Dringlichkeitsvorlage - 2020/DV/1357
Grunddaten
- Betreff:
-
Bewilligung von außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen im TH 15, Zentrale Steuerung und Beteiligungen im Ergebnis- und Finanzhaushalt 2020 für das Produkt 54702 - Sonstiger Personen- und Güterverkehr in Höhe von 160.000,00 EUR
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 28.08.2020
- Vorlageart:
- Dringlichkeitsvorlage
- Federführend:
- Zentrale Steuerung
- Fed. Senator/in:
- OB, Claus Ruhe Madsen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss
|
Entscheidung
|
|
|
Sep 1, 2020
|
Beschlussvorschlag:
Die Zustimmung von außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen im Teilhaushalt (TH) 15, Zentrale Steuerung und Beteiligungen im Ergebnis- und Finanzhaushalt 2020 für das Produkt 54702 - Sonstiger Personen- und Güterverkehr in Höhe von 160.000,00 EUR wird erteilt.
Die außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen in Höhe von 160.000,00 EUR, Produkt 54702 - Sonstiger Personen- und Güterverkehr, Konten: 54110014 / 74110014 - Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke an verbundene Unternehmen – Maßnahmepaket, werden gedeckt durch den TH 62, Produkt 11402 - Liegenschaften, Konten 52311020 / 72311020 – Unterhaltung der Grundstücke - Baufreimachung für den Wohnungsbau in Höhe von 160.000 EUR.
Begründung der Dringlichkeit:
Die mit Beschluss Nr. 2020/BV/1139 am 12. August 2020 festgesetzte Maßnahme „Kostenfreie Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs … an den vier Samstagen im September 2020“ beginnt mit dem Samstag, d. 05.09.2020. Daraus folgend ist die Entscheidung zur Deckung des dadurch entstehenden Verlustausgleichs vor Maßnahmenbeginn noch in der Sitzung des Hauptausschusses am 01.09.2020 erforderlich.
Sachverhalt:
Kostenfreie Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs in der Tarifzone HRO des Verkehrsverbundes Warnow an den vier Samstagen im September 2020.
Gemeinsam mit den im Verkehrsverbund Warnow vertretenen Aufgabenträgern und Verkehrsunternehmen wird die kostenfreie Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs in der Tarifzone HRO des Verkehrsverbundes Warnow an den vier Samstagen im September 2020 ermöglicht. Der Verlustausgleich in Höhe von 160.000 Euro wird von der Hanse- und Universitätsstadt Rostock übernommen. Die Maßnahme erfolgt parallel zu weiteren VVW-Angeboten zur Steigerung der Attraktivität der ÖPNV-Nutzung.
Sie kommt zudem dem regionalen Handel zugute.
Finanzielle Auswirkungen:
Teilhaushalt: 15
Ergebnishaushalt
- in EUR -
laufende Nr. EHH |
Bezeichnung |
Gesamt-ermächtigung |
Verfügbar |
zu bewilligender Mehrbedarf |
11 |
Summe der ordentlichen Erträge |
47.251.000,00 |
31.841.373,09 |
|
21 |
Summe der ordentlichen Aufwendungen |
48.116.100,00 |
21.159.051,99 |
160.000,00 |
22 |
Ordentliches Ergebnis |
-865.100,00 |
10.682.321,10 |
160.000,00 |
Finanzhaushalt
- in EUR -
laufende Nr. FHH |
Bezeichnung |
Gesamt-ermächtigung |
Verfügbar |
zu bewilligender Mehrbedarf |
10 |
Summe der ordentlichen Einzahlungen |
41.959.000,00 |
23.996.719,13 |
|
18 |
Summe der ordentlichen Auszahlungen |
48.116.100,00 |
21.083.832,60 |
160.000,00 |
19 |
Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen |
-6.157.100,00 |
2.912.886,53 |
160.000,00 |
- Mehraufwendungen/- auszahlungen
Produkt: 54702 Bezeichnung: Sonstiger Personen- und Güterverkehr
|
Ergebnishaushalt |
Finanzhaushalt |
|
Produktsachkonto |
54110014 |
74110014 |
|
Bezeichnung |
Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke an verbundene Unternehmen- Maßnahmepaket |
Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke an verbundene Unternehmen- Maßnahmepaket |
|
Ansatz |
|
0,00 |
0,00 |
über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen |
+/- |
160.000,00 |
160.000,00 |
AO |
- |
0,00 |
0,00 |
Aufträge |
- |
0,00 |
0,00 |
noch verfügbar |
= |
0,00 |
0,00 |
Neue Haushaltsüberschreitung |
|
160.000,00 |
160.000,00 |
Begründung der vorgesehenen Mehraufwendungen/-auszahlungen zur
a) Unabweisbarkeit
Mit dem Beschluss vom 12.08.2020 bestätigte die Bürgerschaft u.a. den Punkt 1 im Maßnahmepaket zugunsten der regionalen Wirtschaft - die kostenfreie Nutzung des ÖPNV an den vier Samstagen im September 2020. Der Verlustausgleich i.H.v. 160.000 EUR wird durch die HURO übernommen.
b) Unvorhersehbarkeit:
Gerade klein- und mittelständische Unternehmen haben während der Corona-Pandemie erhebliche Einbußen zu verzeichnen. Mit zahlreichen unterschiedlichen Maßnahmen soll die regionale Wirtschaft in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock unterstützt und so die Attraktivität Rostocks als urbanes Zentrum gefestigt werden.
Zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung für den Doppelhaushalt 2020/2021 war das Maßnahmepaket in Folge der Corona-Pandemie nicht absehbar. Folglich konnten diesbezüglich auch noch keine damit im Zusammenhang stehenden höheren Haushaltsansätze veranschlagt werden.
c) Überschreitung des Teilhaushaltes lt. Punkt 8.1.7
Eine Darstellung innerhalb des Teilhaushaltes 15 ist nicht möglich.
- Nachweis der Deckung durch Minderaufwendungen/- auszahlungen in Höhe von 160.000,00 EUR
Teilhaushalt: 62 - Kataster, Vermessungs- und Liegenschaftsamt
Produkt: 11402 Bezeichnung: Liegenschaften
|
Ergebnishaushalt |
Finanzhaushalt |
|
Produktsachkonto |
11402.52311020 |
11402.72311020 |
|
Bezeichnung |
Unterhaltung der Grundstücke - Baufreimachung für den Wohnungsbau |
Unterhaltung der Grundstücke - Baufreimachung für den Wohnungsbau |
|
Ansatz |
|
2.636.300,00 |
2.636.300,00 |
über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen |
+/- |
0,00 |
0,00 |
AO |
- |
43.795,81 |
43.795,81 |
Aufträge |
- |
15.161,50 |
15.161,50 |
bereitsgestellt für Deckungskreis |
- |
0,00 |
0,00 |
noch verfügbar |
= |
2.577.342,69 |
2.577.342,69 |
Als Deckungsmittel einzusetzen |
|
160.000,00 |
160.000,00 |
Begründung der Deckung
Die Corona-Krise (derzeitige und vorläufige Risikoeinschätzung) wirkt sich bei der Unterhaltung von Grundstücken/ Baufreimachung/ Entschädigung von Kleingärtnern wegen eingeschränkter Bearbeitungskapazitäten im Amt und Verzögerungen bei der Baulandentwicklung gravierend aus. Gleichzeitig sind in Abhängigkeit von naturschutzrechtlichen Belangen und Terminketten bei EU-Vergabeverfahren mit Minderaufwendungen/-auszahlungen zu rechnen. Einige Maßnahmen verschieben sich deshalb voraussichtlich in die Folgejahre und können somit als Deckung bereitgestellt werden.
