Beschlussvorlage - 2020/BV/1454
Grunddaten
- Betreff:
-
Bestätigung der Mitglieder für den Beirat für Bürgerbeteiligung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 19.10.2020
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft
- Beteiligt:
- Zentrale Steuerung; Hauptamt; Rechts- und Vergabeamt; Kämmereiamt; Büro des Oberbürgermeisters
- Fed. Senator/in:
- OB, Claus Ruhe Madsen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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Nov 3, 2020
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Empfehlung
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Oct 29, 2020
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Sachverhalt:
In der Sitzung am 4. Dezember 2019 hat die Rostocker Bürgerschaft den Leitfaden und die Satzung für mitgestaltende Bürgerbeteiligung beschlossen (2019/BV/4529).
Gemäß § 3 der Satzung für mitgestaltende Bürgerbeteiligung in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock soll ein Beirat für Bürgerbeteiligung gebildet werden.
Gemäß § 4 setzt sich der Beirat zu 2/3 aus Vertreterinnen und Vertreter der Einwohnerinnen und Einwohner und zu 1/3 aus Vertreterinnen und Vertretern der Bürgerschaft.
Die Anzahl der Vertreterinnen und Vertreter der Einwohnerinnen und Einwohner ergibt sich aus der Anzahl der Fraktionen in der Bürgerschaft, die jeweils eine Vertreterin oder einen Vertreter entsenden.
- Die Fraktionen entsenden ihre Vertreterinnen und Vertreter direkt.
- Die Einwohnerinnen und Einwohner werden ausgelost.
Der Hauptausschuss soll die ausgelosten Mitglieder des Beirates bestätigen.
Der Beirat wird mit jeder Wahlperiode der Bürgerschaft neu konstituiert.
Derzeit sind 5 Fraktionen in der Bürgerschaft vertreten, woraus sich demnach 10 Personen als Vertreterinnen und Vertreter der Einwohnerschaft ergeben.
Dem Bewerbungsaufruf sind knapp 80 Interessierte gefolgt.
Finanzielle Auswirkungen:
- Aufwandsentschädigung der Mitglieder des Beirates entsprechend des § 10 der Hauptsatzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock
Die Zuständigkeit der Betreuung und Organisation des Beirats für Bürgerbeteiligung liegt nur solange beim Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft, bis die Koordi-nierungsstelle erfolgreich besetzt wird. Diese Stelle wird dem Büro des Oberbürgermeisters zugeordnet. Dort sind die jährlich anfallenden Kosten der Aufwandsentschädigungen zu berücksichtigen.
Teilhaushalt: 03
Produkt: 11112 Bezeichnung: Beauftragte
Haushalts-jahr |
Konto / Bezeichnung |
Ergebnishaushalt
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Finanzhaushalt |
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Erträge |
Aufwendungen |
Ein-zahlungen |
Auszahlungen |
2020 |
50190000 / Aufwen-dungen für ehrenamtlich Tätige - Sonstige |
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620,00 EUR
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70190000 / Auszah-lungen für ehrenamtlich Tätige - Sonstige |
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620,00 EUR
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2021 |
50190000 / Aufwen-dungen für ehrenamtlich Tätige - Sonstige |
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2.480,00 EUR
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70190000 / Auszah-lungen für ehrenamtlich Tätige - Sonstige |
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2.480,00 EUR
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Die Aufwandsentschädigungen der Mitglieder des Beirates sind bisher nicht Bestandteil des Deckungskreises 5802 “Personalaufwendungen“ / 7802 „Personalauszahlungen“. Die finanziellen Mittel werden aber für die Jahre 2020 und 2021 über den Deckungskreis 5802 “Personalaufwendungen“ / 7802 „Personalauszahlungen“ gedeckt.
x |
Die finanziellen Mittel sind Bestandteil der zuletzt beschlossenen Haushaltssatzung.
Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:
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liegen nicht vor.
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werden nachfolgend angegeben
