Informationsvorlage - 2020/IV/1419

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

Kinder- und Jugendförderung

 

Die Antragstellungen der Träger der freien Jugendhilfe für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 wurden durch die Verwaltung geprüft und im Februar fanden die ersten Träger-gespräche statt. Auf Grund der Corona-Pandemie konnte dieser Prozess nicht wie geplant durchgeführt und abgeschlossen werden. Ab Ende Mai 2020 wurde dieser Prozess fortge-setzt und die Verwaltung hat die Träger der freien Jugendhilfe aufgefordert,  die vorliegen-den Antragstellungen für die Jahre 2020 und 2021 zu prüfen und, ggf. angepasst an die aktuelle Situation, zu überarbeiten. Ab August 2020 setzte die Verwaltung die Gespräche zu den Antragstellungen fort. Zurzeit werden die Beschlussvorlagen zur Förderung der Träger der freien Jugendhilfe für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 erarbeitet.

 

 

Kommunalvertrag

 

Die „Vereinbarung über die Zusammensetzung und die Höhe der Anteile der Kinder- und Jugendförderung gemäß § 6 Absatz 2 des Kinder- und Jugendförderungsgesetzes“ zwi-schen dem Land Mecklenburg-Vorpommern und der Hanse- und Universitätsstadt Rostock für den Zeitraum 2020 bis 2022 wurde im März 2020 unterzeichnet.

                    

                                                                                                                

Förderung der Jugend-  und Schulsozialarbeit

 

Zur Zeit wird durch das Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern an der Überarbeitung der Zielvereinbarung zur Umsetzung der Förderung der Jugend- und Schulsozialarbeit für den Förderzeitraum 01.01.2021 bis 31.12.2022 gearbeitet. Die zu unterzeichnende Vereinbarung bildet die Grundlage für die weitere Förderung der Jugend- und Schulsozialarbeit.

 

Zur Fortführung der Förderung der Jugend- und Schulsozialarbeit in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock werden vom Land nachfolgend aufgeführte Mittel bereitgestellt, welche  durch kommunale Mittel kofinanziert werden müssen:

 

 

 

Budget 2021

Budget 2022

Jugendsozialarbeit (ESF)

513.485,65 Euro

617.169,80 Euro

Schulsozialarbeit (ESF)

511.032,60 Euro

616.776,84 Euro

Schulsozialarbeit (LM)

241.828,59 Euro

232.404,92 Euro

 

 

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Teilhaushalt:

 

Produkt:      Bezeichnung:

 

ggf. Investitionsmaßnahme Nr.:   Bezeichnung:

 

Haushalts-jahr

Konto / Bezeichnung

Ergebnishaushalt

 

Finanzhaushalt

 

 

Erträge

Auf-

wendungen

Ein-zahlungen

Aus-zahlungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die finanziellen Mittel sind Bestandteil der zuletzt beschlossenen Haushaltssatzung.

 

Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:

 

 

liegen nicht vor.

 

 

werden nachfolgend angegeben

 

 

 

 

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Steffen Bockhahn

Senator für Jugend, Soziales,

Gesundheit und Schule

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Beschlüsse

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29.09.2020 - Jugendhilfeausschuss - zur Kenntnis gegeben

Online-Version dieser Seite: https://ksd.rostock.de/bivo020?VOLFDNR=1019147&TOLFDNR=7139407&VOLFDNR=1019147&selfaction=print