Beschlussvorlage - 2020/BV/1456
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderung von Leistungen der Jugendhilfe nach §§ 1 und 16 SGB VIII - Deutscher Kinderschutzbund Ortsverband Rostock e. V. - "Eltern- und Familienbildung im Nordosten"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 15.10.2020
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Jugend, Soziales und Asyl
- Beteiligt:
- Zentrale Steuerung; Kämmereiamt
- Fed. Senator/in:
- S 3, Steffen Bockhahn
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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27.10.2020
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Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss der Hanse- und Universitätsstadt Rostock beschließt die Förderung des Trägers Deutscher Kinderschutzbund Ortsverband Rostock e. V. für das Projekt „Eltern- und Familienbildung im Nordosten“ gemäß den §§ 1 und 16 SGB VIII für den Zeitraum 01.01.2020 - 31.12.2020 in Höhe von 157.789,80 EUR auf der Grundlage der Haushaltssatzung und für den Zeitraum 01.01.2021-31.12.2021 in Höhe von 180.611,40 EUR, vorbehaltlich der Beschlussfassung der Bürgerschaft und der Genehmigung des Haushal-tes der Hanse- und Universitätsstadt Rostock für das Haushaltsjahr 2021 durch die Rechtsaufsichtsbehörde.
Sachverhalt:
Der o. g. Träger der freien Jugendhilfe erbringt ein Angebot auf der Grundlage der §§ 1 und 16 SGB VIII. Das Angebot zählt zu den Leistungen der kommunalen Daseinsvorsorge und ist Bestandteil der Jugendhilfeplanung.
Der Vorschlag der Verwaltung basiert auf Grundlage der „Richtlinie zur Förderung von freien Trägern der Jugendhilfe in der Hansestadt Rostock“, der am 01.12.2015 vom Jugendhilfeausschuss beschlossenen 1. Fortschreibung „Rahmenkonzept der Eltern- und Familienbildung in der Hansestadt Rostock“ sowie des Umsetzungskonzeptes. Der Deutsche Kinderschutzbund Ortsverband Rostock e. V. ist beauftragt, Angebote der Eltern- und Familienbildung in der Region Nordost der HRO umzusetzen, mit dem Ziel, die am Erziehungsprozess von Kindern beteiligten Personen durch geeignete Bildungs-, Bera-tungs- und Unterstützungsangebote zu begleiten. Mit dem Angebot sollen insbesondere Mütter und Väter in ihrer Erziehungs-, Beziehungs-, Alltags-, Gesundheits-, Mitgestaltungs- und Medienkompetenz sowie in der Kompetenz einer adäquaten Freizeit- und Erholungs-gestaltung gestärkt werden.
Der Fördervorschlag für das Haushaltsjahr 2020 bezieht sich auf folgende Ausgaben:
2,375 Feststellen sowie Honorar- und Sachkosten.
Die Gesamtfinanzierung des Projektes stellt sich wie folgt dar:
Gesamtkosten |
161.963,45 EUR |
Eigenmittel |
2.500,00 EUR |
Drittmittel (Erstattung durch Krankenkassen) |
1.673,65 EUR |
Zuschuss HRO |
157.789,80 EUR |
davon Personalkosten |
139.335,41 EUR |
H/SK |
18.454,39 EUR |
Die Antragstellungen wurden durch die Verwaltung geprüft und mit dem Träger erörtert. Der Fördervorschlag entspricht dem beantragten Zuschuss. Eine Förderung der Verwal-tungskosten erfolgt maximal in Höhe von 3 % der geförderten Personalkosten, der Eigenanteil des Trägers beträgt 1,54 %, Drittmittel 1,03 % und der Anteil der Hanse- und Universitätsstadt Rostock beträgt 97,42 % gegenüber den Gesamtausgaben im Projekt.
Der Fördervorschlag für das Haushaltsjahr 2021 bezieht sich auf folgende Ausgaben:
2,50 Feststellen sowie Honorar- und Sachkosten.
Das Angebotsspektrum der Familienbildung im Rostocker Nordosten soll im HHJ 2021 ff. um den Kurs „Integrationsbausteine: Ankern in Rostock“ erweitert werden. Zielgruppe des Kurses sind, neben zugewanderten Familien mit Migrationsgeschichten, auch einhei-mische Familien. Der Kurs basiert auf dem Kurs „Integrationsbausteine“ des Deutschen Kinderschutzbundes und wurde in einem Pilotprojekt 2019 (Finanzierung durch Bundesmittel) durch den Träger im Sozialraum bereits erprobt. Aufgrund des Angebotes wurde ein guter Kontakt zur o. g. Zielgruppe gefunden. Ziel ist es, interkulturelle Begeg-nungsmöglichkeiten zu schaffen, bedarfs- und zielgruppengerechte Brücken für die Familien zu weiteren Angeboten der Familienbildung sowie anderen Angeboten im Sozialraum zu bauen. Der Träger beantragt gegenüber dem Vorjahr eine Stunden-erweiterung um 5 Stunden wöchentlich sowie zusätzliche Honorar- und Sachausgaben, vorbehaltlich der Beschlussfassung durch die Bürgerschaft und der Genehmigung des Haushaltes der Hanse- und Universitätsstadt Rostock für das Haushaltsjahr 2021 durch die Rechtsaufsichtsbehörde.
Die Gesamtfinanzierung des Projektes stellt sich wie folgt dar:
Gesamtkosten |
185.091,08 EUR |
Eigenmittel |
3.500,00 EUR |
Drittmittel |
0,00 EUR |
Zuschuss HRO |
180.611,40 EUR |
davon Personalkosten |
151.543,28 EUR |
H/SK |
29.068,12 EUR |
Differenz |
979,68 EUR |
Die Antragstellungen wurden durch die Verwaltung geprüft und mit dem Träger erörtert. Der Fördervorschlag entspricht nicht dem beantragten Zuschuss. Die Differenz ergibt sich rechnerisch aus der nicht berücksichtigten Stellenerweiterung für den Monat Januar 2021 und den sich daraus ergebenden förderfähigen Verwaltungskosten. Der Träger stimmt dem Vorschlag der Verwaltung zu. Eine Förderung der Verwaltungskosten erfolgt maximal in Höhe von 3 % der geförderten Personalkosten, der Eigenanteil des Trägers beträgt 1,89 %, der Anteil der Hanse- und Universitätsstadt Rostock 97,58 % und die Differenz 0,53 % gegenüber den Gesamtausgaben im Projekt.
Finanzielle Auswirkungen:
Teilhaushalt: 50
Produkt : 36302 Bezeichnung: Förderung der Erziehung in der Familie (§§16-21 SGB VIII)
HHJ |
Produkt/Konto |
Bezeichnung |
Ergebnishaushalt
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Finanzhaushalt |
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Erträge |
Auf- wendungen |
Einzah-lungen |
Auszahlungen |
2020 |
36302.54190020 |
Zuschüsse an Verbände und Vereine |
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157.789,80 EUR |
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2020 |
36302.74190020 |
Zuschüsse an Verbände und Vereine |
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157.789,80 EUR |
2021 |
36302.54190020 |
Zuschüsse an Verbände und Vereine |
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180.611,40 EUR |
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2021 |
36302.74190020 |
Zuschüsse an Verbände und Vereine |
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180.611,40 EUR |
x |
Die finanziellen Mittel sind Bestandteil der zuletzt beschlossenen Haushaltssatzung.
Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:
x |
liegen nicht vor.
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werden nachfolgend angegeben