Beschlussvorlage - 2020/BV/1468

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss der Hanse- und Universitätsstadt Rostock beschließt die Förderung des Trägers Jugend-, Sprach- und Begegnungszentrum M-V e. V. für das Projekt „Integrationsfördernde Schulsozialarbeit an Grundschulen der HRO mit hohem Anteil an Migrantenkindern – Sachkosten“ gemäß den §§ 1, 11 und 13 SGB VIII für den Zeitraum 01.01.2020 bis 31.12.2020 in Höhe von 7.450,00 Euro auf der Grundlage der Haushalts-satzung für das Jahr 2020 und für den Zeitraum 01.01.2021 bis 31.12.2021 in Höhe von 7.630,00 Euro, vorbehaltlich der Beschlussfassung der Bürgerschaft und der Genehmigung des Haushaltes der Hanse- und Universitätsstadt Rostock für das Haushaltsjahr 2021 durch die Rechtsaufsichtsbehörde.

 

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Beschlussvorschriften:  §§ 74, 75 SGB VIII

bereits gefasste Beschlüsse:  -

 

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Sachverhalt:

Der o. g. Träger der freien Jugendhilfe erbringt ein Angebot auf der Grundlage der §§ 1, 11 und 13 SGB VIII. Das Angebot zählt zu den Leistungen der kommunalen Daseinsvorsorge und ist Bestandteil der Jugendhilfeplanung.

 

Der Vorschlag der Verwaltung basiert auf der „Richtlinie zur Förderung von Trägern der freien Jugendhilfe in der Hansestadt Rostock“. Die sozialpädagogische Beratung und die Begleitung der Kinder und Jugendlichen sowie ihrer Familien stehen im Mittelpunkt der Arbeit. Die zielgruppenspezifische Ausrichtung ist in Abstimmung mit dem Staatlichen Schulamt erfolgt und an Schwerpunktschulen im Bereich Grundschulen organisiert.

 

Dabei sind als wesentliche Schwerpunkte der Arbeit zu nennen:

 

-        das akzeptierende Miteinander der Kinder und Jugendlichen im schulischen Kontext zu begleiten, z. B. durch Projektarbeit und Beratungsgespräche,

-        das schulische Lernen der Kinder und Jugendlichen mit Migrationshintergrund positiv zu beeinflussen,

-        Förderung und Entwicklung der Sozialkompetenzen von Kindern und Jugendlichen als Beitrag zur positiven Entwicklung des Sozialverhaltens,

-        Elternbegleitung der Kinder und Jugendlichen zur besseren Übernahme elterlicher Verantwortung und

-        die Sensibilisierung von schulischen Akteur*innen zum Thema „Migration“.

 

Im Zusammenhang mit den Herausforderungen eines gelingenden Integrationsprozesses und der Umsetzung des Integrationskonzeptes der Hanse- und Universitätsstadt Rostock wird dieses Projekt als notwendig eingeschätzt.

 

Das Projekt wird mit Miete und Sachkosten gefördert.

 

Weiterhin werden im Rahmen der „Förderung von Personalkostenzuschüssen für Fachkräfte der Jugendsozial- und Schulsozialarbeit auf der Grundlage des Operationellen Programms 2014 –2020“  1,5 Feststellen in der Schulsozialarbeit gefördert.

 

Auch für die Förderphase 2021/2022 werden durch das Land finanzielle Mittel  bereit-gestellt. Zur Zeit wird durch das  Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern an der Überarbeitung der Zielvereinbarung zur Umsetzung der Förderung der Jugend- und Schulsozialarbeit für den Förderzeitraum 01.01.2021 bis 31.12.2022 gearbeitet. Die zu unterzeichnende Vereinbarung bildet die Grundlage für die weitere Förderung der Jugend- und Schulsozialarbeit. Die Finanzierung dieser Personal-stellen wird in der Beschlussvorlage zur Förderung von Personalkostenzuschüssen für Fachkräfte im Aufgabenfeld Schulsozialarbeit dargestellt. Näheres wird in den Zuwen-dungsbescheiden geregelt.

 

Die Fachkräfte sind an den Grundschulen der Hanse- und Universitätsstadt „Am Taklerring“, „Ostseekinder“, „Am Mühlenteich“ und „Margaretenplatz“ etabliert.

 

Die Gesamtfinanzierung des Projektes für das Haushaltsjahr 2020 stellt sich wie folgt dar:

Gesamtkosten

8.278, 11 Euro

Eigenmittel

828,11 Euro

Drittmittel

0,00 Euro

Zuschuss der HRO

             7.450,00 Euro

 davon     BK/M/SK

7.450,00 Euro

 

Die Gesamtfinanzierung des Projektes für das Haushaltsjahr 2021 stellt sich wie folgt dar:

Gesamtkosten

8.478,11 Euro

Eigenmittel

848,11 Euro

Drittmittel

0,00 Euro

Zuschuss der HRO

             7.630,00 Euro

 davon     BK/M/SK

7.630,00 Euro

 

Der Eigenanteil des Trägers zu den Gesamtausgaben des Projektes beträgt in beiden Jahren  10 %.

 

Die Antragstellungen  wurden durch die Verwaltung geprüft und mit dem Träger erörtert.

Eine Förderung der Verwaltungskosten erfolgt max. in Höhe von 5 % der geförderten Personalkosten, inklusive der geförderten Stellen im Rahmen der ESF-Förderung für Fach-kräfte der Schulsozialarbeit. Die Fördervorschläge der Verwaltung für 2020 und 2021 entsprechen den Antrag-stellungen.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Teilhaushalt:       50

Produkt :             36301                             Bezeichnung:  Schul-und Jugendsozialarbeit

      (§§  13, 14 SGB VIII)

 

Haus-

halts-jahr

Produkt/Konto

Bezeichnung

Ergebnishaushalt

 

Finanzhaushalt

 

 

 

Erträge

Aufwendungen

Einzahlungen

Auszahlungen

2020

36301.55512021

Leistungen außerhalb von Einrich-tungen der Schulsozialar-beit (§ 13 SGB VIII) von der HRO

 

 

7.450,00 EUR

 

 

2020

36301.75512021

Leistungen außerhalb von Einrich-tungen der Schulsozialar-beit (§ 13 SGB VIII) von der HRO

 

 

 

7.450,00 EUR

2021

36301.55512021

Leistungen außerhalb von Einrich-tungen der Schulsozialar-beit (§ 13 SGB VIII) von der HRO

 

 

7.630,00 EUR

 

 

2021

36301.75512021

Leistungen außerhalb von Einrich-tungen der Schulsozialar-beit (§ 13 SGB VIII) von der HRO

 

 

 

7.630,00 EUR

 

 

 

 

x

Die finanziellen Mittel sind Bestandteil der zuletzt beschlossenen Haushaltssatzung.

 

 

 

Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:

 

x

liegen nicht vor.

 

 

werden nachfolgend angegeben

 

 

 

 

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In Vertretung


Dr. Chris Müller-von Wrycz Rekowski
Senator für Finanzen, Digitalisierung und Ordnung


 

 

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27.10.2020 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen