Antrag - 2020/AN/1418

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, Vereinen nach §§ 11-15 SGB VIII auf Antrag und unter Nachweis die coronabedingten Defizite in 2020, die durch unvermeidbare Ausgaben und ihren fehlenden zu erwirtschaftenden Eigenanteil entstanden sind, auszugleichen.

Gleichzeitig wird der Oberbürgermeister beauftragt, mit der Landesregierung in Verhandlungen zu treten, damit die Vereine der Jugendhilfe auch im Rahmen des MV-Schutzfonds Hilfe erhalten können.

 

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Sachverhalt:

Aufgrund der Covid-19-Pandiemie kam bei der Durchführung von Veranstaltungen zu diversen Einschränkungen, die es Einrichtungen der Jugendhilfe unmöglich machten, die vorgesehenen Eigenanteile zu erwirtschaften. Um einen nachhaltigen Schaden für die Jugendhilfeinfrastruktur zu vermeiden, sollten - auf Antrag und unter Nachweis der weggefallenen Einnahmen – diese Eigenanteile erlassen werden.

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Finanzielle Auswirkungen:

ca. 200.000 Euro Mindereinnahmen

 

 

 

 

Dr. Steffen Wandschneider-Kastell    Eva-Maria Kröger

Fraktion der SPD      Fraktion DIE LINKE.PARTEI

 

 

 

 

 

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Beschlüsse

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27.10.2020 - Jugendhilfeausschuss - abgelehnt