Beschlussvorlage - 2020/BV/1359
Leitentscheidung Projektbausteine
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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BUGA-Ausschuss
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Empfehlung
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Sep 17, 2020
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geändert beschlossen
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Ortsbeirat Gehlsdorf, Hinrichsdorf, Krummendorf, Nienhagen, Peez, Stuthof, Jürgeshof (19)
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Empfehlung
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Sep 22, 2020
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ungeändert beschlossen
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Kulturausschuss
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Empfehlung
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Sep 24, 2020
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ungeändert beschlossen
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Ortsbeirat Kröpeliner-Tor-Vorstadt (11)
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Empfehlung
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Sep 30, 2020
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ungeändert beschlossen
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Ausschuss für Schule, Hochschule und Sport
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Empfehlung
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Sep 29, 2020
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vertagt
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Oct 15, 2020
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abgelehnt
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Ortsbeirat Schmarl (7)
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Empfehlung
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Oct 6, 2020
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ungeändert beschlossen
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Bau- und Planungsausschuss
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Empfehlung
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Oct 6, 2020
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geändert beschlossen
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Ortsbeirat Brinckmansdorf (15)
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Empfehlung
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Oct 6, 2020
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ungeändert beschlossen
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Ortsbeirat Dierkow-Ost, Dierkow-West (17)
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Empfehlung
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Oct 6, 2020
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Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus
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Empfehlung
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Oct 14, 2020
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geändert beschlossen
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Finanzausschuss
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Empfehlung
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Sep 24, 2020
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vertagt
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Oct 8, 2020
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ungeändert beschlossen
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Ortsbeirat Dierkow-Neu (16)
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Empfehlung
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Oct 13, 2020
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geändert beschlossen
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Ortsbeirat Stadtmitte (14)
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Empfehlung
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Oct 14, 2020
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geändert beschlossen
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Ortsbeirat Toitenwinkel (18)
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Empfehlung
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Oct 15, 2020
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ungeändert beschlossen
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Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung
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Empfehlung
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Oct 15, 2020
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geändert beschlossen
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Ortsbeirat Groß Klein (4)
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Empfehlung
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Oct 20, 2020
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geändert beschlossen
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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Oct 21, 2020
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geändert beschlossen
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Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft beschließt, die in der Leitentscheidung dargestellten Projektbausteine (Anlage) bis zum Jahre 2025 zu realisieren. Innerhalb dieser Projektbausteine wird 2025 die Bundesgartenschau in Rostock stattfinden.
Das BUGA-Ausstellungskonzept wird sich den Projektbausteinen der Stadtentwicklung unterordnen.
Sachverhalt:
Durch die Bundesgartenschau 2025 in Rostock sollen Stadtentwicklungsprojekte, die in städtischen Konzepten enthalten sind, schneller und für den städtischen Haushalt kostengünstiger umgesetzt werden. Dazu zählen u. a. der Mobilitätsplan Zukunft 2030, das Hochwasserschutzkonzept, das Radwegekonzept, der Rahmenplan Stadthafen und das Klimakonzept.
Mit Beschluss 2018/BV/3684 vom 16.05.2018 wurde der Oberbürgermeister beauftragt, eine Bewerbung für Rostock um die Austragung der Bundesgartenschau 2025 einzureichen. Grundlage war der Masterplan BUGA.
Mit Schreiben vom 29.08.2018 hat Rostock den Zuschlag von der Deutschen Bundesgartenschau-Gesellschaft mbH erhalten und ist damit Austragungsort der Bundesgartenschau 2025.
Einhergehend mit der Beschlussfassung zur Bewerbung sprach sich die Bürgerschaft dafür aus, im Jahre 2020 eine sogenannte Leitentscheidung zu den Projektbausteinen durchzuführen.
Zum Zeitpunkt der Bewerbung wurde mit einer Gesamtinvestition von 113 Mio. Euro gerechnet. Austragungsvoraussetzung sollte ein maximaler städtischer Eigenanteil von 56,5 Mio. Euro sein. Somit bestand die Aufgabe, mindestens 50 % Förderung einzuwerben.
