Stellungnahme - 2020/AN/1353-01 (SN)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

Die kommunalen Beteiligungsgesellschaften verfügen bereits zum Teil über Richtlinien zu Spenden- und Sponsoringaktivitäten. Im Grunde ist es möglich die entsprechenden Richtlinien bei den Unternehmen aufzubereiten bzw. zu aktualisieren. Eine Übersicht über die Spenden- und Sponsoringaktivitäten der kommunalen Beteiligungsgesellschaften kann grundsätzlich bei Bedarf jährlich erstellt werden.

 

Eine Spende stellt eine freiwillige Zuwendung des Unternehmens für einen bestimmten typischerweise gemeinnützigen Zweck dar und beinhaltet keine Gegenleistung. Im Bereich der Sponsoringaktivitäten handelt es sich um eine vertragliche Beziehung zwischen Sponsor und Gesponserten, welche immer aus einer Leistung und einer Gegenleistung besteht und operatives Marketinggeschäft des Unternehmens darstellt. Es ist zu bedenken, ob eine politische Aussteuerung zielführend ist. Des Weiteren stellt sich die Frage nach Aktivitäten dieser Art nicht in allen Beteiligungsgesellschaften und sollte differenziert betrachtet werden.

 

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Claus Ruhe Madsen

 

 

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Beschlüsse

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09.09.2020 - Bürgerschaft - überwiesen

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24.09.2020 - Kulturausschuss - zur Kenntnis gegeben

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29.09.2020 - Ausschuss für Schule, Hochschule und Sport - vertagt

Beschluss:

 

Abstimmung: Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

 

 

 

 

Dagegen:

 

 

Angenommen

 

Enthaltungen:

 

 

Abgelehnt

 

 

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15.10.2020 - Ausschuss für Schule, Hochschule und Sport - zur Kenntnis gegeben

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21.10.2020 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben