Antrag - 2020/AN/1472

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dem Jugendalternativzentrum e.V. die Miete (Lindenstraße 3b, 18055 Rostock) für das Kalenderjahr2020 zinsfrei bis einschließlich 2023 zu stunden und der Bürgerschaft spätestens im vierten Quartal 2023 ein mit dem Verein abgestimmtes Finanzierungskonzept zum Erhalt des Jugendalternativzentrums zur Beschlussfassung vorzulegen

 

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Sachverhalt:

Corona-bedingt musste das ausschließlich ehrenamtlich geführte Jugendalternativzentrum seine wirtschaftliche Tätigkeit einstellen. Durch die weiterhin bestehenden Betriebskosten ist die dort geleistete Arbeit der offenen Kinder- und Jugendhilfe akut gefährdet.

Eine kurzzeitige Stundung der Miete hat keine Aussicht auf einen langfristigen Erhalt des Angebots für Kinder und Jugendliche. Daher soll ein langer Stundungszeitraum gepaart mit der Erarbeitung eines Finanzierungskonzeptes, die Mieteinahmen der Stadt und das Angebot für Kinder und Jugendliche langfristig sicherstellen.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Mindereinnahmen

 

 

 

 

 

 

 

Dr. Steffen Wandschneider-Kastell   Eva-Maria Kröger

SPD-Fraktionsvorsitzender                                                 Fraktionsvorsitzende DIE LINKE.PARTEI

 

 

 

 

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Beschlüsse

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27.10.2020 - Jugendhilfeausschuss - vertagt

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11.11.2020 - Bürgerschaft - geändert beschlossen

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dem Jugendalternativzentrum e.V. die Miete (Lindenstraße 3b, 18055 Rostock) für das Kalenderjahr2020 zinsfrei bis einschließlich 2023 zu stunden und der Bürgerschaft spätestens im vierten Quartal 2023 ein mit dem Verein abgestimmtes Finanzierungskonzept zum Erhalt des Jugendalternativzentrums zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

Durch die Zustimmung zum Änderungsantrag Nr. 2020/AN/1472-02 (ÄA) (s. TOP 8.1.2) entfällt die Abstimmung zum Antrag.

Beschluss Nr. 2020/AN/1472:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dem Jugendalternativzentrum e.V. den Eigenanteil der Miete für den wirtschaftlichen Zweckbetrieb für das Kalenderjahr2020 zinsfrei bis einschließlich 2023 zu stunden und der Bürgerschaft spätestens im vierten Quartal 2023 ein mit dem Verein abgestimmtes Finanzierungskonzept zum Erhalt des Jugendalternativ­zentrums zur Beschlussfassung vorzulegen.