Der Projektumfang hat sich inhaltlich und geografisch erweitert. Bei einem jetzigen Projektvolumen (investiv) von 128,5 Mio. Euro, beträgt der Eigenanteil der Stadt aktuell 28,3 Mio. Euro. Die Förderquote liegt damit bei 78 %. Aus Gründen der kaufmännischen Vorsicht schlägt die Verwaltung vor, einen zusätzlichen Investitionsrisikoaufschlag in Höhe von 10% (ca. 12,85 Mio. Euro) als Sicherheitszuschlag auf den Eigenanteil zu planen. Sollte der Investitionsrisikoaufschlag in Anspruch genommen werden, so erhöht sich der aufzubringende Eigenanteil der HRO auf insgesamt bis zu 41,2 Mio. Euro.
Die Prognose für die Durchführungskosten und die Besucherzahlen haben sich zum Sachstand in 2018 nicht verändert. Der max. Betriebskostenzuschuss ist mit 15 Mio. Euro definiert.
Die in der Leitentscheidung dargelegten Projekte sind im Einvernehmen mit der Deutschen Bundesgartenschau-Gesellschaft mbH entwickelt worden.
Finanzielle Auswirkungen:
Gemäß der Haushaltsplanung 2020/2021 sowie der Mittelfristplanung 2022 und 2023 sind die erforderlichen Mittel (Investitions- und Sachkosten) veranschlagt.
Haushaltsjahr |
Konto / Bezeichnung |
Ergebnishaushalt |
Finanzhaushalt |
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Erträge |
Aufwendungen |
Einzahlungen |
Auszahlungen |
2020 |
investive Ein- und Auszahlungen |
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200 TEUR |
4.260 TEUR |
2021 |
investive Ein- und Auszahlungen |
- |
- |
500 TEUR |
6.420 TEUR |
2022 |
investive Ein- und Auszahlungen |
- |
- |
13.600 TEUR |
27.400 TEUR |
2023 |
investive Ein- und Auszahlungen |
- |
- |
31.100 TEUR |
45.481 TEUR |
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2020 |
ordentliche Aufwendungen und Auszahlungen |
- |
2.740 TEUR |
- |
2.740 TEUR |
2021 |
ordentliche Aufwendungen und Auszahlungen |
- |
2.731 TEUR |
- |
2.731 TEUR |
2022 |
ordentliche Aufwendungen und Auszahlungen |
- |
5.051 TEUR |
- |
5.051 TEUR |
2023 |
ordentliche Aufwendungen und Auszahlungen |
- |
5.012 TEUR |
- |
5.012 TEUR |
Darüberhinausgehende investive Mittel (Auszahlungen) in Höhe von 44,9 Mio. EUR (zuzüglich ca. 12,85 Mio. Euro Investitionsrisikoaufschlag) sind in den Haushaltsjahren ab 2024 zu berücksichtigen.
Analog dazu sind investive Einzahlungen (Fördermittel) in Höhe von ca. 54,8 Mio. Euro zu berücksichtigen. Zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung 2020 / 2021 wurden unter der Berücksichtigung des Vorsichtsprinzips geringere Förderquoten veranschlagt.
Einhergehend mit aktuellen Erkenntnissen aufgrund der finalen Gespräche / Zusagen liegen nun höhere Fördermittelquoten zu Grunde. Eine Berücksichtigung dieses Sachverhaltes erfolgt in der Haushaltsdurchführung 2020 / 2021 sowie in der Haushaltsplanung 2022 / 2023 ff.
Im Segment der Sachkosten (Zuschuss BUGA-Gesellschaft) sind in den Haushalten bis 2023 ca. 15 Mio. EUR veranschlagt. Mit Erarbeitung eines Businesskonzeptes erfolgt für die „BUGA 2025 GmbH“ eine Konkretisierung hinsichtlich Höhe und Veranschlagungszeitpunkt.
Anlagen
Nr. | Name | Status | Größe |
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1
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(wie Dokument)
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2,5 MB
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2
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(wie Dokument)
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2,4 MB
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