Beschlussvorlage - 2020/BV/1464
Grunddaten
- Betreff:
-
1. Änderung der Satzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock zur Gestaltung und Pflege der Vorgärten im Thünenviertel (Vorgartensatzung Thünenviertel, 1. Änderung)
Satzungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 02.11.2020
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft
- Beteiligt:
- Zentrale Steuerung; Rechts- und Vergabeamt; Ortsamt West; Bauamt; Kataster-, Vermessungs- und Liegenschaftsamt; Tiefbauamt; Amt für Stadtgrün, Naturschutz u. Landschaftspflege; Amt für Mobilität; Amt für Umwelt- und Klimaschutz; Senator für Infrastruktur, Umwelt und Bau
- Fed. Senator/in:
- OB, Claus Ruhe Madsen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ortsbeirat Hansaviertel (9)
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Empfehlung
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Dec 15, 2020
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Erledigt
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Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung
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Empfehlung
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Nov 26, 2020
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Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss
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Empfehlung
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Dec 1, 2020
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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Jan 20, 2021
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Beschlussvorschlag:
1. Die Bürgerschaft der Hanse- und Universitätsstadt Rostock beschließt die 1. Änderung der Satzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock zur Gestaltung und Pflege der Vorgärten im Thünenviertel (Anlage), begrenzt:
- im Nordosten: durch die Dethardingstraße,
- im Südosten: durch die Thünenstraße,
- im Südwesten: durch die Ernst-Heydemann-Straße,
-im Nordwesten: durch die Rembrandtstraße.
Sachverhalt:
Am 02.04.2014 wurde die Vorgartensatzung Thünenviertel von der Bürgerschaft der Hanse- und Universitätsstadt Rostock erlassen. Ziel war es, durch ein einheitliches Gestaltungskonzept die Vorgärten im Thünenviertel zu schützen und zu erhalten.
Rechtsgrundlage der Vorgartensatzung Thünenviertel ist die Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V). Es handelt sich hier um örtliche Bauvorschriften, welche sich grundsätzlich mit der äußeren Gestaltung der zu erstellenden oder bereits bestehenden baulichen Anlagen befassen. Sie verfolgen ästhetische oder der allgemeinen Wohlfahrt dienende Absichten.
Häufig werden Vorgärten jedoch entgegen ihres ursprünglichen Charakters für Pkw-Stellplätze umgestaltet und umgenutzt. Die Vorgartensatzung Thünenviertel kann dies nicht ganzheitlich unterbinden, da mit dem flächenbezogenen Ausschluss von Stellplätzen und Nebenanlagen in Vorgärten unmittelbar die Nutzung von Grund und Boden geregelt wird. Dieses Instrumentarium fällt in den Kompetenzbereich des Bauplanungsrechts. Aus diesem Grund wird die Vorgartensatzung Thünenviertel künftig durch den Bebauungsplan (B-Plan) Nr. 08.SN.185 „Vorgärten im Thünenviertel und im Tweelviertel“ ergänzt.
Somit sind zukünftig im Thünenviertel für die Regelung der baulichen Nutzung zwei Satzungen heranzuziehen. Um Widersprüche zwischen den Satzungen auszuschließen, soll die Vorgartensatzung Thünenviertel an den genannten B-Plan angepasst werden.
Die 1. Änderung der Vorgartensatzung besteht zum einen aus der Anpassung der Begriffsbestimmung „Vorgarten“ an den parallel im Aufstellungsverfahren befindlichen B-Plan Nr. 08.SN.185 „Vorgärten im Thünenviertel und im Tweelviertel“ und zum anderen aus der Streichung von Regelungen, welche aufgrund ihres Bodenbezuges stattdessen im genannten B-Plan festgesetzt sind.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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58,1 kB
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