Antrag - 2020/AN/1363
Grunddaten
- Betreff:
-
Dr. Sybille Bachmann (für die Fraktion Rostocker Bund)
Wach- und Infothekendienste für die Stadtverwaltung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 28.08.2020
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Rostocker Bund
- Beteiligt:
- Fachbereich Sitzungsdienst; Büro der Präsidentin der Bürgerschaft
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Empfehlung
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Sep 1, 2020
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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Sep 9, 2020
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Sachverhalt:
Im Jahr 2003 wurden die damaligen Pförtner, heute Wach- und Infothekendienste, aus der Stadtverwaltung ausgegliedert um Kosten zu sparen, insbesondere Personalkosten.
Die Dienstleistung wurde extern an fremde Dritte vergeben.
Die Vergabe erfolgt jeweils für mehrere Jahre mittels Ausschreibung.
Bei einem Firmenwechsel wechselt häufig auch das Personal.
Bei gleicher fachlicher Eignung ist der Preis das Hauptzuschlagskriterium.
Die Wach- und Infothekendienste in der Stadtverwaltung bedürfen neben der Fachkenntnis auch des gegenseitigen Vertrauens und hoher Sensibilität im Umgang mit Einwohner*innen. Das Vermeiden von Personalwechsel und die Absicherung des Erhalts von Erfahrung würden zur Qualitätssicherung beitragen.
Eine Wiedereingliederung der Aufgabe in die Stadtverwaltung sollte daher geprüft werden.
gez. Dr. Sybille Bachmann
Fraktionsvorsitzende
Sep 9, 2020 - Bürgerschaft - geändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, eine Wiedereingliederung der Wach- und Infothekendienste in die Stadtverwaltung zu prüfen.
2. Das Prüfergebnis mit Handlungsvarianten ist der Bürgerschaft zur Entscheidung vorzulegen.
Beschluss Nr. 2020/AN/1363:
1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, eine Wiedereingliederung der Wach- und Infothekendienste in die Stadtverwaltung zu prüfen.
2. Das Prüfergebnis mit Handlungsvarianten ist der Bürgerschaft zur Entscheidung vorzulegen.
3. Es ist zu prüfen, ob das zum Zeitpunkt des Übergangs im Dienst befindliche Personal per Betriebübergang gemäß § 613 BGB übernommen werden kann.
Abstimmungsergebnis:
Angenommen |
X |
Abgelehnt |
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