Beschlussvorlage - 2020/BV/1381
Grunddaten
- Betreff:
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Beschluss über die kommunale Einbindung des Mehrgenerationenhauses Stadtteil- und Begegnungszentrum Lütten-Klein durch den Träger IN VIA e. V. und des Mehrgenerationenhauses Stadtteil- und Begegnungszentrum Toitenwinkel durch den Träger DRK Kreisverband Rostock e. V.
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 15.09.2020
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Jugend, Soziales und Asyl
- Fed. Senator/in:
- S 3, Steffen Bockhahn
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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29.09.2020
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Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss der Hanse- und Universitätsstadt Rostock beschließt, dass die Mehrgenerationenhäuser für die Projekte Stadtteil- und Begegnungszentrum in Lütten-Klein und Stadtteil- und Begegnungszentrum in Toitenwinkel – Bundesprogramm Mehrge-nerationenhaus 2021-2028 – gemäß den §§ 1, 11 bis 14 und 16 SGB VIII für den Zeitraum 01.01.2021 bis 31.12.2028 Bestandteil der kommunalen Planung sind und beide Mehr-generationenhäuser Bestandteil der kommunalen Aktivitäten zur Herstellung gleichwer-tiger Lebensverhältnisse, insbesondere zur Schaffung guter Entwicklungschancen und fairer Teilhabemöglichkeiten für alle Bürgerinnen und Bürger sowie der kommunalen Planungen beziehungsweise Aktivitäten zur Gestaltung des demografischen Wandels sind.
Sachverhalt:
Die Träger der freien Jugendhilfe IN VIA Rostock e. V. und DRK Kreisverband Rostock e. V. erbringen mit ihrem Projekt „Stadtteil- und Begegnungszentrum Lütten-Klein“ und „Stadtteil- und Begegnungszentrum Toitenwinkel“ Angebote auf der Grundlage der §§ 1, 11 bis 14 und 16 SGB VIII. Die Angebote zählen zu den Leistungen der kommunalen Daseinsvorsorge und sind Bestandteil der Jugendhilfeplanung.
Beide Einrichtungen wurden bereits aus dem Aktionsprogramm Mehrgenerationshaus II (2008 – 2016) sowie dem Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus (2017 – 2020) gefördert.
Sie haben sich nachhaltig in die lokale Infrastruktur integriert. Die aktuellen Bedarfe werden regelmäßig in den verschiedensten Arbeitskreisen (z. B. Gesundheitswesen) und bei den Netzwerktreffen innerhalb der Sozialräume (Stadtteiltisch, Ortsbeirat) ermittelt und aktualisiert. Ein weiterer Schwerpunkt bei der bedarfsorientierten Einbindung der Mehrgenerationenhäuser ist die Kooperation mit den Kindertagesstätten vor Ort, mit den Stadtteilschulen sowie mit allen sozialen Institutionen und Einrichtungen in den Sozialräumen. Durch eine flexible und sozialraumorientierte Arbeit der Mehrgene-rationenhäuser in den Stadtteilen wird der soziale Zusammenhalt aller Bevölkerungs-gruppen weiter gestärkt.
Das neue Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus „Miteinander – Füreinander“ wird für alle im laufenden Bundesprogramm geförderten Mehrgenerationenhäuser auf Antrag-stellung nahtlos fortgesetzt. Um eine hohe Planungssicherheit zu erreichen, beträgt die Laufzeit 8 Jahre. Es baut auf Bewährtem auf und setzt weiterhin auf die enge Zusammen-arbeit der Mehrgenerationenhäuser mit ihren Kommunen und die flexible und bedarfsorientierte Ausrichtung ihrer Arbeit sowie auf die Stärkung des Miteinanders aller Generationen. Ab 2021 setzt das Programm aber auch neue Impulse: Unter dem Motto „Miteinander – Füreinander“ wird der Blick auf die Stärkung des sozialen Zusammenhalts und der Demokratie, die Förderung digitaler Kompetenzen und des Engagements sowie auf das Thema ökologische Nachhaltigkeit gerichtet.
Voraussetzung für die Förderung durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ist die Vorlage des Beschlusses. Er ist Bestandteil der Antragstellung.