Beschlussvorlage - 2020/BV/1471
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderung von Leistungen der Jugendhilfe nach §§ 1, 11 und 13 SGB VIII - Lunte e. V. - "Schulsozialarbeit an Beruflichen Schulen - Sachkosten"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 15.10.2020
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Jugend, Soziales und Asyl
- Beteiligt:
- Zentrale Steuerung; Kämmereiamt
- Fed. Senator/in:
- S 3, Steffen Bockhahn
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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27.10.2020
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Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss der Hanse- und Universitätsstadt Rostock beschließt die Förderung des Trägers Lunte e. V. für das Projekt „Schulsozialarbeit an Beruflichen Schulen - Sachkosten“ gemäß den §§ 1, 11 und 13 SGB VIII für den Zeitraum 01.01. 2020 bis 31.12.2020 in Höhe von 25.053,37 Euro auf der Grundlage der Haushaltssatzung für das Jahr 2020 und für den Zeitraum 01.01.2021 bis 31.12.2021 in Höhe von 25.021,60 Euro, vorbehalt-lich der Beschlussfassung der Bürgerschaft und der Genehmigung des Haushaltes der Hanse- und Universitätsstadt Rostock für das Haushaltsjahr 2021 durch die Rechtsauf-sichtsbehörde.
Sachverhalt:
Der o. g. Träger der freien Jugendhilfe erbringt ein Angebot auf der Grundlage der §§ 1, 11 und 13 SGB VIII. Das Angebot zählt zu den Leistungen der kommunalen Daseinsvorsorge und ist Bestandteil der Jugendhilfeplanung.
Der Vorschlag der Verwaltung basiert auf der Grundlage der „Richtlinie zur Förderung von Trägern der freien Jugendhilfe in der Hansestadt Rostock“. Es handelt sich um ein stadtweites Angebot.
Die Übergänge von Schule in Berufsausbildung und von der Berufsausbildung in die Arbeitswelt werden für eine immer größer werdende Zahl von Jugendlichen und jungen Menschen schwieriger. An den Beruflichen Schulen entstehen vielfältige Problemlagen, aufgrund persönlicher und sozialer Belastungssituationen, die u. a. durch Leistungsdruck,
Lebens- und Berufsplanung, Einforderung berechtigter Leistungsansprüche und sich durch das Lebensalter ergebende Vereinbarkeit von Familie und Beruf geprägt sind.
Der Zuschuss der Hanse- und Universitätsstadt Rostock für dieses Projekt wird für Honorare, Miete und Sachkosten gewährt.
Des Weiteren werden 3,875 Feststellen Schulsozialarbeit aus ESF-Mitteln und kommunalen Mitteln im Rahmen der „Förderung von Personalkostenzuschüssen für Fachkräfte der Schulsozialarbeit auf der Grundlage des Operationellen Programms 2014 – 2020“ gefördert. Auch für die Förderphase 2021/2022 werden durch das Land finanzielle Mittel bereitgestellt. Zur Zeit wird durch das Ministerium für Soziales, Integration und Gleich-stellung Mecklenburg-Vorpommern an der Überarbeitung der Zielvereinbarung zur Umsetzung der Förderung der Jugend- und Schulsozialarbeit für den Förderzeitraum 01.01.2021 bis 31.12.2022 gearbeitet. Die zu unterzeichnende Vereinbarung bildet die Grundlage für die weitere Förderung der Jugend- und Schulsozialarbeit. Die Finanzierung dieser Personalstellen wird in der Beschlussvorlage zur Förderung von Personalkosten-zuschüssen für Fachkräfte im Aufgabenfeld Schulsozialarbeit dargestellt. Näheres wird in den Zuwendungsbescheiden geregelt. Die Fachkräfte sind an den Beruflichen Schulen der Hanse- und Universitätsstadt „Wirtschaft“, „Dienstleistung und Gewerbe“, „Technik“ und „Alexander Schmorell“ etabliert.
Die Gesamtfinanzierung des Projektes stellt sich für das Haushaltsjahr 2020 wie folgt dar:
Gesamtkosten |
26.253,37 EUR |
Eigenmittel |
1.200,00 EUR |
Drittmittel |
0,00 EUR |
Zuschuss HRO |
25.053,37 EUR |
davon Personalkosten |
0,00 EUR |
H/M/BK/SK |
25.053,37 EUR |
Der Eigenanteil des Trägers zu den Gesamtkosten beträgt 4,57 %.
Die Gesamtfinanzierung des Projektes stellt sich für das Haushaltsjahr 2021 wie folgt dar:
Gesamtkosten |
26.221,60 EUR |
Eigenmittel |
1.200,00 EUR |
Drittmittel |
0,00 EUR |
Zuschuss HRO |
25.021,60 EUR |
davon Personalkosten |
0,00 EUR |
H/M/BK/SK |
25.021,60 EUR |
Der Eigenanteil des Trägers zu den Gesamtkosten beträgt 4,58 %
Die Antragstellungen wurden durch die Verwaltung geprüft und mit dem Träger erörtert. Der Fördervorschlag entspricht dem beantragten Zuschuss. Eine Förderung der Verwaltungskosten erfolgt max. in Höhe von 5 % der geförderten Personalkosten im Rahmen der ESF-Förderung für Fachkräfte der Schulsozialarbeit.
Finanzielle Auswirkungen:
Teilhaushalt: 50
Produkt : 36301 Bezeichnung: Schul- und Jugendsozialarbeit (§§ 13, 14 SGB VIII)
Haus- haltsjahr |
Produkt/Konto |
Bezeichnung |
Ergebnishaushalt
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Finanzhaushalt |
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Erträge |
Auf- wendungen |
Einzahlungen |
Auszahlungen |
2020 |
36301.55512021 |
Leistungen außer-halb von Einrichtun-gen der Schulsozial-arbeit (§ 13 SGB VIII) von der HRO
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25.053,37 EUR |
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2020 |
36301.75512021 |
Leistungen außer-halb von Einrichtungen der Schulsozialarbeit (§ 13 SGB VIII) von der HRO |
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25.053,37 EUR |
2021 |
36301.55512021 |
Leistungen außerhalb von Einrichtungen der Schulsozialarbeit (§ 13 SGB VIII) von der HRO |
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25.021,60 EUR |
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2021 |
36301.75512021 |
Leistungen außerhalb von Einrichtungen der Schulsozialarbeit (§ 13 SGB VIII) von der HRO |
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25.021,60 EUR |
x |
Die finanziellen Mittel sind Bestandteil der zuletzt beschlossenen Haushaltssatzung.
Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:
x |
liegen nicht vor.
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werden nachfolgend angegeben