Beschlussvorlage - 2020/BV/1467
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderung von Leistungen der Jugendhilfe nach §§ 1 und 16 SGB VIII - DRK Rostocker Kinder- und Jugendhilfe gGmbH - "Eltern- und Familienbildung in Stadtmitte"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 15.10.2020
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Jugend, Soziales und Asyl
- Beteiligt:
- Zentrale Steuerung; Kämmereiamt
- Fed. Senator/in:
- S 3, Steffen Bockhahn
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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27.10.2020
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Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss der Hanse- und Universitätsstadt Rostock beschließt die Förderung des Trägers DRK Kinder- und Jugendhilfe gGmbH im Projekt „Eltern- und Familienbildung in Stadtmitte“ in der Familienbildungsstätte des DRK Kreisverbandes Rostock e. V. gemäß den §§ 1 und 16 SGB VIII für den Zeitraum 01.01.2020 - 31.12.2020 in Höhe von 159.335,80 EUR auf der Grundlage der Haushaltssatzung für das Jahr 2020 und für den Zeitraum 01.01.2021 – 31.12.2021 in Höhe von 175.417,63 EUR, vorbehaltlich der Beschlussfassung der Bürgerschaft und der Genehmigung des Haushaltes der Hanse- und Universitätsstadt Rostock für das Haushaltsjahr 2021 durch die Rechtsaufsichtsbehörde.
Sachverhalt:
Der o. g. Träger der freien Jugendhilfe erbringt ein Angebot auf der Grundlage der §§ 1 und 16 SGB VIII. Das Angebot zählt zu den Leistungen der kommunalen Daseinsvorsorge und ist Bestandteil der Jugendhilfeplanung.
Der Vorschlag der Verwaltung basiert auf Grundlage der „Richtlinie zur Förderung von freien Trägern der Jugendhilfe in der Hansestadt Rostock“, der am 01.12.2015 vom Jugend-hilfeausschuss beschlossenen 1. Fortschreibung „Rahmenkonzept der Eltern- und Fami-lienbildung in der Hansestadt Rostock“ sowie des Umsetzungskonzeptes.
Die Familienbildungsstätte ist als „Staatlich anerkannte Einrichtung der Weiterbildung“ beauftragt, die beschlossene 1. Fortschreibung „Rahmenkonzept der Eltern- und Familien-bildung in der Hansestadt Rostock“ in der Region Mitte umzusetzen. Mit dem Angebot sollen insbesondere Mütter und Väter in ihrer Erziehungs-, Beziehungs-, Alltags-, Gesundheits-, Mitgestaltungs- und Medienkompetenz sowie in der Kompetenz einer adäquaten Freizeit- und Erholungsgestaltung gestärkt werden.
Der Fördervorschlag bezieht sich auf Ausgaben für 2 von 3,875 Feststellen und anteilige Honorar-, Miet-, Betriebs- sowie Sachausgaben.
Die Förderung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock stellt sich im Haushaltsjahr 2020
wie folgt dar:
Gesamtausgaben |
276.482,12 EUR |
Drittmittel / LAGuS |
79.829,68 EUR |
Eigenmittel (EM) |
33.652,44 EUR |
Zuschuss HRO |
159.335,80 EUR |
davon Personalkosten incl. Berufsgenossenschaft |
117.006,36 EUR |
H/M/BK/SK |
42.329,44 EUR |
Differenzbetrag |
3.664,20 EUR |
Die Antragstellung wurde durch die Verwaltung geprüft und mit dem Träger erörtert. Der Fördervorschlag entspricht nicht dem beantragten Zuschuss. Der sich ergebende Diffe-renzbetrag steht ursächlich mit nicht vollumfänglich geförderten Sachausgaben, hier Betriebsnebenkosten, im Zusammenhang. Von Seiten des Amtes wurde ein Durchschnitts-wert aus den vorliegenden Abrechnungsjahren 2016 bis 2019 zugrunde gelegt.
Eine Förderung der Verwaltungskosten erfolgt max. in Höhe von 3 % der geförderten Per-sonalkosten. Der Eigenanteil im Projekt beträgt 12,18 %, der Anteil der Drittmittel 28,88 %, der Anteil der Hanse- und Universitätsstadt Rostock 57,63 % und der Differenzbetrag
1,33 % gegenüber den Gesamtausgaben im Projekt.
Der Fördervorschlag bezieht sich auf Ausgaben für 2 von 3,875 Feststellen und anteilige Honorar-, Miet-, Betriebs- sowie Sachausgaben.
Die Förderung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock stellt sich im Haushaltsjahr 2021
wie folgt dar:
Gesamtausgaben |
316.913,98 EUR |
Drittmittel / LAGuS |
90.000,00 EUR |
Eigenmittel (EM) |
43.161,98 EUR |
Zuschuss HRO |
175.417,63 EUR |
davon Personalkosten incl. Berufsgenossenschaft |
126.281,30 EUR |
H/M/BK/SK |
49.136,33 EUR |
Differenzbetrag |
8.334,37 EUR |
Die Antragstellung wurde durch die Verwaltung geprüft und mit dem Träger erörtert. Der Fördervorschlag entspricht nicht dem beantragten Zuschuss. Der sich rechnerisch ergebende Differenzbetrag steht ursächlich mit den nicht vollumfänglich geförderten Sachausgaben für Betriebsnebenkosten (siehe Haushaltsjahr 2020) und einem Rechen-fehler in der Ausgabe der Verwaltungskosten im Zusammenhang.
Eine Förderung der Verwaltungskosten erfolgt max. in Höhe von 3 % der geförderten Per-sonalkosten. Der Eigenanteil im Projekt beträgt 13,62 %, der Anteil der Drittmittel 28,40 %, der Anteil der Hanse- und Universitätsstadt Rostock 55,35 % und der Differenzbetrag
2,63 % gegenüber den Gesamtausgaben im Projekt.
Finanzielle Auswirkungen:
Teilhaushalt: 50
Produkt : 36302 Bezeichnung: Förderung der Erziehung in der Familie
(§§ 16-21 SGB VIII)
Haus- haltsjahr |
Produkt/Konto |
Bezeichnung |
Ergebnishaushalt
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Finanzhaushalt |
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Erträge |
Aufwendungen |
Einzah-lungen |
Auszahlungen |
2020 |
36302.54190020 |
Zuschüsse an Verbände und Vereine |
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159.335,80 EUR |
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2020 |
36302.74190020 |
Zuschüsse an Verbände und Vereine |
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159.335,80 EUR |
2021 |
36302.54190020 |
Zuschüsse an Verbände und Vereine |
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175.417,63 EUR |
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2021 |
36302.74190020 |
Zuschüsse an Verbände und Vereine |
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175.417,63 EUR |
x |
Die finanziellen Mittel sind Bestandteil der zuletzt beschlossenen Haushaltssatzung.
Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:
x |
liegen nicht vor.
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werden nachfolgend angegeben