen entstehen durch unstandardisierte Massentestungen, die zu keinen aussagekräftigen Ergebnissen führen und daher sofort eigestellt werden sollten. Allein positive Testergebnisse bei symptomlosen Menschen rechtfertigen nicht die weitreichenden Einschränkungen, denen die Bevölkerung unterworfen wurde. Die Ausbreitung des Coronavirus hat den gleichen saisonalen Verlauf wie die alljährliche Grippewelle. Die Grippe- und Influenzaperiode im Jahr 2017/18 hat 25.000 Todesopfer gefordert. Demgegenüber wurden bundesweit in der Saison 2019/20 etwa 9.000 Todesfälle, bei denen positive Corona-Testergebnisse vorlagen, registriert.

Das liegt im Rahmen einer üblichen Grippesterblichkeit.

 

Viren und sonstige Erreger sind ein Teil unseres Lebens. Unser Immunsystem muss sich seit Jahrtausenden mit ihnen auseinandersetzen. Dieses Training ist die Basis unserer Abwehrfähigkeit. Die festgelegten Schutzvorkehrungen waren teilweise widersprüchlich und unsinnig und wären im Falle, dass es sich tatsächlich um eine gefährliche Pandemie gehandelt hätte, entschieden zu spät erfolgt.

 

Eine öffentliche Anhörung von Wissenschaftlern mit anderen Ergebnissen als denen des Robert-Koch-Institutes wurde unterbunden. Eine Korrektur anfänglich falscher Infektionszahlen erfolgte nur zögerlich, ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss wurde bisher verweigert. Das Aufrechterhalten der grundrechtswidrigen Anordnungen ist unangemessen, zum Teil gesundheitsschädigend, wirtschaftsschädigend und deshalb nicht zu rechtfertigen.

 

Was nicht zwingend notwendig ist, ist nicht verhältnismäßig.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

 

 

gez.

Stefan Treichel

 

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Beschlüsse

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21.10.2020 - Bürgerschaft - abgelehnt

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