Informationsvorlage - 2020/IV/1409

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

Im Schuljahr 2021/22 werden voraussichtlich ca. 1.800 Kinder neu eingeschult. Gem. „Verordnung zur Arbeit an der Grundschule“ ist die Anmeldung zur Einschulung vor dem 31. Oktober des Vorjahres zu vollziehen, den genauen Zeitraum legt dabei der Schulträger fest.

 

Schulpflichtig werden im Schuljahr 2021/22 die Kinder, die im Zeitraum vom 1. Juli 2014 bis 30. Juni 2015 geboren wurden und die Kinder, die im Vorjahr vom Schulbesuch zurück- gestellt wurden.

 

In der Vergangenheit wurde stets eine Kalenderwoche im Oktober, unter Berücksichtigung von Herbstferien und Feiertagen festgelegt, in der die Eltern ihre Kinder, die im Folgejahr schulpflichtig werden, in der jeweiligen Schule ihrer Wahl persönlich anmelden konnten.

 

Aufgrund der aktuellen Hygienevorschriften und zur Optimierung der Prozesse wird das Anmeldeverfahren für das Schuljahr 2021/22 erstmals kontaktlos gestaltet und der Anmeldezeitraum wird verlängert auf den Monat Oktober.

 

Dafür wurden folgende Maßnahmen ergriffen:

 

1. In Zusammenarbeit mit den Schulleiter*innen der kommunal getragenen Grundschulen und Schulen mit Grundschulteilen sowie dem Staatlichen Schulamt Rostock wurde die Internetseite www.rostock.de/einschulung erarbeitet, auf der alle gängigen Fragen und Antworten abgebildet werden wie z.B. Anmelde- und Aufnahmeverfahren, zeitlicher Ablauf, Schuleingangsuntersuchung, Hortplatz-anmeldung etc..

 

2. Alle betroffenen Eltern erhalten die Informationen zum Anmeldeverfahren schriftlich nach Hause (voraussichtlich ab 23. September 2020). Dabei wird auch ein entsprechender Fragebogen zugestellt, der wahlweise elektronisch oder handschriftlich ausgefüllt werden kann, sowie die Einverständniserklärung für die Datenverarbeitung bzgl. des kostenfreien Schülertickets.

 

 

3. Die Veröffentlichung der Informationen zum Anmeldeprozess erfolgt im September und Oktober im Rahmen einer öffentlichen Bekanntmachung über den Städtischen Anzeiger und über die sozialen Medien. Weiterhin werden Informationsblätter in Kitas ausgehängt und an die Kontaktstellen für Migrantinnen und Migranten  übergeben.

 

Wurden Kinder im Rahmen des oben beschriebenen Verfahrens nicht angemeldet, erfolgt eine erneute Aufforderung an die Eltern. Sind Kinder später erst zugezogen oder wurde aus anderen Gründen kein Anmeldebogen erhalten, können die entsprechenden Unterlagen mittels Anforderung an die E-Mail-Adresse Einschulung@rostock.de bezogen werden.

 

Die Erfahrungen aus diesem Anmeldeprozess werden ausgewertet und entsprechende Rückschlüsse für die Folgejahre gezogen.

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Steffen Bockhahn

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Anlagen

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Beschlüsse

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29.09.2020 - Ausschuss für Schule, Hochschule und Sport - vertagt

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15.10.2020 - Ausschuss für Schule, Hochschule und Sport - zur Kenntnis gegeben